Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Variantenuntersuchungen für den Hochwasserschutz in Neu Darchau wurde festgestellt, dass ein sinnvoller Schutz und eine dauerhafte Sicherung nur gewährleistet werden kann, wenn eine Anbindung an den bereits vorhandenen Deich in Walmsburg  erfolgt. Da es für diesen Mehrbedarf zuvor keine Kostenermittlung gab, ist über die bereits bewilligte Förderung ein Erhöhungsantrag auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu stellen.

 

Zu a)  Eine Vergabe an das Büro EGL ist sinnvoll, da dieses Büro bereits im Bereich Walmsburg und Neu Darchau Grundlagenermittlungen durchgeführt hat, die für die Hochwasserschutzplanungen in diesem Bereich verwendet werden können. Dadurch müssen diese Grundlagenermittlungen nicht nochmals durch Dritte durchgeführt werden, was letztendlich zu einer Kostenreduzierung führt.

 

Zu b) Der SGA hat am 02. 07. 2013 den NLWKN mit der Grundlagenermittlung und den  Variantenuntersuchungen beauftragt. Nachdem nunmehr diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, muss die weitere Planung auf der Grundlage des Erläuterungsberichtes fortgeführt werden. Da der NLWKN bereits den ersten Teil der Erfassung durchgeführt hat, ist es sinnvoll, auch die Planungen auf der Grundlage der Leistungsphasen 1-4 an den NLWKN zu vergeben.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und ergänzt, dass die Beschlussvorschläge unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Förderung gelten.

 

Rh Zühlke fragt, ob die zur Verfügung stehenden Eigenanteile für beide Beschlussvorschläge gelten, da unter Finanzielle Auswirkungen Grundplanung steht und nicht Grundplanungen.

 

FBL Hesebeck antwortet, dass es Grundplanungen heißen muss und die Eigenanteile für beide Beschlussvorschläge im Haushalt zur Verfügung stehen.

 

Rh Zühlke bittet um Klarstellung in der Niederschrift.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die landschaftsplanerischen Leistungen und Kartierleistungen werden an das Büro Entwicklung und Gestaltung von Landschaft (EGL) in Lüneburg zu einem Angebotspreis von 91.537,15 € vergeben.

 

b)   Die Planung des Hochwasserschutzes für die Leistungsphasen 1-4 wird zu einem Angebotspreis von 121.084,73 € an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Lüneburg zu einem Angebotspreis von 121.084,73 € vergeben.