Sitzung: 22.04.2014 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1/0773/2014
Der Antrag der SPD-Fraktion
vom 11.03.2014 ist der Vorlage beigefügt.
Rh Dehde vertritt die
Meinung, dass alles, was in der Samtgemeinde passiert, der Öffentlichkeit
bekannt zu machen ist. Rh Hoffheinz verweist darauf, dass es sehr wohl
Beratungspunkte gibt, welche aus der Öffentlichkeit herauszuhalten sind
(Beispiel: Verhandlungen über Gewerbesteuerstundungen). Rh Dehde stimmt dem
letzten Punkt zwar zu, verweist er darauf, das allein das Benennen des
Tagesordnungspunktes gemäß Rechtsprechung nicht verboten sei.
Es besteht Einigkeit
darüber, dass bei Aufstellen der Tagesordnung Sorgfalt und Fingerspitzengefühl
gefragt sein würde.
Nach Beenden der Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Bekanntmachung der Tagesordnungspunkte von
nichtöffentlichen Sitzungen aller Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue wird
zugestimmt.
Die Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt
geändert:
§ 2 Absatz 4
„Zeit, Ort
und Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Rates der
Samtgemeinde Elbtalaue werden ortsüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche
Bekanntmachung ist in der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue geregelt.“.
In § 22 Absatz 3 wird die folgende Regelung
aufgenommen:
„Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen und
nichtöffentlichen Sitzungen des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue werden
ortüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung ist in der
Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue geregelt.“
Der bisherige § 22 Ansatz 3 wird zum § 22 Absatz 4.