Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Das jetzige Versorgungsangebot auf Basis der Funktechnologie und des vorhandenen Kupfernetzes wird in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen, um die ständig steigenden Anforderungen an die Datenübertragungsraten bzw. Bandbreiten, die aus allen Lebensbereichen kommen, erfüllen zu können.

Eine langfristige Perspektive bietet nur ein weitestgehend flächendeckendes Glasfasernetz.

Aktuell ist für den großflächigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Landkreisen das Vorgehen auf Grundlage der bisherigen Bundesrahmenregelung für Leerrohre der zweckmäßigste Weg. Beispiele dafür sind die Aktivitäten in den Landkreisen Wolfenbüttel, Lüneburg oder Uelzen.

 

Um diesen Ausbauweg beschreiten zu können, ist zunächst eine sogenannte Breitbandstrukturplanung erforderlich. Siehe hierzu auch den Vortrag vom Geschäftsführer des Breitband Kompetenz Zentrums Niedersachsen (BZN) anlässlich der Fachausschusssitzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 07.11.2013 (siehe Anlage).

 

Gemäß Kostenschätzung des BZN wird für eine Strukturplanung im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein maximaler Betrag von 150.000,00 EUR brutto benötigt.

 

Nach aktueller Information des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) ist diesem von der EFRE-Verwaltungsbehörde angekündigt worden, dass beim Förderschwerpunkt 3.2.1 Elektronische Netze eine Zuweisung von weiteren 500.000,00 EUR für das Zielgebiet 1 erfolgen soll. Auf diese Mittel kann der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Förderantrag zur Finanzierung der Netzstrukturplanung Breitband stellen. Es können dabei bis zu 75 % der Rede stehenden Planungskosten, jedoch maximal
100.000,00 EUR gefördert werden.

 

Um den Förderantrag stellen zu können, ist ein konkretes Angebot vorzulegen. Das bedeutet, dass kurzfristig eine Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgen muss. Grundlage ist jedoch die Sicherung der Finanzierung.

 

Finanzierungskonzept:

Ausgaben des Projektträgers Landkreis:                             150.000,00 EUR

Fördermittel (75 %, maximal 100.00,00 EUR)      100.000,00 EUR

Eigenmittel                                                                         50.000,00 EUR

Die Eigenmittel teilen sich Samtgemeinden und Landkreis je zur Hälfte.

Das bedeutet, dass der Landkreis selbst 25.000,00 EUR tragen muss.

 

Die finanziellen Beträge der Samtgemeinden (aufgerundet) errechnen sich aus den Einwohnerzahlen per 31.12.2012 (48.910 Einwohner, also 0,51 Euro/Einwohner).

Demnach ergeben sich für die Samtgemeinde Gartow 1.900,00 EUR, für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 12.600,00 EUR und für die Samtgemeinde Elbtalaue 10.600,00 EUR.

Der Anteil der Samtgemeinde Elbtalaue wird im Haushalt 2014 über Einsparungen durch erhöhte Zuweisung für den Hochwasserschutz Neu Darchau finanziert.

 

 

Weiteres Vorgehen:

  1. Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Strukturplanung mit Unterstützung des BZN
  2. Ausschreibung der Planungsleistungen
  3. Ermitteln des wirtschaftlichsten Anbieters
  4. Beantragung der Fördermittel
  5. Nach Bewilligung Beauftragung der Planung
  6. Durchführung der Planung (ca. 6 Monate)
  7. Auswertung der Planungsergebnisse

 

Ratsherr Dr. Jastram fragt, was die Abkürzung NGA aus der Anlage zur Vorlage bedeutet und gibt zu bedenken ob die geplanten Maßnahmen in 6 bis 7 Jahren noch modern sind.

SgBgm Meyer antwortet, dass es die Abkürzung NGA für Netzgeodatenatlas steht.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Zur Finanzierung der Strukturplanung für die Verbesserung der Breitbandversorgung im Landkreis Lüchow-Dannenberg werden 10.600,00 Euro bereitgestellt.