Sitzung: 26.03.2014 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/725/2014
Einleitend berichtet FBL Ringel, dass nunmehr, wie auf der letzten
Sitzung des Brandschutzausschusses angekündigt, ein Arbeitskreis, bestehend aus
Mitgliedern der Feuerwehr und Verwaltung, gegründet wurde, welcher ein neues
Konzepts für den Bau von Feuerwehrhäusern für Ortsfeuerwehren mit
Grundausstattung erarbeitet hat. Das bisherige Konzept ist aufgrund von Änderungen
in der DIN- Norm für Feuerwehrhäuser und damit verbundenen Kostenerhöhungen und
Preissteigerungen nicht mehr umsetzbar.
Anschließend berichtet der Vorsitzende des Arbeitskreises Herr
Chocholowicz über die Arbeit innerhalb des Arbeitskreises. Insgesamt wurde am
dem neuen Konzept an vier Abenden intensiv gearbeitet. Maßgeblich für die
getroffenen Entscheidungen waren die DIN 14092 und die
Unfallverhütungsvorschriften. Aber auch die örtlichen Begebenheiten und die
Leistungsstärke jeder einzelnen Ortsfeuerwehr dürfe nicht außer Acht gelassen
werden. Abschließend berichtet Herr Chocholowicz, dass ein Kostenanstieg,
letztendlich auch geschuldet durch die Änderungen der einschlägigen DIN-
Normen, unvermeidlich ist.
Anschließend erläutert Herr Schulz das erarbeitete Konzept mithilfe einer
Präsentation.
Für Neu-und
Anbauten an Feuerwehrhäusern sind im Haushalts- und Investitionsplan der
Samtgemeinde Mittel eingestellt. Bisher wurden Neubauten in Penkefitz, Laase
und Groß Heide mit Fördervereinen der Ortsfeuerwehren realisiert. Für die
Herstellung wurden Investitionszuschüsse an die Vereine gewährt, die die
Baumaßnahmen in eigener Verantwortung mit Eigenleistungen realisierten. Die
Fördervereine sind Eigentümer der Immobilie geworden. Inzwischen hat sich
herausgestellt, dass der bisher gewährte Investitionszuschuss nicht auskömmlich
ist.
Daraufhin wurde aus
den Reihen der Feuerwehr und der Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet, die
sich mit der Planung und Finanzierung eines Musterhauses unter Berücksichtigung
von Eigenleistungen der Fördervereine befasst hat.
Es wurde sich auf
einen Mustergrundriss für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung geeinigt, der
für Neubauten Anwendung finden soll. Grundlage der Planung war grundsätzlich
die neue DIN 14092.
Die DIN gibt jetzt
Planungsgrundlagen, aus denen je nach den örtlichen Verhältnissen angemessene
Baulichkeiten errichtet werden können. Dementsprechend wurde auch unter
Berücksichtigung des demografischen Wandels die Planung vorgenommen und das
Gebäude- und Raumkonzept erarbeitet. Der Grundriss ist als Anlage beigefügt.
Raumbedarf:
Es wurde der erforderliche Platzbedarf festgelegt:
1. |
Fahrzeughalle entsprechend der Vorgaben aus der
DIN 14092 Ggfs. ist die Möglichkeit zu berücksichtigen
einen zusätzlichen Stellplatz bei Bedarf anzubauen; somit die Halle an der
rechten bzw. linken Seite des Gebäudes planen (Mindestgröße 5,50 m x 10 m) |
Ca. 62 m² |
2. |
Umkleideräume 1,2 m² / aktiven Mitglied Da nicht alle aktiven Mitglieder zu einem
Einsatz vor Ort sind, sollte dieser Raum für max. 30 Aktive geplant werden. Eine
Geschlechtertrennung sollte nicht erfolgen. |
36 m² |
3. |
Toiletten für Damen und Herren (gesamt) mit
jeweils einem großen Waschbecken ohne Duschen |
Ca. 10 m² |
4. |
Schulungsraum lt. DIN 1,5 m² / aktives Mitglied oder
Mindestgröße von 30 m² Vorschlag, die Mindestgröße sollte ausreichend
sein, da Schulungen voraussichtlich nicht mit allen Aktiven durchgeführt
werden und die Zahl der Aktiven im Laufe der Zeit rückläufig sein könnte.
Sofern größerer Platzbedarf benötigt wird, kann ggfs. auf die Fahrzeughalle
ausgewichen werden. Im Schulungsraum kann ggfs. bei Bedarf eine
Teeküche untergebracht werden. |
Ca. 30 m² |
5. |
Lagerraum Die ursprünglich vorgesehene Größe von 20 m²
wird aufgrund des Grundrisses nicht erreicht. Die realisierbare Größe von
rd.13 m² entspricht der Größe eines allgemeinen Lagers von 12 m² nach DIN. Er
wird von der Arbeitsgruppe als ausreichend gesehen. |
Ca.
13 m² |
6. |
Haustechnik/Reinigungsmittelraum |
Ca. 4 m² |
|
Gesamt
Nettobaugröße (zzgl. Flurflächen) |
ca.163 m² |
Einigkeit besteht dahingehend, dass folgende Räume nicht
benötigt werden:
-
Trocknungsraum
-
Funkraum
-
Büroraum
-
Duschen
Für die Außenanlagen sollte die
Stellplatzanzahl von 6 Stellplätzen ausreichend sein.
