Beschluss: Ohne Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Rh Flindt erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

Auf der letzten Sitzung des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue hat Herr Schulz angegeben, dass Hallenkonstruktion gegenüber einer Mauerwerksvariante bei Feuerwehrhäusern nicht kostengünstiger ausfallen würde.

 

Herr Flindt hat daher ein Angebot einer Hallenkonstruktion von einem hiesigen Hersteller eingeholt und mit der Mauerwerksvariante verglichen:

 

Die Vergleichsberechnung beschränkt sich auf die Außenhaut.

 

Wandfläche, Dachfläche und Konstruktion:                       41.540,00 €

 

Außenmauerwerk und Dachkonstruktion inkl.                 72.418,00 €

Eindeckung mit Tonpfannen

 

Somit ergibt sich allein bei der Außenhaut eine Ersparnis von 30.878,00, €

 

Sachbearbeiter Schulz erläutert die Vorteile der Mauerwerksvariante anhand der Anlage 3.

Hiernach verbleiben bei der Mauerwerksvariante Mehrkosten i. H. v. 10.219,00 €, wonach bei dieser Aufstellung einige weitere Mehrkosten bei der Hallenbauvariante wie z. B. im Fundamentbereich, im Fensterbereich und Hallenplanung unberücksichtigt bleiben. Ferner entstehen auch Mehrkosten bei den Heizkosten i. H. v. 476,00 €/ p. a. (23.800,00 € in 50 Jahren).

 

Um 19:18 Uhr hat Rh. Mertins die Sitzung verlassen.

 

GemBM Meyer erläutert, dass es sich im vorliegenden Fall lediglich um eine Mustervariante für die Ortsfeuerwehren Lanegndorf, Siemen und Harlingen handelt. In jedem Einzelfall sind Anpassungen erforderlich. Bei Ortsfeuerwehren mit Grundausstattungen sieht er eine Massivbauweise sinnvoller an. Bei Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehren könnten jedoch Hallenbauvarianten, aufgrund der anderen Erfordernisse, interessanter sein.

 

FBL Ringel pflichtet GemBM Meyer bei und merkt an, dass eine Hallenbauweise bei einigen Standorten baurechtlich nicht umsetzbar sein könnte.

 

Herr Zaade erläutert, dass bei der Aufstellung von Herrn Flindt Mehrkosten durch eine Mehrschichtlackierung unberücksichtigt sind. Aus brandschutzrechtlichen Gründen ist eine solche Lackierung Vorschrift.

 

Rh Flindt erläutert, dass sich Baukosten im vorliegen Fall auf 2.400 €/ m² belaufen. Verglichen mit einem Einfamilienhaus fällt dies erheblich zu hoch aus.

 

Sachbearbeiter Schulz erläutert, dass die Baukosten anhand des Baukosteninformationssystems ermittelt wurden. Die höheren Kosten als bei einem Einfamilienhaus erklärt er u. a. damit, dass bei einem Feuerwehrhaus eine größere Fläche zu bebauen ist. Eine Bebauung in die Höhe (Obergeschosse) ist nicht bzw. nur bedingt möglich. Ferner wurden bereits über 100.000 € gegenüber der ermittelten Baukostenhöhe eingespart.

 

Rh. Lange erfragt, ob konkrete Baukosten anderer Gemeinden für Feuerwehrhäuser bekannt sind.

 

GemBM Meyer erläutert, dass die Stadt Bleckede für den Bau eines Feuerwehrhauses für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung 450.000,00 € eingeplant hat. Der Ansatz liegt deutlich über dem hier vorgesehenen. Daher sieht er keine weitere Einsparungsmöglichkeiten.

 

Nach ausführlicher Diskussion wird von einem Beschlussvorschlag abgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.