Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt

 

In Niedersachsen sind die Landkreise Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land Niedersachsen zuständig. Das Land hat die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut.

Rechtsgrundlage für den ÖPNV ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG). Als grundlegende Verpflichtung haben die Landkreise alle 5 Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen (§ 6 Abs. 1 NNVG). In diesem sollen der Bestand und die Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV im jeweiligen Kreisgebiet unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers dargestellt werden. Nach dem NNVG haben die Landkreise die Nahverkehrspläne fortzuschreiben.

Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat am 28.06.2007 den Nahverkehrsplan 2007-2012 beschlossen. Als wichtige umgesetzte Maßnahmen nennt der Landkreis den ab 01.04.2007 eingeführten Wendlandtarif (einheitlicher und für alle Buslinien geltender preislich abgesenkter Tarif, Einführung einer Wendlandkarte (5 Pers. Sa/So) und einer Schülerfreizeitkarte), die seit 01.10.2006 eingerichtete Rufbuslinie Dannenberg-Dömitz, die seit 01.10.2010 eingerichtete Rufbuslinie Lüchow-Wustrow-Salzwedel, die kürzlich eingerichtete Rufbuslinie Lütkenwisch-Lenzen in Brandenburg, die Ausdehnung des HVV-Tarifs (Hamburger Verkehrsverbund) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 auf die Gesamtstrecke der Wendlandbahn Lüneburg-Dannenberg, also auch auf die Haltestellen und Bahnhöfe Leitstade, Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) und die Verbesserungen der Verknüpfungen von Bus und Bahn durch optimierte Abstimmungen der Verkehrsunternehmen, der Landkreise, des Fahrgastrates und der landkreisberatenden Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO).

Ziel war auch die Gründung einer Kreisverkehrsgemeinschaft mit der kreiseigenen Lüchow-Schmarsauer-Eisenbahn GmbH (LSE) und anderen Verkehrsunternehmen, um durch Synergieeffekte Einsparungen und eine Verbesserung der Leistungsangebote zu erreichen. Die Gründung konnte aufgrund der Komplexität der Thematik und der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten bisher nicht erreicht werden. Aufgrund dieser Sachlage und der schlechten Haushaltslage des Landkreises konnten eine Reihe von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan nicht umgesetzt werden und sind in den Entwurf des neuen Nahverkehrsplans wieder aufgenommen worden.

Der Kreisausschuss des Landkreises hat am 04.03.2013 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und am 03.06.2013 die Auftragsvergabe an die VNO, Stade, beschlossen.  Der 1. Entwurf des Nahverkehrsplans liegt nunmehr vor.

Nach § 6 Abs. 4 NNVG sind die Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträger, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, die LNVG und Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten am Verfahren zu beteiligen. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 10.02.2014 ist das Beteiligungsverfahren eröffnet worden. Die Kreisverwaltung hat die zu Beteiligenden mit Schreiben vom 11.03.2014 aufgefordert, bis zum 25.04.2014 eine Stellungnahme abzugeben.

Die Erörterung der beim Landkreis eingehenden Stellungnahmen und die Erarbeitung des 2. Entwurfs des Nahverkehrsplans sind am 27.05.2014 im Fachausschuss des Landkreises, am 17.06.2014 im Kreisausschuss und am 23.06.2014 im Kreistag geplant.

 

Der 1. Entwurf des Nahverkehrsplans kann unter dem Link: www.luechow-dannenberg.de/nahverkehrsplan unter Dokumente eingesehen werden. In der Anlage werden das Inhaltsverzeichnis, der Abschnitt 3 „Bewertung und Mängelanalyse“ und Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen / Finanzierung und Umsetzung“ der Vorlage beigefügt. Auf die Übersendung des Abschnittes 1 „Grundlagen und Rahmenbedingungen“, des Abschnittes 2 „Bestandserhebung“ und der Seiten 54 bis 68 und 74 bis 83 (Bedienungs- und Verbindungsqualitäten für die Orte Clenze, Dannenberg (Elbe), Gartow, Lüchow und Wustrow) wird aufgrund des Umfanges und weil für eine Beurteilung die der Vorlage beiliegenden Unterlagen ausreichend sind, verzichtet. Papierfassungen können bei Bedarf im Fachdienst Bau und Planung angefordert werden.

 

Die im Entwurf des Nahverkehrsplans genannten Bewertungen und Mängelanalyen (Abschnitt 3) sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und die Ziele und Maßnahmenvorschläge (Abschnitt 4) zu begrüßen. Das trifft für die Gemeinden und Städte insbesondere auf das Ziel zu, die Grundversorgung für Orte mit 50-200 Einwohnern von 3 Fahrten pro Tag auf 3 Fahrten pro Tag und Richtung zu erhöhen, also zu verdoppeln (P. 4.2.1, S. 94 und 4.2.4, S. 103, hohe Priorität)) und für die Stadt Hitzacker (Elbe) auf die Verbesserung der Verknüpfung zwischen ÖPNV und Bahn und ÖPNV und Fähre P. 4.2.4, S. 102 (mittlere Priorität) und für den Einsatz des Landkreises, ein wirtschaftliches und attraktives Schienenverkehrsnetz anzubieten (P. 4.2.10, S. 109, hohe Priorität).

