Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Einleitend berichtet FBL Ringel, dass nunmehr, wie auf der letzten Sitzung des Brandschutzausschusses angekündigt, ein Arbeitskreis, bestehend aus Mitgliedern der Feuerwehr und Verwaltung, gegründet wurde, welcher ein neues Konzepts für den Bau von Feuerwehrhäusern für Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung erarbeitet hat. Das bisherige Konzept ist aufgrund von Änderungen in der DIN- Norm für Feuerwehrhäuser und damit verbundenen Kostenerhöhungen und Preissteigerungen nicht mehr umsetzbar.

 

Anschließend berichtet der Vorsitzende des Arbeitskreises Herr Chocholowicz über die Arbeit innerhalb des Arbeitskreises. Insgesamt wurde am dem neuen Konzept an vier Abenden intensiv gearbeitet. Maßgeblich für die getroffenen Entscheidungen waren die DIN 14092 und die Unfallverhütungsvorschriften. Aber auch die örtlichen Begebenheiten und die Leistungsstärke jeder einzelnen Ortsfeuerwehr dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Abschließend berichtet Herr Chocholowicz, dass ein Kostenanstieg, letztendlich auch geschuldet durch die Änderungen der einschlägigen DIN- Normen, unvermeidlich ist.

 

Anschließend erläutert Herr Schulz das erarbeitete Konzept mithilfe einer Präsentation.

Für Neu-und Anbauten an Feuerwehrhäusern sind im Haushalts- und Investitionsplan der Samtgemeinde Mittel eingestellt. Bisher wurden Neubauten in Penkefitz, Laase und Groß Heide mit Fördervereinen der Ortsfeuerwehren realisiert. Für die Herstellung wurden Investitionszuschüsse an die Vereine gewährt, die die Baumaßnahmen in eigener Verantwortung mit Eigenleistungen realisierten. Die Fördervereine sind Eigentümer der Immobilie geworden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der bisher gewährte Investitionszuschuss nicht auskömmlich ist.

 

Daraufhin wurde aus den Reihen der Feuerwehr und der Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Planung und Finanzierung eines Musterhauses unter Berücksichtigung von Eigenleistungen der Fördervereine befasst hat.

Es wurde sich auf einen Mustergrundriss für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung geeinigt, der für Neubauten Anwendung finden soll. Grundlage der Planung war grundsätzlich die neue DIN 14092.

Die DIN gibt jetzt Planungsgrundlagen, aus denen je nach den örtlichen Verhältnissen angemessene Baulichkeiten errichtet werden können. Dementsprechend wurde auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels die Planung vorgenommen und das Gebäude- und Raumkonzept erarbeitet. Der Grundriss ist als Anlage beigefügt.

 

Raumbedarf:

Es wurde der erforderliche Platzbedarf festgelegt:

1.

 

Fahrzeughalle entsprechend der Vorgaben aus der DIN 14092

Ggfs. ist die Möglichkeit zu berücksichtigen einen zusätzlichen Stellplatz bei Bedarf anzubauen; somit die Halle an der rechten bzw. linken Seite des Gebäudes planen

(Mindestgröße 5,50 m x 10 m)

 Ca. 62 m²

2.

Umkleideräume 1,2 m² / aktiven Mitglied

Da nicht alle aktiven Mitglieder zu einem Einsatz vor Ort sind, sollte dieser

Raum für max. 30 Aktive geplant werden. Eine Geschlechtertrennung sollte

nicht erfolgen.

36 m²

3.

Toiletten für Damen und Herren (gesamt) mit jeweils einem großen Waschbecken ohne Duschen

Ca. 10 m²

4.

Schulungsraum

lt. DIN 1,5 m² / aktives Mitglied oder Mindestgröße von 30 m²

Vorschlag, die Mindestgröße sollte ausreichend sein, da Schulungen voraussichtlich nicht mit allen Aktiven durchgeführt werden und die Zahl der Aktiven im Laufe der Zeit rückläufig sein könnte. Sofern größerer Platzbedarf benötigt wird, kann ggfs. auf die Fahrzeughalle ausgewichen werden.

Im Schulungsraum kann ggfs. bei Bedarf eine Teeküche untergebracht werden.

Ca. 30 m²

5.

Lagerraum

Die ursprünglich vorgesehene Größe von 20 m² wird aufgrund des Grundrisses nicht erreicht. Die realisierbare Größe von rd.13 m² entspricht der Größe eines allgemeinen Lagers von 12 m² nach DIN. Er wird von der Arbeitsgruppe als ausreichend gesehen.

Ca. 13 m²

 

6.

Haustechnik/Reinigungsmittelraum

Ca. 4 m²

 

 

 

Gesamt Nettobaugröße (zzgl. Flurflächen)

 

ca.163 m²

 

Einigkeit besteht dahingehend, dass folgende Räume nicht benötigt werden:

- Trocknungsraum

- Funkraum

- Büroraum

- Duschen

 

Für die Außenanlagen sollte die Stellplatzanzahl von 6 Stellplätzen ausreichend sein.

 

Aufgrund des vorstehenden Raumbedarfs wurden pauschal Kosten nach Kostengruppen durch den Architekten berechnet. Für den schlüsselfertigen Bau ist mit Kosten in Höhe von insgesamt rd. 386.000,00 € (Stand 2014) zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für einen erforderlichen Grunderwerb und ggfs. Kosten für Bauleitplanung. Kostensteigerungen sind künftig zu berücksichtigen.

