Herr Arnulf Stege aus Göhrde trägt seine schriftlich formulierte Anfrage vor. Diese trägt die Überschrift: „Warum zögert die SG-Verwaltung die erforderliche Sicherung der Wasserversorgung immer wieder hinaus?“ Die verlesene Anfrage ist dieser Niederschrift in der Anlage beigefügt.

 

SgBgm Meyer antwortet, dass in dieser Sache seitens der Samtgemeinde nichts verzögert wird. Hier gilt es eine anspruchsvolle, rechtliche Situation zu bewerten, die sich einerseits für die Wasserversorgung im öffentlichen Recht bewegt, andererseits ist für den Abwicklungs- und Abrechnungsbereich privates Recht anzuwenden. Auch die Auseinandersetzungen zwischen der Eigentümerin des Jagdschlosses und den Nutzern der Anlage ist privatrechtlich zu regeln.

Herr Meyer schildert die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung und der Politik und berichtet über die Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses. Weiter berichtet SgBgm Meyer, dass weitere Gespräche aufgenommen werden sollen.

Sollte es bis zu einer genannten Frist nicht möglich sein, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, wird die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Samtgemeinderates weiter behandelt.