Sitzung: 22.04.2014 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 4/0775/2014
Fachbereichsleiterin
Ringel fasst kurz den Inhalt des kreisweit abgestimmten Verordnungsentwurfes
zusammen. Sie bittet um folgende redaktionelle Änderungen:
Im § 1 Absatz 1 ist
das Wort „freilaufende“ zu ersetzen durch „frei laufende“.
Im § 2 Absatz 1 ist
die Zahl „5“ zu ersetzen durch die Zahl „3“
(auf Bitten der Tierhilfe).
Im § 2 Absatz 4 ist
das Wort „freilaufenden“ zu streichen. Das bedeutet, dass jeder, der eine Katze
füttert –egal, ob frei lebend oder frei laufend-, zu deren Halter wird.
Rh Dehde kritisiert
die Dauer des Verfahrens von 3 Jahren bis zur Vorlage des Verordnungsentwurfes.
Er vertritt die Meinung, dass nicht die Halter, die sich korrekt verhalten, das
Problem darstellen, sondern eben diejenigen, die es nicht tun. Er erkundigt
sich nach dem Ziel, das mit der Verordnung erreicht werden soll.
Fachbereichsleiterin
Ringel erläutert hierzu, dass die Samtgemeinde lediglich für Fundtiere
zuständig ist (im Rahmen der Gefahrenabwehr). Die Kennzeichnungspflicht per
Chip führt dazu, den Halter eines Tieres schnell aufzufinden.
Die
Kastrationspflicht dient dazu, unkontrolliertes Vermehren der Tiere
einzudämmen. Das kommt dem Tierschutz zugute.
Rh Herzog erkundigt
sich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis zwischen den Haus- oder Wohnungskatzen
gegenüber den frei laufenden Katzen.
Der Samtgemeinde
liegen keine Zahlen über das Verhältnis von Haus- oder Wohnungskatzen gegenüber
frei lebenden Katzen vor.
Auf weitere
Nachfrage erläutert FBL Ringel, dass es bisher keine Statistik darüber
existiert, welcher Prozentanteil der bisher in der Samtgemeinde aufgefundenen
Katzen „gechipt“ war.
Rh Dehde erkundigt
sich nach der Finanzierung der notwendigen Überwachung der Verordnung.
1. SgRätin
Steckelberg erwidert, dass es sich hier um eine Aufgabe der Gefahrenabwehr
handelt.
Zusätzliche Mittel
wurden im Haushalt nicht veranschlagt.
Rh Dr. Jastram
plädiert dafür, die Katzenhalter auch zur Gesunderhaltung der Tiere anzuhalten.
Er stellt den
Antrag, den Verordnungsentwurf entsprechend zu ergänzen.
Nach Ende der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss den folgenden:
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen mit folgenden Änderungen:
a) Im § 1 Absatz 1 wird das Wort „freilaufende“ ersetzt durch „frei laufende“.
b) Im § 2 Absatz 1 wird im letzten Satz die Zahl „5“ ersetzt durch die Zahl „3“.
c) Im § 2 Absatz 4 wird das Wort „freilaufenden“ gestrichen.
d) Im § 2 Absatz 5 werden nach „auf Antrag“ die Worte „“für gesunde Katzen“ eingefügt.
e) Im § 2 Absatz 6 werden nach „dieser Verordnung“ die Worte „für gesunde Katzen“ eingefügt.