Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

In Niedersachsen sind die Landkreise Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land Niedersachsen zuständig. Das Land hat die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut.

Rechtsgrundlage für den ÖPNV ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG). Als grundlegende Verpflichtung haben die Landkreise einen Nahverkehrsplan aufzustellen (§ 6 Abs. 1 NNVG). In diesem sollen der Bestand und die Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV im jeweiligen Kreisgebiet unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers dargestellt werden. Nach dem NNVG haben die Landkreise die Nahverkehrspläne alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat am 28.06.2007 den Nahverkehrsplan 2007-2012 beschlossen. Als wichtige umgesetzte Maßnahmen nennt der Landkreis den ab 01.04.2007 eingeführten Wendlandtarif (einheitlicher und für alle Buslinien geltender preislich abgesenkter Tarif, Einführung einer Wendlandkarte (5 Pers. Sa/So) und einer Schülerfreizeitkarte), die seit 01.10.2006 eingerichtete Rufbuslinie Dannenberg-Dömitz, die seit 01.10.2010 eingerichtete Rufbuslinie Lüchow-Wustrow-Salzwedel, die kürzlich eingerichtete Rufbuslinie Lütkenwisch-Lenzen in Brandenburg, die Ausdehnung des HVV-Tarifs (Hamburger Verkehrsverbund) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 auf die Gesamtstrecke der Wendlandbahn Lüneburg-Dannenberg, also auch auf die Haltestellen und Bahnhöfe Leitstade, Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) und die Verbesserungen der Verknüpfungen von Bus und Bahn durch optimierte Abstimmungen der Verkehrsunternehmen, der Landkreise, des Fahrgastrates und der landkreisberatenden Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO).

Ziel war auch die Gründung einer Kreisverkehrsgemeinschaft mit der kreiseigenen Lüchow-Schmarsauer-Eisenbahn GmbH (LSE) und anderen Verkehrsunternehmen, um durch Synergieeffekte Einsparungen und eine Verbesserung der Leistungsangebote zu erreichen. Die Gründung konnte aufgrund der Komplexität der Thematik und der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten bisher nicht erreicht werden. Aufgrund dieser Sachlage und der schlechten Haushaltslage des Landkreises konnten eine Reihe von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan nicht umgesetzt werden und sind in den Entwurf des neuen Nahverkehrsplans wieder aufgenommen worden.

Der Kreisausschuss des Landkreises hat am 04.03.2013 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und am 03.06.2013 die Auftragsvergabe an die VNO, Stade, beschlossen.  Der 1. Entwurf des Nahverkehrsplans liegt nunmehr vor.

Nach § 6 Abs. 4 NNVG sind die Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträger, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, die LNVG und Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten am Verfahren zu beteiligen. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 10.02.2014 ist das Beteiligungsverfahren eröffnet worden. Die Kreisverwaltung hat die zu Beteiligenden mit Schreiben vom 11.03.2014 aufgefordert, bis zum 25.04.2014 eine Stellungnahme abzugeben.

Die Erörterung der beim Landkreis eingehenden Stellungnahmen und die Erarbeitung des 2. Entwurfs des Nahverkehrsplans sind am 27.05.2014 im Fachausschuss des Landkreises, am 17.06.2014 im Kreisausschuss und am 23.06.2014 im Kreistag geplant.

Der 1. Entwurf des Nahverkehrsplans kann unter dem Link: www.luechow-dannenberg.de/nahverkehrsplan unter Dokumente eingesehen werden. In der Anlage werden das Inhaltsverzeichnis, der Abschnitt 3 „Bewertung und Mängelanalyse“ und Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen / Finanzierung und Umsetzung“ der Vorlage beigefügt. Auf die Übersendung des Abschnittes 1 „Grundlagen und Rahmenbedingungen“, des Abschnittes 2 „Bestandserhebung“ und der Seiten 54 bis 58, 65 bis 68 und 74 bis 83 (Bedienungs- und Verbindungsqualitäten für die Orte Clenze, Gartow, Lüchow und Wustrow) wird aufgrund des Umfanges und weil für eine Beurteilung die der Vorlage beiliegenden Unterlagen ausreichend sind, verzichtet. Papierfassungen können bei Bedarf im Fachdienst Bau und Planung angefordert werden.

