Sitzung: 27.02.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Vorlage: 40/331/2013/1
Durch den
Ratskellerbrand im Jahre 2007 und der damit verbundenen Einrüstung der
Baustelle war es notwendig geworden, den Imbisswagen Anton Olma übergangsweise
direkt an die Kirche umzusetzen. Nach Beendigung der Langzeitbaustelle hat sich
die Situation wieder entspannt und der Imbisswagen müsste laut derzeitiger
Satzung wieder auf den Marktplatz verlegt werden. Im Laufe der Jahre sich hat
sich der dieser zu einem echten Besuchermagneten entwickelt, viele Besucher
besuchen extra seinetwegen den Dannenberger Wochenmarkt.. Auch der Standort
wird sowohl bvon den Besuchern als auch vom Imbissbetreiber geschätzt.
Es ist daher
beabsichtigt, die Übergangsregelung zu einer dauerhaften Einrichtung werden zu
lassen. Dafür ist es erforderlich den Straßenraum „An der Kirche“ mit in die
Marktsatzung aufzunehmen. Der Kirchenvorstand steht dem positiv gegenüber.
Bezüglich der
Sitzgelegenheiten der anliegenden Gastronomen wurde in den vergangenen Jahren
großzügig und kostenfrei eine Nutzung gewährt. Soweit dies möglich ist und der
ordnungsgemäßen Ausübung eines Marktes nicht entgegensteht wird dies auch
weiterhin gern ermöglicht werden.
Der Parkplatz
Volksbank wird in der Satzung gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.
Desweiteren sind in
diesem Zusammenhang bei der seit 1982 gültigen Satzung einige Anpassungen
vorzunehmen, beispielsweise Hinweise auf Gesetzesgrundlagen sowie Bezeichnungen
und Währungsangaben. Ebenso die Bezeichnung Spezialmarkt und die Straße „Lange
Straße“ ist zu ergänzen.
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 beantragt, § 9
Punkt 4 und 5 zu ändern. Hunde sollen zukünftig angeleint mitgeführt werden
dürfen und Fahrräder sollen ebenfalls mitgeführt werden dürfen. Die
entsprechenden Änderungswünsche sind im Satzungstext berücksichtigt worden.
Es soll daher die
komplette Marktsatzung (Änderungen sind herausgehoben) neu beschlossen werden.
Auf Nachfrage
erläutert Frau Seliger, dass das Parken von Fahrrädern auch an den
Fahrradständern auf dem Marktplatz zu Marktzeiten nach der neuen Satzung nicht
gestattet ist, da diese faktisch nicht benutzbar sind.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die anliegende Satzung zur Regelung des
Marktverkehrs in der Stadt Dannenberg (Elbe)