Sitzung: 27.02.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 2/620/2014
Der Jahresabschluss
2004 wurde am 24.10.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.11.2013
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als wenig zufriedenstellend bei tendenzieller Verbesserung zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NGO entgegenstehen.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2004 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 153.909,81 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss
aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.695,51 Euro wird gemäß Art. 6
Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus dem kameralen Abschluss
verwendet.