 

Die Maßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Das betrifft nicht nur den Landkreis als Träger des ÖPNV, sondern auch die Verkehrsunternehmen und die Gemeinden und Städte. Die Gemeinden und Städte sind Kostenträger bzw. Teilkostenträger bei folgenden Maßnahmen: „Verbesserung der flächendeckenden Erschließung der Orte an schulfreien Tagen“ (Harlingen und Tiesmesland)“ (P. 4.2.3, S. 97, höhere Priorität), „Einbindung des ÖPNV in die Regional- und Bauleitplanung“ (P. 4.2.3, S. 98, mittlere Priorität), „Verbesserung der Bedienungs-/Verbindungsqualität Orte–Grundzentrum (Harlingen, Tiesmesland und Tiessau)“ (P. 4.2.4, S. 99 und 100, höhere Priorität), „Befahrbarkeit von Straßen“ (P. 4.2.7, S. 106, höhere Priorität) und „Barrierefreie Gestaltung von Haltestellen (P.4.2.8, S. 107, höhere Qualität).

 

Das seit dem 01.01.2013 geltende neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert bis zum 01.01.2022 eine umfassende Barrierefreiheit. Dies betrifft u.a. die Gestaltung der Haltestellen und die Befahrbarkeit von Straßen für Niederflurbusse. Hier können erhebliche Kosten auf die Gemeinden und Städte zukommen. Der Landkreis plant in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Zur Vorbereitung richtet der Landkreis einen Gesprächskreis ein, um mit Vertretern von Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen und dem Fahrgastrat eine Liste zu erarbeiten, welche Haltestellen barrierefrei gestaltet werden sollten (P 4.2.11, S. 112, hohe Priorität).

 

In der Bestandsdarstellung wird die Fähre Hitzacker (Elbe) -Bitter als Personenfähre dargestellt und im Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen“ nicht erwähnt. Hier ist die Bestandsdarstellung dahingehend zu ergänzen, dass in den nächsten 2 Jahren der Neubau eines Fähranlegers in Hitzacker und der Einsatz einer Autofähre geplant sind und dass der östliche Fähranleger bereits hergestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist die Verbesserung der  Verknüpfung zwischen der Elbfähre und dem ÖPNV zu prüfen und unter Punkt 4.2.4 auf Seite 102 unter „Verbesserung der Verknüpfungsqualität …“ ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Zurzeit besteht in Hitzacker (Elbe) die ÖPNV-Verbindung an der mehrere hundert Meter entfernten Haltestelle auf dem Parkplatz Bleichwiese mit einer guten Bedienungsqualität. In Bitter besteht die Haltestelle Herrenhof Fähre in 350m Entfernung zum Fähranleger, allerdings mit einer schlechten Bedienungsqualität.

 

Rh Walter hält die Einbindung des Busverkehrs an die Personenfähre in Hitzacker für sinnvoll.

Er erfragt hierzu ob hierzu eine Bushaltestelle auf der Stadtinsel vorgesehen ist.

FBL Hesebeck verneint die Anfrage.

 

Rh Zühlke stellt heraus, dass die Personenfähre das Bindeglied im öffentlichen Personennahverkehr beidseits der Elbe darstellt.

Rh Zühlke plädiert dafür die Autofähre in der Stellungnahme der Stadt Hitzacker zu erwähnen.

 

Rh Mertins verlässt die Sitzung um 19:25 Uhr. Er wird durch Rh Burmeister vertreten.

 

Rh Burmeister merkt an, dass der Fahrradverkehr im Nahverkehrsplan nicht erwähnt wird. Weiterhin fehlt der Übergang vom Fahrradverkehr zum Bus- / Bahnverkehr. Für den Übergang vom Fahrrad zum Bus- und Bahnverkehr sind sichere Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen. 

 

Rh Burmeister beantragt folgenden Punkt in die Stellungnahme aufzunehmen:

 

2.4.4. Verknüpfung Verkehr

ÖPNV – Fahrradverkehr mit Unterstellmöglichkeiten 

 

Abstimmung: einstimmig

 

Nach umfassender Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

  

 


Beschluss:

Den Zielen und Maßnahmen des Entwurfes des Nahverkehrsplans wird zugestimmt.

Es ist eine Ergänzung hinsichtlich der geplanten Autofähre Hitzacker-Bitter und der Verknüpfung des Verkehrs (ÖPNV – Fahrradverkehr) aufzunehmen.