Sitzung: 29.04.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/737/2014
Aufgrund einer
Überprüfung der Bauaufsichtsbehörde ist aufgefallen, dass die Besitzer des
Grundstücks Soven Nr. 13 ihr Wohnhaus sowie ihre Garage über die im
Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze gebaut haben (siehe anliegenden Lageplan).
Der geändert
eingereichte Bauantrag beim Landkreis Lüchow-Dannenberg kann aufgrund dieses
Verstoßes nicht positiv beschieden werden. Eine Ausnahmegenehmigung ohne
entsprechende Ermächtigung im Bebauungsplan kann vom Landkreis ebenso nicht
erteilt werden.
In anderen
Bebauungsplänen der Stadt Dannenberg (Elbe) ist eine Ausnahmemöglichkeit zur
Überbauung der Baugrenze, mit der nachbarschaftlichen Zustimmung, bereits
enthalten.
Zur Legalisierung
des Wohnhauses sowie der angrenzenden Garage des Grundstücks Soven Nr. 13 ist
eine Änderung des Bebauungsplans „An den großen Hofwiesen“ erforderlich.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt anhand der an die Leinwand geworfenen Planzeichnung
des Bebauungsplans und beantwortet Detailfragen.
Rh Krull hat
erfahren, dass die Einfriedung des Grundstückes (Metallzaun) nicht der
Gestaltungssatzung des Bebauungsplans entspricht.
FBL Hesebeck
antwortet, dass hinsichtlich der Einfriedung keine Informationen vorliegen.
Rh Herzog spricht
sich bei solchen vorsätzlichen Vergehen für härtere Sanktionen als nur die
Planungskostenübernahme aus.
AV Siemke weist
darauf hin, dass der Bauherr durch das Ordnungswidrigkeitsverfahren und die neu
einzureichenden Unterlagen mit mehreren tausend Euros belastet wird.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „An den großen Hofwiesen“ wird
eingeleitet.