Sitzung: 29.04.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0788/2014
Der
Eigentümer des Grundstücks Waldstraße 8, Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Salomo, hat
den der Vorlage beiliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Am
Reiterstadion“ eingereicht.
Herr
Salomo beabsichtigt, an seiner südwestlichen Grundstücksgrenze eine Garage zu
errichten.
Der
Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ setzt in dem Bereich eine öffentliche Straße
fest. Die Straße war ursprünglich zur Erschließung der Grundstücke an der
Uelzener Straße geplant. Ein Ausbau der Straße, seitens der Stadt Dannenberg,
hat niemals stattgefunden.
Der
geplante Bau der Garage kann aufgrund der Festsetzung „öffentliche
Verkehrsfläche“ nicht positiv vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg beschieden werden. Eine Ausnahmegenehmigung vom
Landkreis kommt ebenso nicht in Betracht.
Eine
Änderung des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans hätte eine komplette
Neuplanung des Gebietes am Reiterstadion zur Folge. Die Grundstücke in dem Bereich
sind bis auf ein Grundstück bebaut.
In dem
Fall der Aufhebung wird der Bereich als sog. Innenbereich gem. § 34 BauGB
eingestuft.
Eine
Bebauung ist weiterhin möglich, sofern sie sich
in die nähere Umgebung einfügt.
Aufgrund
der Funktionslosigkeit der Festsetzung des Bebauungsplans und der schwierigen
nachträglichen Umsetzung ist eine Kostenübernahme für das Aufhebungsverfahren
denkbar.
FBL
Hesebeck erläutert den Sachverhalt anhand der an die Leinwand geworfenen
Planzeichnung des Bebauungsplanes und beantwortet Detailfragen.
Nach
kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Das Verfahren zur Aufhebung des
Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ wird eingeleitet.
b) Die Kosten für das Änderungsverfahren werden von der Stadt Dannenberg getragen.