Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 11.03.2014 ist der Vorlage beigefügt.

 

Rh Dehde vertritt die Meinung, dass alles, was in der Samtgemeinde passiert, der Öffentlichkeit bekannt zu machen ist. Rh Hoffheinz verweist darauf, dass es sehr wohl Beratungspunkte gibt, welche aus der Öffentlichkeit herauszuhalten sind (Beispiel: Verhandlungen über Gewerbesteuerstundungen). Rh Dehde stimmt dem letzten Punkt zwar zu, verweist er darauf, das allein das Benennen des Tagesordnungspunktes gemäß Rechtsprechung nicht verboten sei.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass bei Aufstellen der Tagesordnung Sorgfalt und Fingerspitzengefühl gefragt sein würde.

 

 

Nach Beenden der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bekanntmachung der Tagesordnungspunkte von nichtöffentlichen Sitzungen aller Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue wird zugestimmt.

 

Die Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Absatz 4

 „Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue werden ortsüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung ist in der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue geregelt.“.

 

In § 22 Absatz 3 wird die folgende Regelung aufgenommen:

„Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue werden ortüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung ist in der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue geregelt.“

 

Der bisherige § 22 Ansatz 3 wird zum § 22 Absatz 4.