Sitzung: 10.04.2014 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0767/2014
In Niedersachsen
sind die Landkreise Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das
Land Niedersachsen zuständig. Das Land hat die Landesnahverkehrsgesellschaft
mbH (LNVG) mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut.
Rechtsgrundlage für
den ÖPNV ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG). Als grundlegende
Verpflichtung haben die Landkreise einen Nahverkehrsplan aufzustellen (§ 6 Abs.
1 NNVG). In diesem sollen der Bestand und die Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV
im jeweiligen Kreisgebiet unter Berücksichtigung der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers dargestellt werden. Nach dem NNVG haben
die Landkreise die Nahverkehrspläne alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Der Kreistag des
Landkreises Lüchow-Dannenberg hat am 28.06.2007 den Nahverkehrsplan 2007-2012
beschlossen. Als wichtige umgesetzte Maßnahmen nennt der Landkreis den ab
01.04.2007 eingeführten Wendlandtarif (einheitlicher und für alle Buslinien
geltender preislich abgesenkter Tarif, Einführung einer Wendlandkarte (5 Pers.
Sa/So) und einer Schülerfreizeitkarte), die seit 01.10.2006 eingerichtete
Rufbuslinie Dannenberg-Dömitz, die seit 01.10.2010 eingerichtete Rufbuslinie
Lüchow-Wustrow-Salzwedel, die kürzlich eingerichtete Rufbuslinie
Lütkenwisch-Lenzen in Brandenburg, die Ausdehnung des HVV-Tarifs (Hamburger
Verkehrsverbund) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 auf die Gesamtstrecke der
Wendlandbahn Lüneburg-Dannenberg, also auch auf die Haltestellen und Bahnhöfe
Leitstade, Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) und die Verbesserungen der
Verknüpfungen von Bus und Bahn durch optimierte Abstimmungen der
Verkehrsunternehmen, der Landkreise, des Fahrgastrates und der
landkreisberatenden Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO).
Ziel war auch die
Gründung einer Kreisverkehrsgemeinschaft mit der kreiseigenen
Lüchow-Schmarsauer-Eisenbahn GmbH (LSE) und anderen Verkehrsunternehmen, um
durch Synergieeffekte Einsparungen und eine Verbesserung der Leistungsangebote
zu erreichen. Die Gründung konnte aufgrund der Komplexität der Thematik und der
unterschiedlichen Interessen der Beteiligten bisher nicht erreicht werden.
Aufgrund dieser Sachlage und der schlechten Haushaltslage des Landkreises
konnten eine Reihe von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan nicht umgesetzt werden
und sind in den Entwurf des neuen Nahverkehrsplans wieder aufgenommen worden.
Der Kreisausschuss
des Landkreises hat am 04.03.2013 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und
am 03.06.2013 die Auftragsvergabe an die VNO, Stade, beschlossen. Der 1. Entwurf des Nahverkehrsplans liegt nunmehr
vor.
Nach § 6 Abs. 4
NNVG sind die Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträger, kreisangehörige
Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, die LNVG
und Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten am Verfahren zu
beteiligen. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 10.02.2014 ist das
Beteiligungsverfahren eröffnet worden. Die Kreisverwaltung hat die zu
Beteiligenden mit Schreiben vom 11.03.2014 aufgefordert, bis zum 25.04.2014
eine Stellungnahme abzugeben.
Die Erörterung der
beim Landkreis eingehenden Stellungnahmen und die Erarbeitung des 2. Entwurfs
des Nahverkehrsplans sind am 27.05.2014 im Fachausschuss des Landkreises, am
17.06.2014 im Kreisausschuss und am 23.06.2014 im Kreistag geplant.
Der 1. Entwurf des
Nahverkehrsplans kann unter dem Link: www.luechow-dannenberg.de/nahverkehrsplan unter Dokumente eingesehen werden. In der
Anlage werden das Inhaltsverzeichnis, der Abschnitt 3 „Bewertung und
Mängelanalyse“ und Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen / Finanzierung und
Umsetzung“ der Vorlage beigefügt. Auf die Übersendung des Abschnittes 1
„Grundlagen und Rahmenbedingungen“, des Abschnittes 2 „Bestandserhebung“ und
der Seiten 54 bis 58, 65 bis 68 und 74 bis 83 (Bedienungs- und
Verbindungsqualitäten für die Orte Clenze, Gartow, Lüchow und Wustrow) wird
aufgrund des Umfanges und weil für eine Beurteilung die der Vorlage
beiliegenden Unterlagen ausreichend sind, verzichtet. Papierfassungen können
bei Bedarf im Fachdienst Bau und Planung angefordert werden.
