Bgm Sperling trägt
den Sachverhalt vor.
Frau Gerdes wollte
ein Baugrundstück in Jameln-Zieleitz erwerben, wandte sich an die Verwaltung
und schrieb:
„Ich
interessiere mich für ein Baugrundstück in Jameln-Zieleitz, genauer
gesagt das Grundstück Nr. 27. Ich könnte mir den Erwerb des Grundstückes
zu einem Preis von € 10.000 inkl. allem, außer Erwerbskosten, vorstellen.
Bitte
teilen Sie mir jedoch vorab mit, ob Ihnen für das Grundstück bereits ein
Bodengutachten vorliegt und in welcher Form die im Internet beworbene
Förderung von Energiespartechniken erfolgt.“
Daraufhin
wurde ihr folgendes geantwortet:
„Vielen
Dank für Ihr Interesse an dem Baugrundstück in Jameln. Es handelt sich um das
Flurstück 6/62 der Flur 1 in der Gemarkung Breselenz. Das Grundstück hat eine
Größe von 989 m². Bei einem vom Gemeinderat festgelegten Kaufpreis in Höhe von
15,30 € beträgt der Gesamtkaufpreis 15.131,70 €. Dieser ist 'normalerweise'
nicht verhandelbar.
Aber
Sie könnten einen Antrag an den Rat der Gemeinde Jameln stellen, Ihnen das
Grundstück zu einem geringeren Preis zu veräußern. Dies ist jedoch nicht sehr
erfolgversprechend, da der Rat dies in ähnlich gelagerten Fällen stets
abgelehnt hat.
Problematisch
ist dabei, dass sich dann die Eigentümer der Nachbargrundstücke über eine
Ungleichbehandlung beschweren würden. Auch bei den weiteren
Grundstücksverhandlungen müsste man dann von anderen potentiellen Interessenten
dann einen geringeren Kaufpreis verlangen. Dies lässt sich
betriebswirtschaftlich nicht vertreten.
Desweiteren
trägt in der Regel der Käufer die mit dem Vertrag verbundenen Kosten. Daher
kann ich Ihnen auch hier nicht viel Hoffnung machen.
Nach
meinen Informationen hat die Gemeinde bisher kein Bodengutachten in Auftrag
gegeben. Da es sich hier um 'gewachsenen' Boden handelt, war die bisher auch
nicht erforderlich.
Möglicherweise
hat aber ein Eigentümer der Nachbargrundstücke so etwas bereits beauftragt.
Die
Förderrichtlinien der Gemeinde Jameln habe ich Ihnen als Anhang
mitgesandt.
Es tut
mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie positivere Auskunft geben kann und
hoffe, Sie trotzdem in nächster Zukunft als Grundstückseigentümerin in der
Gemeinde Jameln begrüßen zu dürfen.“
Daraufhin
antwortete Frau Gerdes:
„Ich
würde es – auch wenn Sie es für wenig aussichtsreich halten – gern mit einem entsprechenden Antrag versuchen. Die
von der Gemeinde bislang angeführten
Bedenken wegen Ungleichbehandlung dürften sich mit einer Verschwiegenheitsklausel klären lassen.
Betriebswirtschaftlich vertretbar ist es
wohl auch kaum, die Grundstücke auf Dauer in
öffentlicher Hand zu halten und unbebaut zu lassen.
Wenn es
für die Außendarstellung helfen würde, könnte ich mir vorstellen, dass ein
höherer Kaufpreis als der von mir ins Spiel gebrachte Betrag vereinbart wird,
wenn die Gemeinde im Gegenzug die Kosten des – gemäß meines Bauunternehmens leider erforderlichen –
Bodengutachtens trägt. Jenes dürfte auch für künftige Interessenten hilfreich
sein, wenn entweder dessen Ergebnisse auf die übrigen Grundstücke übertragen
werden könnten oder der Gutachter gleich einen entsprechend umfassenden Auftrag
erhält.
Bitte
teilen Sie mir mit, was der nächste Schritt wäre. Leiten Sie meinen Antrag an
den Gemeinderat weiter?“
Ihr
wurde mitgeteilt, dass in der nächsten Sitzung darüber entschieden wird.
Nach
kurzer Erläuterung fasst der Rat Jameln den
Beschluss:
Das Baugrundstück
Nr. 27 im Baugebiet Zieleitz II wird nicht für 10.000 € verkauft.