Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

1. SgRätin Steckelberg weist darauf hin, dass im Herbst dieses Jahres nochmals darüber beraten werden muss, wie ab dem Jahre 2015 aufgrund neuer Richtlinien verfahren werden soll. Für dieses Jahr wäre eine Kostenübernahme wichtig, damit die laufende Arbeit finanziert werden kann.

 

Auf Nachfrage durch Rh Dr. Jastram erläutert die 1. SgRätin Steckelberg, dass nur die unteren Räume des Mehrgenerationenhauses subventioniert werden, nicht die oberen Wohnungen, in denen sich das betreute Wohnen befindet.

 

Rh Dehde weist darauf hin, dass das Mehrgenerationenhaus unbestritten eine wichtige Institution für die Region ist. Aber man müsse auch bedenken, dass  bei Förderprogrammen bei Ende der zeitlichen Befristung davon ausgegangen wird, dass sich die Maßnahme selbst trägt. Das trifft hier offensichtlich nicht zu. Aus diesem Grunde bittet er darum, die Vereinbarung mit der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), sowie dem Wirtschaftsplan des Mehrgenerationenhauses dieser Niederschrift beizufügen.

 

Rh Dr. Jastram bittet darum, weitere Informationen über die m²-Anzahl, sowie die Kosten über Miete- und Mietnebenkosten  darzulegen. Auch ein entsprechender Mietspiegel ist der  Niederschrift beizufügen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Niederschrift beigefügt.

Eine schriftliche Vereinbarung mit der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) existiert nicht. Die Samtgemeinde hat in jedem Jahr nach Vorlage der Unterlagen einen politischen Beschluss über die Förderung herbeigeführt.

 

Nach Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt den Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Dannenberg (Elbe) im Jahre 2014.

Das Familienzentrum Dannenberg e.V. erhält für das Jahr 2014 eine monatliche Mietkostenerstattung in Höhe von 491,66 €. Voraussetzung hierfür ist die Darlegung der Miet- und Nebenkosten, der Vereinbarungen mit der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und eines entsprechenden Mietspiegels.