Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

 

Fachbereichsleiterin Ringel fasst kurz den Inhalt des kreisweit abgestimmten Verordnungsentwurfes zusammen. Sie bittet um folgende redaktionelle Änderungen:

 

Im § 1 Absatz 1 ist das Wort „freilaufende“ zu ersetzen durch „frei laufende“.

Im § 2 Absatz 1 ist die Zahl „5“ zu ersetzen durch die Zahl „3“  (auf Bitten der Tierhilfe).

Im § 2 Absatz 4 ist das Wort „freilaufenden“ zu streichen. Das bedeutet, dass jeder, der eine Katze füttert –egal, ob frei lebend oder frei laufend-, zu deren Halter wird.

 

Rh Dehde kritisiert die Dauer des Verfahrens von 3 Jahren bis zur Vorlage des Verordnungsentwurfes. Er vertritt die Meinung, dass nicht die Halter, die sich korrekt verhalten, das Problem darstellen, sondern eben diejenigen, die es nicht tun. Er erkundigt sich nach dem Ziel, das mit der Verordnung erreicht werden soll.

 

Fachbereichsleiterin Ringel erläutert hierzu, dass die Samtgemeinde lediglich für Fundtiere zuständig ist (im Rahmen der Gefahrenabwehr). Die Kennzeichnungspflicht per Chip führt dazu, den Halter eines Tieres schnell aufzufinden.

Die Kastrationspflicht dient dazu, unkontrolliertes Vermehren der Tiere einzudämmen. Das kommt dem Tierschutz zugute.

 

Rh Herzog erkundigt sich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis zwischen den Haus- oder Wohnungskatzen gegenüber den frei laufenden Katzen.

Der Samtgemeinde liegen keine Zahlen über das Verhältnis von Haus- oder Wohnungskatzen gegenüber frei lebenden Katzen vor.

Auf weitere Nachfrage erläutert FBL Ringel, dass es bisher keine Statistik darüber existiert, welcher Prozentanteil der bisher in der Samtgemeinde aufgefundenen Katzen „gechipt“ war.

 

Rh Dehde erkundigt sich nach der Finanzierung der notwendigen Überwachung der Verordnung.

1. SgRätin Steckelberg erwidert, dass es sich hier um eine Aufgabe der Gefahrenabwehr handelt.

Zusätzliche Mittel wurden im Haushalt nicht veranschlagt.

 

Rh Dr. Jastram plädiert dafür, die Katzenhalter auch zur Gesunderhaltung der Tiere anzuhalten.

Er stellt den Antrag, den Verordnungsentwurf entsprechend zu ergänzen.   

 

Nach Ende der Aussprache empfiehlt der Ausschuss den folgenden:

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat beschließt die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen mit folgenden Änderungen:

 

a)      Im § 1 Absatz 1 wird das Wort „freilaufende“ ersetzt durch „frei laufende“.

b)      Im § 2 Absatz 1 wird im letzten Satz die Zahl „5“ ersetzt durch die Zahl „3“.

c)       Im § 2 Absatz 4 wird das Wort „freilaufenden“ gestrichen.

d)      Im § 2 Absatz 5 werden nach „auf Antrag“ die Worte „“für gesunde Katzen“ eingefügt.

e)      Im § 2 Absatz 6 werden nach „dieser Verordnung“ die Worte „für gesunde Katzen“ eingefügt.