 

Von diesen Kosten sind jedoch insgesamt rd. 63.000,00 € in Abzug zu bringen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die nicht erforderlich sind für die Verwirklichung dieser Bauvorhaben (z. B. Aufzugsanlage, Lüftungsanlage, etc.). Darüber hinaus ist weiterhin die Möglichkeit der Eigenleistung durch die Ortsfeuerwehr oder den jeweiligen Förderverein gegeben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 56.200,00 €. Auch sind in den schlüsselfertigen Baukosten 16.800,00 € für die Ausstattung berücksichtigt. Diese sind in Abzug gebracht worden, da die zur Herstellung des Feuerwehrhauses grundsätzlich zunächst nicht erforderlich sind.

 

Nach Abzug alle genannten Kosten ergeben sich dann die Baukosten in Höhe von rd. 250.000,00 €. Hierin sind Kosten für „Herrichten und Erschließen“ sowie für  „Baunebenkosten“ (z. B. Planungskosten, Baugenehmigungsgebühren, Statik, etc.) enthalten (insgesamt rd. 36.200,00 €). Diese Kosten sollten weiterhin über die Samtgemeinde abgerechnet werden, da ggfs. auch die Möglichkeit besteht, hier Kosteneinsparungen zu erzielen (z. B. Reduzierung der Kosten für Architektenleistungen).

 

Bei erforderlichen An-/Umbauten soll die jetzige Raumbedarfsplanung Orientierungshilfen geben, wobei auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen erforderlich sind. Hierzu müssen jedoch die einzelnen Gebäude betrachtet werden und dann entsprechende Erforderlichkeiten festgelegt werden.

 

Die bisher aufgestellte Prioritätenliste wird geändert und dann in den entsprechenden Gremien vorberaten und entschieden. Hinsichtlich der zur Verfügung zu stellen Mittel wird auch eine Entscheidung in den Gremien erfolgen.

 

Rh Bodendieck erkundigt nach der Anzahl der Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue. Ferner erfragt, warum jeweils nur eine Fahrzeughalle vorgesehen wird. Viele Ortsfeuerwehren haben mehrere Fahrzeuge.

 

GemBM Meyer erläutert, dass insgesamt 15 Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung vorgehalten werden. Grundsätzlich sieht die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren lediglich ein Fahrzeug (TSF) in einer Grundausstattungsfeuerwehr vor. Bei allen Ortsfeuerwehren wo zurzeit Handlungsbedarf besteht, ist lediglich ein Fahrzeug stationiert. Ansonsten muss, wie erläutert, in der Detailplanung eine weitere Fahrzeughalle vorgesehen werden.

 

Rh Schultz bedankt sich bei der Arbeitsgruppe für die geleistete Arbeit. Er ist jedoch der Auffassung, dass in keinem Fall, wie teilweise geschehen, eine Abweichung von der DIN 14092 erfolgen darf.

 

GemBM Meyer und FBL Ringel verweisen auf § 2 Abs 1 Satz 2 NBrandSchG sowie auf Ziffer 3 (Allgemeine Anforderungen) der DIN 14092. Hiernach sind die Ortsfeuerwehren entsprechend den örtlichen Verhältnissen auszustatten. Die in der DIN- Norm angegebenen Raumprogramme, Merkmale, Maß und Richtwerte dienen lediglich als Planungsgrundlagen. Es sei wichtig bei der Planung den demografischen Wandel zu berücksichtigen um nicht überdimensional und letztendlich teurer als notwendig zu bauen. Alle Aspekte der Unfallverhütung werden in diesem Konzept eingehalten.

 

Rh Flindt erkundigt sich nach der Möglichkeit Feuerwehrhäuser in Hallenbauweise zu errichten. Er sieht bei dieser Bauform erhebliches Einsparungspotenzial. Herr Schulz erläutert, dass die Bauweise erfahrungsgemäß im Endeffekt kostenintensiver ausfallen werde.

 

Um 19:29 Uhr verlässt Rh Dr. Lange die Sitzung.

 

Rf Molter merkt an, dass sie in der geschlechtsneutralen Umkleidekabine eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts sieht. Ferner gibt sie zu bedenken, dass die Feuerwehrhäuser behindertengerecht zu bauen sind.

 

Rh. Schultz bittet um Mitteilung der anschließenden Bewirtschaftungskosten. Herr Schulz erläutert, dass diese schlecht zu beziffern sind, da diese nutzungsabhängig sind.

 

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde beschließt folgende Grundsatzbeschlüsse:

 

a) den Neubau von Feuerwehrhäusern als Konzept für Feuerwehren mit Grundausstattung, mit einem Raumbedarf in einer Größe rd. 163 m² Nettogrundfläche (ca. 190 m² Bruttogrundfläche) entsprechend dem anliegendem Mustergrundriss, mit einer Baukostensumme in Höhe von insgesamt rd. 250.000,00 €. 

 

b) den Fördervereinen zur Realisierung des Vorhabens ein Investitionszuschuss in Höhe von rd. 214.000 € zu gewähren.

 

c) An-/Umbauten sollen sich an der jetzigen Raumbedarfsplanung orientieren, wobei auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich sind.