Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Sperling trägt den Sachverhalt vor.

Frau Gerdes wollte ein Baugrundstück in Jameln-Zieleitz erwerben, wandte sich an die Verwaltung und schrieb:

„Ich interessiere mich für ein  Baugrundstück in Jameln-Zieleitz, genauer gesagt das Grundstück Nr. 27.  Ich könnte mir den Erwerb des Grundstückes zu einem Preis von € 10.000  inkl. allem, außer Erwerbskosten, vorstellen.

Bitte teilen Sie  mir jedoch vorab mit, ob Ihnen für das Grundstück bereits ein  Bodengutachten vorliegt und in welcher Form die im Internet beworbene  Förderung von Energiespartechniken erfolgt.“

 

Daraufhin wurde ihr folgendes geantwortet:

„Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Baugrundstück in Jameln. Es handelt sich um das Flurstück 6/62 der Flur 1 in der Gemarkung Breselenz. Das Grundstück hat eine Größe von 989 m². Bei einem vom Gemeinderat festgelegten Kaufpreis in Höhe von 15,30 € beträgt der Gesamtkaufpreis 15.131,70 €. Dieser ist 'normalerweise' nicht verhandelbar.

Aber Sie könnten einen Antrag an den Rat der Gemeinde Jameln stellen, Ihnen das Grundstück zu einem geringeren Preis zu veräußern. Dies ist jedoch nicht sehr erfolgversprechend, da der Rat dies in ähnlich gelagerten Fällen stets abgelehnt hat. 

Problematisch ist dabei, dass sich dann die Eigentümer der Nachbargrundstücke über eine Ungleichbehandlung beschweren würden. Auch bei den weiteren Grundstücksverhandlungen müsste man dann von anderen potentiellen Interessenten dann einen geringeren Kaufpreis verlangen. Dies lässt sich betriebswirtschaftlich nicht vertreten.

Desweiteren trägt in der Regel der Käufer die mit dem Vertrag verbundenen Kosten. Daher kann ich Ihnen auch hier nicht viel Hoffnung machen.

Nach meinen Informationen hat die Gemeinde bisher kein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Da es sich hier um 'gewachsenen' Boden handelt, war die bisher auch nicht erforderlich.

Möglicherweise hat aber ein Eigentümer der Nachbargrundstücke so etwas bereits beauftragt.

Die Förderrichtlinien der Gemeinde Jameln habe ich Ihnen als Anhang mitgesandt. 

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie positivere Auskunft geben kann und hoffe, Sie trotzdem in nächster Zukunft als Grundstückseigentümerin in der Gemeinde Jameln begrüßen zu dürfen.“

 

Daraufhin antwortete Frau Gerdes:

„Ich würde es – auch wenn Sie es für wenig aussichtsreich halten – gern mit  einem entsprechenden Antrag versuchen. Die von der Gemeinde bislang  angeführten Bedenken wegen Ungleichbehandlung dürften sich mit einer  Verschwiegenheitsklausel klären lassen. Betriebswirtschaftlich  vertretbar ist es wohl auch kaum, die Grundstücke auf Dauer in  öffentlicher Hand zu halten und unbebaut zu lassen.

Wenn es für die Außendarstellung helfen würde, könnte ich mir vorstellen, dass ein höherer Kaufpreis als der von mir ins Spiel gebrachte Betrag vereinbart wird, wenn die Gemeinde im Gegenzug die Kosten des – gemäß meines  Bauunternehmens leider erforderlichen – Bodengutachtens trägt. Jenes dürfte auch für künftige Interessenten hilfreich sein, wenn entweder dessen Ergebnisse auf die übrigen Grundstücke übertragen werden könnten oder der Gutachter gleich einen entsprechend umfassenden Auftrag erhält.

 

Bitte teilen Sie mir mit, was der nächste Schritt wäre. Leiten Sie meinen Antrag an den Gemeinderat weiter?“

 

Ihr wurde mitgeteilt, dass in der nächsten Sitzung darüber entschieden wird.

 

Nach kurzer Erläuterung fasst der Rat Jameln den

 


Beschluss:

Das Baugrundstück Nr. 27 im Baugebiet Zieleitz II wird nicht für 10.000 € verkauft.