Sitzung: 18.02.2014 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/668/2014
Vor Beginn der
Ratssitzung hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Während der
Ortsbesichtigung hat Herr R. Schulz die anwesenden Ratsmitglieder über den
Fortgang der Maßnahme und die entstehenden Mehrkosten informiert.
Die Wohnung an der
Alten Schmiede in Zernien sollte im Zuge der Arbeiten am Schmiedegebäude
saniert werden. Hierfür sollten im Haushalt nach derzeitiger Beschlusslage
50.000,- € bereitgestellt werden. Eine detaillierte Kostenschätzung wurde nicht
aufgestellt. Es wurden Angebote eingeholt zur Erneuerung der Elektroanlage,
einige Bodenbeläge sollten erneuert werden, die Wohnung sollte eine Einbauküche
erhalten, das vorhandene Bad sollte saniert werden, im OG sollte ein neues Bad
eingebaut werden und die Anstriche sollten größtenteils erneuert werden. Die
Angebote summieren sich auf ca. 50.000,- €, so dass von Beginn an keine
zusätzlichen Arbeiten anfallen durften.
Bei der Herstellung
des Daches aus der Maßnahme 1 wurde festgestellt, dass am Giebelmauerwerk weder
Tür- noch Fensterstürze noch Ringbalken vorhanden waren. Daraufhin wurde der
Putz an der Fassade großflächig freigelegt. Das Mauerwerk bestand aus selbst
gegossenen Betonhohlsteinen – mit Zementzugaben wurde gespart. Der Giebel
musste abgerissen werden. Der Abriss der gesamten Giebelwand hat einige
Folgekosten verursacht. Auf der Innenseite (am Abrissgiebel) sollte an der Wand
eigentlich nicht passieren. Jetzt mussten die Heizkörper demontiert, der Putz
erneuert und die Wände neu tapeziert und gestrichen werden. Außerdem mussten
jetzt die Decken und Fußböden erneuert werden, da mit dem Giebel knapp 1 m des
Gebäudes abgerissen wurde. Beim Rückbau der Bodenbeläge im Erdgeschoss musste
dann der gesamte Fußbodenaufbau erneuert werden, da die Lagerhölzer verrottet
waren.
Viele Arbeiten
wurden unentgeltlich durch Bgm Schulz erledigt.
Alle möglichen
Einsparungen sollen weiterhin ausgeschöpft werden.
Das Gesamtprojekt
„Umbau der Alten Schmiede“ ist in mehrere Bauabschnitte unterteilt, damit die
Fördertöpfe bestmöglich abgeschöpft werden können. Die geförderten Abschnitte
gliedern sich folgendermaßen:
Der 1. Bauabschnitt
ist die Fassade, das Dach und die Holzfenster des Traktes an der Göhrdestraße
entlang (einschl. Wohnung).
Der 2. Bauabschnitt
ist das Foyer mit Bürgermeisterbüro und Nebenräumen
Der 3. Bauabschnitt
ist der Mehrzweckraum.
Der 4. Bauabschnitt
sind die öffentlichen Toiletten mit Draisinenabstellplatz
Der 5. Bauabschnitt
sind die Außenanlagen
Diese 5
Bauabschnitte werden zu 75 % der Nettokosten gefördert.
Als zusätzliche
Baumaßnahme ohne Förderung ist die Wohnungssanierung sinnvoll zeitlich in die
Gesamtmaßnahme zu integrieren - der Mieter soll ja nicht im ersten Jahr auf einer
Baustelle leben. Eine Fertigstellung der Wohnung sollte daher auch erst im
Spätsommer erfolgen.
Mit dem 1.
Bauabschnitt wurden bereits Teile des Wohngebäudes saniert. Das Dach wurde
erneuert, die Holzfenster wurden eingebaut. Mit den Arbeiten in der Wohnung
wurde parallel hierzu begonnen. Abrissarbeiten im Innenraum der Wohnung und die
Elektroinstallation waren begonnen, als festgestellt wurde, dass der hintere
Giebel abgetragen werden muss. Das Gesamtprojekt „Umbau
Als zusätzliche
Baumaßnahme ohne Förderung ist die Wohnungssanierung sinnvoll zeitlich in die
Gesamtmaßnahme zu integrieren - der Mieter soll ja nicht im ersten Jahr auf
einer Baustelle leben. Eine Fertigstellung der Wohnung sollte daher auch erst
im Spätsommer erfolgen.
