Sitzung: 01.04.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/739/2014
SB Fecho erläutert
den Sachverhalt.
Familie
Siebers-Schäfer hat mit Schreiben vom 03.03.2014 folgende Anfrage gestellt:
Der Bebauungsplan
„Am Krähenberg“ setzt ein Wochenendhausgebiet gem. § 10 Abs. 3 BauNVO fest. Ein
Wochenendhausgebiet dient nach seiner Zweckbestimmung zum zeitlich begrenzten
Aufenthalt an den Wochenenden, in den Ferien oder in sonstiger Freizeit. Das
Bewohnen eines Wochenendhauses auf Dauer oder gar eine gewerbliche Nutzung
würde eine baurechtswidrige Nutzung darstellen.
Für eine
gewerbliche Nutzung, wie von Familie Siebers-Schäfer vorgesehen, müsste der
Bebauungsplan in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden.
Eine Änderung der
Nutzungsart für einzelne Grundstücke ist nicht möglich.
Die Sitzung wird
von 19:40 Uhr - 19:55 Uhr unterbrochen,
um die anwesenden Anwohner zu Wort kommen zu lassen.
Bei einer
Nutzungsänderung von den südlichen Grundstücken in ein allgemeines Wohngebiet,
wäre die Erschließung von der Harlinger Straße herzustellen, da ein
Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ einen besonderen Schutzstatus aufweist,
merkt Rh Wedler an.
Rh Zühlke erwähnt,
dass sich jeder vor dem Kauf eines Grundstücks über die Gegebenheiten
informieren müsse. Die Nutzungsänderung in ein allgemeines Wohngebiet stellt
einen zu großen Einschnitt für die Bewohner des Wochenendgebietes dar.
Nach umfassender
Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Anfrage der Familie Siebers-Schäfer, auf Änderung des Bebauungsplans „Am Krähenberg“, wird seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) zurückgewiesen.