Sitzung: 23.04.2014 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Ohne Empfehlung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 40/0786/2014
Sachverhalt:
Rh Flindt erläutert
den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Auf der letzten
Sitzung des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue hat Herr Schulz
angegeben, dass Hallenkonstruktion gegenüber einer Mauerwerksvariante bei
Feuerwehrhäusern nicht kostengünstiger ausfallen würde.
Herr Flindt hat
daher ein Angebot einer Hallenkonstruktion von einem hiesigen Hersteller
eingeholt und mit der Mauerwerksvariante verglichen:
Die
Vergleichsberechnung beschränkt sich auf die Außenhaut.
Wandfläche,
Dachfläche und Konstruktion: 41.540,00
€
Außenmauerwerk und
Dachkonstruktion inkl. 72.418,00
€
Eindeckung mit
Tonpfannen
Somit ergibt sich
allein bei der Außenhaut eine Ersparnis von 30.878,00, €
Sachbearbeiter
Schulz erläutert die Vorteile der Mauerwerksvariante anhand der Anlage 3.
Hiernach verbleiben
bei der Mauerwerksvariante Mehrkosten i. H. v. 10.219,00 €, wonach bei dieser
Aufstellung einige weitere Mehrkosten bei der Hallenbauvariante wie z. B. im
Fundamentbereich, im Fensterbereich und Hallenplanung unberücksichtigt bleiben.
Ferner entstehen auch Mehrkosten bei den Heizkosten i. H. v. 476,00 €/ p. a.
(23.800,00 € in 50 Jahren).
Um 19:18 Uhr hat
Rh. Mertins die Sitzung verlassen.
GemBM Meyer
erläutert, dass es sich im vorliegenden Fall lediglich um eine Mustervariante
für die Ortsfeuerwehren Lanegndorf, Siemen und Harlingen handelt. In jedem
Einzelfall sind Anpassungen erforderlich. Bei Ortsfeuerwehren mit
Grundausstattungen sieht er eine Massivbauweise sinnvoller an. Bei Stützpunkt-
oder Schwerpunktfeuerwehren könnten jedoch Hallenbauvarianten, aufgrund der anderen
Erfordernisse, interessanter sein.
FBL Ringel
pflichtet GemBM Meyer bei und merkt an, dass eine Hallenbauweise bei einigen
Standorten baurechtlich nicht umsetzbar sein könnte.
Herr Zaade
erläutert, dass bei der Aufstellung von Herrn Flindt Mehrkosten durch eine
Mehrschichtlackierung unberücksichtigt sind. Aus brandschutzrechtlichen Gründen
ist eine solche Lackierung Vorschrift.
Rh Flindt
erläutert, dass sich Baukosten im vorliegen Fall auf 2.400 €/ m² belaufen.
Verglichen mit einem Einfamilienhaus fällt dies erheblich zu hoch aus.
Sachbearbeiter
Schulz erläutert, dass die Baukosten anhand des Baukosteninformationssystems
ermittelt wurden. Die höheren Kosten als bei einem Einfamilienhaus erklärt er
u. a. damit, dass bei einem Feuerwehrhaus eine größere Fläche zu bebauen ist.
Eine Bebauung in die Höhe (Obergeschosse) ist nicht bzw. nur bedingt möglich.
Ferner wurden bereits über 100.000 € gegenüber der ermittelten Baukostenhöhe
eingespart.
Rh. Lange erfragt,
ob konkrete Baukosten anderer Gemeinden für Feuerwehrhäuser bekannt sind.
GemBM Meyer
erläutert, dass die Stadt Bleckede für den Bau eines Feuerwehrhauses für eine
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung 450.000,00 € eingeplant hat. Der Ansatz
liegt deutlich über dem hier vorgesehenen. Daher sieht er keine weitere
Einsparungsmöglichkeiten.
Nach ausführlicher
Diskussion wird von einem Beschlussvorschlag abgesehen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.