Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Der Eigentümer des Grundstücks Waldstraße 8, Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Salomo, hat den der Vorlage beiliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ eingereicht.

Herr Salomo beabsichtigt, an seiner südwestlichen Grundstücksgrenze eine Garage zu errichten.

Der Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ setzt in dem Bereich eine öffentliche Straße fest. Die Straße war ursprünglich zur Erschließung der Grundstücke an der Uelzener Straße geplant. Ein Ausbau der Straße, seitens der Stadt Dannenberg, hat niemals stattgefunden.

Der geplante Bau der Garage kann aufgrund der Festsetzung „öffentliche Verkehrsfläche“ nicht positiv  vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beschieden werden. Eine Ausnahmegenehmigung vom Landkreis kommt ebenso nicht in Betracht.

Eine Änderung des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans hätte eine komplette Neuplanung des Gebietes am Reiterstadion zur Folge. Die Grundstücke in dem Bereich sind bis auf ein Grundstück bebaut.

In dem Fall der Aufhebung wird der Bereich als sog. Innenbereich gem. § 34 BauGB eingestuft.

Eine Bebauung ist weiterhin möglich, sofern sie sich  in die nähere Umgebung einfügt.

Aufgrund der Funktionslosigkeit der Festsetzung des Bebauungsplans und der schwierigen nachträglichen Umsetzung ist eine Kostenübernahme für das Aufhebungsverfahren denkbar.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt anhand der an die Leinwand geworfenen Planzeichnung des Bebauungsplanes und beantwortet Detailfragen.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)            Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ wird eingeleitet.

b)           Die Kosten für das Änderungsverfahren werden von der Stadt Dannenberg getragen.