Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

 

Durch den Ratskellerbrand im Jahre 2007 und der damit verbundenen Einrüstung der Baustelle war es notwendig geworden, den Imbisswagen Anton Olma übergangsweise direkt an die Kirche umzusetzen. Nach Beendigung der Langzeitbaustelle hat sich die Situation wieder entspannt und der Imbisswagen müsste laut derzeitiger Satzung wieder auf den Marktplatz verlegt werden. Im Laufe der Jahre sich hat sich der dieser zu einem echten Besuchermagneten entwickelt, viele Besucher besuchen extra seinetwegen den Dannenberger Wochenmarkt.. Auch der Standort wird sowohl bvon den Besuchern als auch vom Imbissbetreiber geschätzt.

Es ist daher beabsichtigt, die Übergangsregelung zu einer dauerhaften Einrichtung werden zu lassen. Dafür ist es erforderlich den Straßenraum „An der Kirche“ mit in die Marktsatzung aufzunehmen. Der Kirchenvorstand steht dem positiv gegenüber.

Bezüglich der Sitzgelegenheiten der anliegenden Gastronomen wurde in den vergangenen Jahren großzügig und kostenfrei eine Nutzung gewährt. Soweit dies möglich ist und der ordnungsgemäßen Ausübung eines Marktes nicht entgegensteht wird dies auch weiterhin gern ermöglicht werden. 

Der Parkplatz Volksbank wird in der Satzung gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.

Desweiteren sind in diesem Zusammenhang bei der seit 1982 gültigen Satzung einige Anpassungen vorzunehmen, beispielsweise Hinweise auf Gesetzesgrundlagen sowie Bezeichnungen und Währungsangaben. Ebenso die Bezeichnung Spezialmarkt und die Straße „Lange Straße“ ist zu ergänzen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 beantragt, § 9 Punkt 4 und 5 zu ändern. Hunde sollen zukünftig angeleint mitgeführt werden dürfen und Fahrräder sollen ebenfalls mitgeführt werden dürfen. Die entsprechenden Änderungswünsche sind im Satzungstext berücksichtigt worden.

Es soll daher die komplette Marktsatzung (Änderungen sind herausgehoben) neu beschlossen werden.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Seliger, dass das Parken von Fahrrädern auch an den Fahrradständern auf dem Marktplatz zu Marktzeiten nach der neuen Satzung nicht gestattet ist, da diese faktisch nicht benutzbar sind.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die anliegende Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Dannenberg (Elbe)