Die im Entwurf des
Nahverkehrsplans genannten Bewertungen und Mängelanalyen (Abschnitt 3) sind aus
Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und die Ziele und Maßnahmenvorschläge
(Abschnitt 4) zu begrüßen.
Die Maßnahmen
stehen immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Das betrifft nicht nur
den Landkreis als Träger des ÖPNV, sondern auch die Verkehrsunternehmen und die
Samtgemeinden, Gemeinden und Städte. Die Gemeinden und Städte sind Kostenträger
bzw. Teilkostenträger bei folgenden Maßnahmen: „Verbesserung der
flächendeckenden Erschließung der Orte an schulfreien Tagen“ (P. 4.2.3, S. 97,
höhere Priorität) und „Verbesserung der Bedienungs-/Verbindungsqualität
Orte–Grundzentrum (P. 4.2.4, S. 99 und 100, höhere Priorität). Die
Samtgemeinden, Gemeinden und Städte sind als Straßenbauträger Kostenträger bei
folgenden Maßnahmen: „Einbindung des ÖPNV in die Regional- und Bauleitplanung“
(P. 4.2.3, S. 98, mittlere Priorität), „Befahrbarkeit von Straßen“ (P. 4.2.7,
S. 106, höhere Priorität) und „Barrierefreie Gestaltung von Haltestellen“
(P.4.2.8, S. 107, höhere Priorität).
Das seit dem
01.01.2013 geltende neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert bis zum
01.01.2022 eine umfassende Barrierefreiheit. Dies betrifft u.a. die Gestaltung
der Haltestellen und die Befahrbarkeit von Straßen für Niederflurbusse. Hier
können erhebliche Kosten auf die Samtgemeinden, Gemeinden und Städte zukommen.
Der Landkreis plant in Zusammenarbeit mit den Kommunen ein Gesamtkonzept zu
erarbeiten. Zur Vorbereitung richtet der Landkreis einen Gesprächskreis ein, um
mit Vertretern von Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen und dem
Fahrgastrat eine Liste zu erarbeiten, welche Haltestellen barrierefrei
gestaltet werden sollten (P 4.2.11, S. 112, hohe Priorität).
In der
Bestandsdarstellung wird die Fähre Hitzacker (Elbe) -Bitter als Personenfähre
dargestellt und im Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen“ nicht erwähnt. Hier ist
die Bestandsdarstellung dahingehend zu ergänzen, dass in den nächsten 2 Jahren
der Neubau eines Fähranlegers in Hitzacker und der Einsatz einer Autofähre
geplant sind und dass der östliche Fähranleger bereits hergestellt wurde. In
diesem Zusammenhang ist die Verbesserung der
Verknüpfung zwischen der Elbfähre und dem ÖPNV zu prüfen und unter Punkt
4.2.4 auf Seite 102 unter „Verbesserung der Verknüpfungsqualität …“ ein
entsprechender Hinweis aufzunehmen. Zurzeit besteht in Hitzacker (Elbe) die
ÖPNV-Verbindung an der mehrere hundert Meter entfernten Haltestelle auf dem Parkplatz
Bleichwiese mit einer guten Bedienungsqualität. In Bitter besteht die
Haltestelle Herrenhof Fähre in 350m Entfernung zum Fähranleger, allerdings mit
einer schlechten Bedienungsqualität.
SB Rexin erläutert
den Sachverhalt der Vorlage und trägt vor, dass der Bauausschuss der Stadt
Hitzacker(Elbe) im Abschnitt 2.4.4 „Verknüpfung der Verkehre“ einen eigenen
Abschnitt „ÖPNV - Fahrradverkehr mit Unterstellmöglichkeiten“ empfohlen hat. Im
Entwurf des Nahverkehrsplans wird unter dem Abschnitt 2.4.4 unter „ÖPNV -
Individualverkehr“ und „SNNV - Individualverkehr“ auf den wachsenden
Fahrradverkehr und den Bedarf von Unterstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und
Haltepunkten hingewiesen, also nicht als eigener Punkt. Im Abschnitt 4 „Ziele
und Maßnahmen“ fehlt ein entsprechender Punkt. Hier könnte unter dem Abschnitt
4.2.4 „Bedienungs- und Verbindungsqualität“ ein Ziel formuliert werden, dass an
Bahnhöfen und zentralen Haltestellen Fahrradunterstellplätze vorgesehen werden
sollen.