Die im Entwurf des Nahverkehrsplans genannten Bewertungen und Mängelanalyen (Abschnitt 3) sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und die Ziele und Maßnahmenvorschläge (Abschnitt 4) zu begrüßen.

Die Maßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Das betrifft nicht nur den Landkreis als Träger des ÖPNV, sondern auch die Verkehrsunternehmen und die Samtgemeinden, Gemeinden und Städte. Die Gemeinden und Städte sind Kostenträger bzw. Teilkostenträger bei folgenden Maßnahmen: „Verbesserung der flächendeckenden Erschließung der Orte an schulfreien Tagen“ (P. 4.2.3, S. 97, höhere Priorität) und „Verbesserung der Bedienungs-/Verbindungsqualität Orte–Grundzentrum (P. 4.2.4, S. 99 und 100, höhere Priorität). Die Samtgemeinden, Gemeinden und Städte sind als Straßenbauträger Kostenträger bei folgenden Maßnahmen: „Einbindung des ÖPNV in die Regional- und Bauleitplanung“ (P. 4.2.3, S. 98, mittlere Priorität), „Befahrbarkeit von Straßen“ (P. 4.2.7, S. 106, höhere Priorität) und „Barrierefreie Gestaltung von Haltestellen“ (P.4.2.8, S. 107, höhere Priorität).

Das seit dem 01.01.2013 geltende neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert bis zum 01.01.2022 eine umfassende Barrierefreiheit. Dies betrifft u.a. die Gestaltung der Haltestellen und die Befahrbarkeit von Straßen für Niederflurbusse. Hier können erhebliche Kosten auf die Samtgemeinden, Gemeinden und Städte zukommen. Der Landkreis plant in Zusammenarbeit mit den Kommunen ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Zur Vorbereitung richtet der Landkreis einen Gesprächskreis ein, um mit Vertretern von Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen und dem Fahrgastrat eine Liste zu erarbeiten, welche Haltestellen barrierefrei gestaltet werden sollten (P 4.2.11, S. 112, hohe Priorität).

In der Bestandsdarstellung wird die Fähre Hitzacker (Elbe) -Bitter als Personenfähre dargestellt und im Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen“ nicht erwähnt. Hier ist die Bestandsdarstellung dahingehend zu ergänzen, dass in den nächsten 2 Jahren der Neubau eines Fähranlegers in Hitzacker und der Einsatz einer Autofähre geplant sind und dass der östliche Fähranleger bereits hergestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist die Verbesserung der  Verknüpfung zwischen der Elbfähre und dem ÖPNV zu prüfen und unter Punkt 4.2.4 auf Seite 102 unter „Verbesserung der Verknüpfungsqualität …“ ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Zurzeit besteht in Hitzacker (Elbe) die ÖPNV-Verbindung an der mehrere hundert Meter entfernten Haltestelle auf dem Parkplatz Bleichwiese mit einer guten Bedienungsqualität. In Bitter besteht die Haltestelle Herrenhof Fähre in 350m Entfernung zum Fähranleger, allerdings mit einer schlechten Bedienungsqualität.

 

SB Rexin erläutert den Sachverhalt der Vorlage und trägt vor, dass der Bauausschuss der Stadt Hitzacker(Elbe) im Abschnitt 2.4.4 „Verknüpfung der Verkehre“ einen eigenen Abschnitt „ÖPNV - Fahrradverkehr mit Unterstellmöglichkeiten“ empfohlen hat. Im Entwurf des Nahverkehrsplans wird unter dem Abschnitt 2.4.4 unter „ÖPNV - Individualverkehr“ und „SNNV - Individualverkehr“ auf den wachsenden Fahrradverkehr und den Bedarf von Unterstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und Haltepunkten hingewiesen, also nicht als eigener Punkt. Im Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen“ fehlt ein entsprechender Punkt. Hier könnte unter dem Abschnitt 4.2.4 „Bedienungs- und Verbindungsqualität“ ein Ziel formuliert werden, dass an Bahnhöfen und zentralen Haltestellen Fahrradunterstellplätze vorgesehen werden sollen.