Mit dem 1. Bauabschnitt
wurden bereits Teile des Wohngebäudes saniert. Das Dach wurde erneuert, die
Holzfenster wurden eingebaut. Mit den Arbeiten in der Wohnung wurde parallel
hierzu begonnen. Abrissarbeiten im Innenraum der Wohnung und die
Elektroinstallation waren begonnen, als festgestellt wurde, dass der hintere
Giebel abgetragen werden muss.
An zusätzlichen Kosten werden entstehen:
Für das
Bauhauptgewerk:
Nacharbeiten der
Auskofferung im Sohlenbereich, Höhen für neue Sohlen festlegen, Sohlenplatte
mit einer Stärke von 16cm, 40 m² als Stahlbetonsohle herstellen, Dämmung und
Estrich 40 m² neu, Laibungen an Fenster und Terrassentür aufdoppeln, Schienen
setzen und mehrlagig beiputzen, Fachwerk-Riegelkonstruktionen z.T. verändern,
Absperren der Sohle, schwimmender Estrich, zusätzliche Fliesenarbeiten einschl.
Vorarbeiten-
insgesamt ca.
10.000,- € brutto.
Für die
Tischlerarbeiten:
Einbau von
Verlegeplatten als Fußbodenunterbau im OG, zusätzliche Decken- und
Wandkonstruktionen im EG und OG, 2 zusätzliche Türzargen und Türblätter.
Insgesamt ca.
8.000,- € brutto.
Für den
Installateur:
Neuaufbau der
Heizungsleitungen an der Giebelwand, Austausch aller Heizkörper, zusätzliche
Stemmarbeiten.
Insgesamt ca.
4.000,- € brutto.
Für den Maler:
Zusatzarbeiten an
den Decken und Wänden, die vorher nur gestrichen werden sollten,
Ausgleichsspachtelungen an unebenen Wänden, zusätzliche Bodenbeläge.
Insgesamt ca.
5.000,- € brutto.
Putzarbeiten:
mit Nebenarbeiten
ca. 2.000,- € brutto
Im Außenbereich
sind zum Abschluss Arbeiten an der Terrasse, Bodenbewegungen und Anschlüsse an
Pflasterungen und Treppen herzustellen, so dass insgesamt Mehrkosten zwischen
30.000,- € und 35.000,- € entstehen.
Rh Beutler findet
die Vorlage irritierend, da von vornherein bekannt war, dass eine Förderung für
das Wohnhaus nicht in Frage kommt und er auch von Anfang an gegen diese
Maßnahme gestimmt hat. Er hält die veranschlagten Mehrkosten auch nicht für
endgültig.
Herr Schulz
erläutert, dass die 1. Maßnahme auch das Wohnhaus enthält, und zwar den
gesamten Rohbau, die Fenster, die Fassade, die Dämmung und das gesamte Dach.
Die 1. Maßnahme ist somit tatsächlich nicht ganz zu trennen, da sie eben auch
mitgefördert werden.
Stellv. Bgm A.
Beutler bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass trotz der geförderten
Maßnahmen erst im Nachhinein festgestellt wird, dass das Wohnhaus sehr
baufällig ist und immense Mehrkosten entstehen werden. Für die Planung gab es
einen Architekten, der seiner Meinung nach davor verantwortlich ist, dass so
etwas vermieden wird. Eine Zustimmung seinerseits wird nicht erfolgen, da
selbst in der Vorlage auf den völlig sanierungsbedürftigen Zustand des Gebäudes
hingewiesen wurde.
Herr Schulz stellt
fest, das der Baufortschritt durchaus zu sehen ist und die Maßnahme auch als
Gesamtprojekt inklusive des Marktplatzes gegenüber zu sehen ist.
Rh U. Beutler
stellt fest, dass zu Beginn vom Wohnhaus nicht die Rede war. Das hat sich erst
im Laufe der Zeit herauskristallisiert.
