Sitzung: 24.03.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 30/561/2013
a)
Der
Samtgemeinderat hat am 20.12.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln, OT Breselenz,
fortzuschreiben.
Im März 2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
über diese Planung informiert. Am 05.09.2013 wurde eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt.
In der Zeit vom 17.10.2013 – 18.11.2013 hat der Entwurf der 77.
Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger
öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur von der Avacon AG und dem Landesamt
für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN), Katasteramt Lüchow
vorgebracht.
b)
Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 77. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue soweit abgeschlossen, dass der
Feststellungbeschluss gefasst werden kann.
Fachbereichsleiter
Hesebeck trägt den Sachverhalt vor und berichtet über die Beschlussempfehlungen
des Fachausschusses (BÖVEE) und des Samtgemeindeausschusses. Diese sind
einstimmig ausgefallen.
Der
Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
a) Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros A. Pesel abgewogen und
beschlossen.
b) Die 77. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung werden beschlossen.