Aufgrund des vorstehenden Raumbedarfs wurden pauschal Kosten nach Kostengruppen durch den Architekten berechnet. Für den schlüsselfertigen Bau ist mit Kosten in Höhe von insgesamt rd. 386.000,00 € (Stand 2014) zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für einen erforderlichen Grunderwerb und ggfs. Kosten für Bauleitplanung. Kostensteigerungen sind künftig zu berücksichtigen.
Von diesen Kosten
sind jedoch insgesamt rd. 63.000,00 € in Abzug zu bringen. Hierbei handelt es
sich um Kosten, die nicht erforderlich sind für die Verwirklichung dieser
Bauvorhaben (z. B. Aufzugsanlage, Lüftungsanlage, etc.). Darüber hinaus ist
weiterhin die Möglichkeit der Eigenleistung durch die Ortsfeuerwehr oder den
jeweiligen Förderverein gegeben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd.
56.200,00 €. Auch sind in den schlüsselfertigen Baukosten 16.800,00 € für die
Ausstattung berücksichtigt. Diese sind in Abzug gebracht worden, da die zur
Herstellung des Feuerwehrhauses grundsätzlich zunächst nicht erforderlich sind.
Nach Abzug alle
genannten Kosten ergeben sich dann die Baukosten in Höhe von rd. 250.000,00 €.
Hierin sind Kosten für „Herrichten und Erschließen“ sowie für „Baunebenkosten“ (z. B. Planungskosten, Baugenehmigungsgebühren,
Statik, etc.) enthalten (insgesamt rd. 36.200,00 €). Diese Kosten sollten
weiterhin über die Samtgemeinde abgerechnet werden, da ggfs. auch die
Möglichkeit besteht, hier Kosteneinsparungen zu erzielen (z. B. Reduzierung der
Kosten für Architektenleistungen).
Bei erforderlichen
An-/Umbauten soll die jetzige Raumbedarfsplanung Orientierungshilfen geben,
wobei auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen erforderlich sind. Hierzu
müssen jedoch die einzelnen Gebäude betrachtet werden und dann entsprechende
Erforderlichkeiten festgelegt werden.
Die bisher
aufgestellte Prioritätenliste wird geändert und dann in den entsprechenden
Gremien vorberaten und entschieden. Hinsichtlich der zur Verfügung zu stellen
Mittel wird auch eine Entscheidung in den Gremien erfolgen.
Rh Bodendieck
erkundigt nach der Anzahl der Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung innerhalb
der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue. Ferner erfragt, warum
jeweils nur eine Fahrzeughalle vorgesehen wird. Viele Ortsfeuerwehren haben
mehrere Fahrzeuge.
GemBM Meyer
erläutert, dass insgesamt 15 Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung vorgehalten
werden. Grundsätzlich sieht die Verordnung über die kommunalen
Feuerwehren lediglich ein Fahrzeug (TSF) in einer Grundausstattungsfeuerwehr
vor. Bei allen Ortsfeuerwehren wo zurzeit Handlungsbedarf besteht, ist
lediglich ein Fahrzeug stationiert. Ansonsten muss, wie erläutert, in der
Detailplanung eine weitere Fahrzeughalle vorgesehen werden.
Rh Schultz bedankt sich bei der Arbeitsgruppe für die geleistete Arbeit. Er ist jedoch der Auffassung, dass in keinem Fall, wie teilweise geschehen, eine Abweichung von der DIN 14092 erfolgen darf.
GemBM Meyer und FBL Ringel verweisen auf § 2 Abs 1 Satz 2 NBrandSchG sowie auf Ziffer 3 (Allgemeine Anforderungen) der DIN 14092. Hiernach sind die Ortsfeuerwehren entsprechend den örtlichen Verhältnissen auszustatten. Die in der DIN- Norm angegebenen Raumprogramme, Merkmale, Maß und Richtwerte dienen lediglich als Planungsgrundlagen. Es sei wichtig bei der Planung den demografischen Wandel zu berücksichtigen um nicht überdimensional und letztendlich teurer als notwendig zu bauen. Alle Aspekte der Unfallverhütung werden in diesem Konzept eingehalten.
Rh Flindt erkundigt sich nach der Möglichkeit Feuerwehrhäuser in Hallenbauweise zu errichten. Er sieht bei dieser Bauform erhebliches Einsparungspotenzial. Herr Schulz erläutert, dass die Bauweise erfahrungsgemäß im Endeffekt kostenintensiver ausfallen werde.
Um 19:29 Uhr verlässt Rh Dr. Lange die Sitzung.
Rf Molter merkt an, dass sie in der geschlechtsneutralen Umkleidekabine eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts sieht. Ferner gibt sie zu bedenken, dass die Feuerwehrhäuser behindertengerecht zu bauen sind.
Rh. Schultz bittet um Mitteilung der anschließenden Bewirtschaftungskosten. Herr Schulz erläutert, dass diese schlecht zu beziffern sind, da diese nutzungsabhängig sind.
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde beschließt folgende Grundsatzbeschlüsse:
a) den Neubau von
Feuerwehrhäusern als Konzept für Feuerwehren mit Grundausstattung, mit einem
Raumbedarf in einer Größe rd. 163 m² Nettogrundfläche (ca. 190 m²
Bruttogrundfläche) entsprechend dem anliegendem Mustergrundriss, mit einer
Baukostensumme in Höhe von insgesamt rd. 250.000,00 €.
b) den Fördervereinen
zur Realisierung des Vorhabens ein Investitionszuschuss in Höhe von rd. 214.000
€ zu gewähren.
c) An-/Umbauten
sollen sich an der jetzigen Raumbedarfsplanung orientieren, wobei auf den
Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich sind.