Herr Mieth
erläutert, das im Konzept der Arbeitsgemeinschaft Dorferneuerung die Errichtung
eines Bürgermeisterbüro und eines Veranstaltungsraumes im Gebäude der Alten
Schmiede vorgesehen war. Danach wurden Verkaufsverhandlungen mit dem Eigentümer
aufgenommen, in deren Verlauf zu einem geringen Mehrpreis das gesamte Grundstück
angeboten wurde. Hierüber wurde ein Beschluss gefasst.
Von seiten der LGLN
wurde das gesamte Objekt als förderfähig bewertet. Man hat für jede Maßnahme
die größtmöglichen Fördersummen bewilligt bekommen. Sogar die
Grunderwerbskosten, die sonst nicht förderfähig sind, wurden bewilligt.
Außerdem ist es gelungen, die außerplanmäßig entstandenen Mehrkosten der
Fassade durch Zuschüsse abzufangen.
Stellv. Bgm Gleitze
weist darauf hin, dass die Angelegenheit bereits seit Oktober bekannt ist.
Stellv. Bgm A. Beutler
vermisst, dass die Maßnahme im Vorwege vom Architekt genauestens geprüft wurde.
Rf Mahnke merkt an,
dass sie von Anfang an gegen diese Maßnahme war, da bei alten Gebäuden immer
die bereits benannten „Überraschungen“ auftreten können und hierdurch unvorhergesehene
Mehrkosten entstehen.
Bgm Schulz weist
darauf hin, dass einige Maßnahmen, wie z.B. der abgängige Fussboden in der
Wohnung nicht vorhersehbar war.
Desweiteren ist der
Architekt nur für die Kostenschätzungen der förderfähigen Maßnahmen zuständig.
Die Kosten für die Wohnung, hier wurden im letzten Jahr 50.000,-- €
beschlossen, liegen in der Verantwortung des Rates.
Rh Krüger erkundigt
sich, ob die Möglichkeit besteht, einzelne Bauabschnitte zu verschieben.
Dies wird von Herrn
Schulz verneint. Bis zum Beginn des Jahres 2015 muss das Projekt abgerechnet
sein.
Rh Ahrens fragt
nach, ob noch mit weiteren noch nicht bekannten Mängeln zu rechnen ist.
Herr Schulz
erläutert, dass im äußeren Bereich aufgrund von vorkommenden Schadstoffen der
Boden selbst abgetragen wird. Ebenfalls wird der Mitteltrakt total abgetragen.
Zu derzeitigen Zeitpunkt ist nicht mit weiteren Mehrkosten zu rechnen.
Herr Mieth ergänzt,
dass das Projekt mit den Ausschreibungen im Kostenrahmen liegt. Das eigentliche
Problem war die marode Giebelwand und die sich dadurch ergebenen
Folgemaßnahmen, die wiederum zu den Mehrkosten in der Wohnung führte.
Desweiteren ist der
Architekt nur für die Kostenschätzungen der förderfähigen Maßnahmen zuständig.
Die Kosten für die Wohnung, hier wurden im letzten Jahr 50.000,-- €
beschlossen, liegen in der Verantwortung des Rates.
Rh Krüger erkundigt
sich, ob die Möglichkeit besteht, einzelne Bauabschnitte zu verschieben.
Dies wird von Herrn
Schulz verneint. Bis zum Beginn des Jahres 2015 muss das Projekt abgerechnet
sein.
Rh Ahrens fragt
nach, ob noch mit weiteren noch nicht bekannten Mängeln zu rechnen ist.
Herr Schulz
erläutert, dass im äußeren Bereich aufgrund von vorkommenden Schadstoffen der
Boden selbst abgetragen wird. Ebenfalls wird der Mitteltrakt total abgetragen.
Zu derzeitigen Zeitpunkt ist nicht mit weiteren Mehrkosten zu rechnen.
Herr Mieth ergänzt,
dass das Projekt mit den Ausschreibungen im Kostenrahmen liegt. Das eigentliche
Problem war die marode Giebelwand
und die sich dadurch ergebenen Folgemaßnahmen,
die wiederum zu den Mehrkosten in der Wohnung führte.
Entgegen dem
Beschlussvorschlag fasst der Rat Zernien nach eingehender Aussprache den
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Zernien beschließt, den Mehrkosten in Höhe von 35.000 € nicht zuzustimmen. Die Sanierung der Wohnung wird nicht fortgeführt.