 

Der AV unterbricht die Siztung um 18:45 Uhr.

 

Rh Bodendiek weist darauf hin, dass die Einstufung der Verknüpfungshaltestellen ÖPNV-ÖPNV auf Seite 42 unter P 2.4.4 Auswirkungen auf Fördermittel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von Haltestellen haben kann. Er hält die Einstufung der Haltestelle „Neu Darchau, Post/Hafen“ als regionale Haltestelle aufgrund der Verbindung zum HVV-Netz und zur Elbfähre und der hohen Anzahl der Busfahrten nicht für richtig, sondern die Einstufung als überregional.

 

Der AV eröffnet die Sitzung um 18:50 Uhr wieder.

 

Rh Zühlke begrüßt die Verwaltungsvorschläge zur Fähre Hitzacker-Bitter und zu den Abstellplätzen für Fahrräder und unterstützt die Einstufung der haltestelle „Neu darchau, Post/Hafen“ als überregional.

 

Rh Dr. Lange ist Mitglied im ÖPNV-Ausschuss des Landkreises. Er erläutert, dass schon der Erhalt des Leistungsangebotes für den Landkreis einen erheblichen Aufwand bedeutet und weitere Verbesserungen zurzeit finanziell kaum umsetzbar sind. Die Haltestelle „Neu Darchau, Post/Hafen“ ist nach den Verkehrszahlen und überregionalen Verbindungen, wie auch Clenze, Gartow und Hitzacker als regional eingestuft worden.

 

Der AV erläutert, dass der Bus Lüchow-Hohenvolkfien (Linie 1939) in Hohenvolkfien in Warteschleife steht. Diese Wartezeit kann genutzt werden, die Buslinie bis Zernien zu erweitern, um eine direkte Verbindung von Zernien zur Kreisstadt Lüchow einzurichten.

 

Rh Lange hält es für angeraten, den Landkreis anzuhalten, nach alternative technische und logistischen Möglichkeiten zu suchen.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Den Zielen und Maßnahmen des Entwurfes des Nahverkehrsplans wird, unter Berücksichtigung folgender Änderungen und Ergänzungen zugestimmt:

·         In der Bestandsdarstellung (Abschnitte 2.4.2, S. 32 und 33 und 2.4.4, S. 43) ist der geplante Einsatz einer Autofähre Hitzacker-Bitter aufzunehmen und unter Punkt 4.2.4, S. 102 unter „Verbesserung der Verknüpfungsqualität eine Ergänzung hinsichtlich der Personenfähre Hitzacker-Bitter und der geplanten Autofähre Hitzacker-Bitter aufzunehmen.

·         In der Bestandsdarstellung ist im Abschnitt 2.4.4, S 42/43 „Verknüpfung der Verkehre“ ein eigener Abschnitt „ÖPNV - Fahrradverkehr mit Unterstellmöglichkeiten aufzunehmen. Unter dem Abschnitt 4.2.4 „Bedienungs- und Verbindungsqualität“ ist ein Ziel zu formulieren, dass an Bahnhöfen und zentralen Haltestellen Fahrradunterstellplätze vorgesehen werden sollen.

·         Die Haltestelle „Neu Darchau, Post/Hafen“ ist im Abschnitt 2.4.4 „Verknüpfung der Verkehre“, S. 42 aufgrund der Verbindung zur Elbfähre und der hohe Anzahl der Busfahrten als überregional einzustufen.

·         Die Buslinie 1939 Lüchow - Hohenvolkfien ist bis Zernien zu erweitern, um eine direkte Verbindung Zernien-Lüchow einzurichten.

·         Es ist nach alternativen technischen und logistischen Modellen und Lösungsmöglichkeiten zu suchen.