Sitzung: 01.04.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/721/2014
SB
Fecho erläutert den Sachverhalt.
Herr
Jörg Jahnke aus Harlingen hat für die Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebiets in der Gemarkung Harlingen,
Flur 6, Flurstück 47/2 (s. Auszug aus der Flurkarte) die Aufstellung eines
Bebauungsplans beantragt. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im
Landschaftsschutzgebiet Elbhöhn-Drawehn.
Für die
Ausweisung als allgemeines Wohngebiet auf der ca. 1,1 ha großen Fläche zwischen
der Harlinger Straße und der Bahnlinie sind folgende Planverfahren notwendig:
1. Entlassung des Planbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet durch
den Landkreis Lüchow Dannenberg,
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue
3. Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durch die Stadt
Hitzacker (Elbe).
Hierfür
ist es zunächst erforderlich, bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine Fortschreibung
des Flächennutzungsplans und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes zu beantragen. In Abhängigkeit von
der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue über den Antrag zur Fortschreibung
des Flächennutzungsplans, ist gleichzeitig der Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplans für diesen Bereich zu fassen. Erforderliche Schritte zur
planerischen Einleitung des B-Planverfahrens würden nach Einleitung des Änderungsverfahrens bei der
Samtgemeinde erfolgen.
Die Kostenübernahme
für die notwendigen Planungsschritte wird von Herrn Jahnke zugesagt.
Gemäß §
1 Abs. BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sofern ein
städtebauliches Erfordernis besteht.
Die
Stadt Hitzacker hat für die Bereitstellung von Wohnbauland, die Baugebiete "Hitzacker Süd" und
"Rotes Teichsfeld" in Harlingen ausgewiesen, in welchen noch diverse
Bauplätze vorhanden sind.
Aufgrund
der vorhandenen Bauplätze in Hitzacker (Elbe) und Harlingen besteht zurzeit
keine Notwendigkeit zur Ausweisung weiterer Wohnbaulandflächen.
Bei der
Aufstellung des Bebauungsplans „Rotes Teichsfeld“ wollte die Stadt Hitzacker
das Grundstück von Herrn Jahnke als Wohngebiet ausweisen, damals hat sich die
Familie Jahnke gegen eine solche Ausweisung ausgesprochen, teilt Rh Schulz, N.
mit.
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Für den Bereich nördlich des
Bebauungsplans „Rotes Teichsfeld“ in der Gemarkung Harlingen
wird kein Bebauungsplan
aufgestellt. Der Antrag des Herrn Jahnke wird schriftlich
zurückgewiesen.