Der AV unterbricht
die Siztung um 18:45 Uhr.
Rh Bodendiek weist
darauf hin, dass die Einstufung der Verknüpfungshaltestellen ÖPNV-ÖPNV auf
Seite 42 unter P 2.4.4 Auswirkungen auf Fördermittel hinsichtlich der
barrierefreien Gestaltung von Haltestellen haben kann. Er hält die Einstufung der
Haltestelle „Neu Darchau, Post/Hafen“ als regionale Haltestelle aufgrund der
Verbindung zum HVV-Netz und zur Elbfähre und der hohen Anzahl der Busfahrten
nicht für richtig, sondern die Einstufung als überregional.
Der AV eröffnet die
Sitzung um 18:50 Uhr wieder.
Rh Zühlke begrüßt
die Verwaltungsvorschläge zur Fähre Hitzacker-Bitter und zu den Abstellplätzen
für Fahrräder und unterstützt die Einstufung der haltestelle „Neu darchau,
Post/Hafen“ als überregional.
Rh Dr. Lange ist
Mitglied im ÖPNV-Ausschuss des Landkreises. Er erläutert, dass schon der Erhalt
des Leistungsangebotes für den Landkreis einen erheblichen Aufwand bedeutet und
weitere Verbesserungen zurzeit finanziell kaum umsetzbar sind. Die Haltestelle
„Neu Darchau, Post/Hafen“ ist nach den Verkehrszahlen und überregionalen
Verbindungen, wie auch Clenze, Gartow und Hitzacker als regional eingestuft
worden.
Der AV erläutert,
dass der Bus Lüchow-Hohenvolkfien (Linie 1939) in Hohenvolkfien in
Warteschleife steht. Diese Wartezeit kann genutzt werden, die Buslinie bis
Zernien zu erweitern, um eine direkte Verbindung von Zernien zur Kreisstadt
Lüchow einzurichten.
Rh Lange hält es
für angeraten, den Landkreis anzuhalten, nach alternative technische und
logistischen Möglichkeiten zu suchen.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Den Zielen und
Maßnahmen des Entwurfes des Nahverkehrsplans wird, unter Berücksichtigung
folgender Änderungen und Ergänzungen zugestimmt:
·
In der
Bestandsdarstellung (Abschnitte 2.4.2, S. 32 und 33 und 2.4.4, S. 43) ist der
geplante Einsatz einer Autofähre Hitzacker-Bitter aufzunehmen und unter Punkt
4.2.4, S. 102 unter „Verbesserung der Verknüpfungsqualität eine Ergänzung
hinsichtlich der Personenfähre Hitzacker-Bitter und der geplanten Autofähre
Hitzacker-Bitter aufzunehmen.
·
In der
Bestandsdarstellung ist im Abschnitt 2.4.4, S 42/43 „Verknüpfung der Verkehre“
ein eigener Abschnitt „ÖPNV - Fahrradverkehr mit Unterstellmöglichkeiten
aufzunehmen. Unter dem Abschnitt 4.2.4 „Bedienungs- und Verbindungsqualität“
ist ein Ziel zu formulieren, dass an Bahnhöfen und zentralen Haltestellen
Fahrradunterstellplätze vorgesehen werden sollen.
·
Die
Haltestelle „Neu Darchau, Post/Hafen“ ist im Abschnitt 2.4.4 „Verknüpfung der
Verkehre“, S. 42 aufgrund der Verbindung zur Elbfähre und der hohe Anzahl der
Busfahrten als überregional einzustufen.
·
Die
Buslinie 1939 Lüchow - Hohenvolkfien ist bis Zernien zu erweitern, um eine
direkte Verbindung Zernien-Lüchow einzurichten.
·
Es ist
nach alternativen technischen und logistischen Modellen und
Lösungsmöglichkeiten zu suchen.