Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

SB Fecho erläutert den Sachverhalt.

Familie Siebers-Schäfer hat mit Schreiben vom 03.03.2014 folgende Anfrage gestellt:

 

 

 

Der Bebauungsplan „Am Krähenberg“ setzt ein Wochenendhausgebiet gem. § 10 Abs. 3 BauNVO fest. Ein Wochenendhausgebiet dient nach seiner Zweckbestimmung zum zeitlich begrenzten Aufenthalt an den Wochenenden, in den Ferien oder in sonstiger Freizeit. Das Bewohnen eines Wochenendhauses auf Dauer oder gar eine gewerbliche Nutzung würde eine baurechtswidrige Nutzung darstellen.

Für eine gewerbliche Nutzung, wie von Familie Siebers-Schäfer vorgesehen, müsste der Bebauungsplan in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden.

Eine Änderung der Nutzungsart für einzelne Grundstücke ist nicht möglich.

 

Die Sitzung wird von 19:40 Uhr  - 19:55 Uhr unterbrochen, um die anwesenden Anwohner zu Wort kommen zu lassen.

 

Bei einer Nutzungsänderung von den südlichen Grundstücken in ein allgemeines Wohngebiet, wäre die Erschließung von der Harlinger Straße herzustellen, da ein Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ einen besonderen Schutzstatus aufweist, merkt Rh Wedler an.

Rh Zühlke erwähnt, dass sich jeder vor dem Kauf eines Grundstücks über die Gegebenheiten informieren müsse. Die Nutzungsänderung in ein allgemeines Wohngebiet stellt einen zu großen Einschnitt für die Bewohner des Wochenendgebietes dar.

 

Nach umfassender Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Anfrage der Familie Siebers-Schäfer, auf Änderung des Bebauungsplans „Am Krähenberg“, wird seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) zurückgewiesen.