Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Vor Beginn der Ratssitzung hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Während der Ortsbesichtigung hat Herr R. Schulz die anwesenden Ratsmitglieder über den Fortgang der Maßnahme und die entstehenden Mehrkosten informiert.

Die Wohnung an der Alten Schmiede in Zernien sollte im Zuge der Arbeiten am Schmiedegebäude saniert werden. Hierfür sollten im Haushalt nach derzeitiger Beschlusslage 50.000,- € bereitgestellt werden. Eine detaillierte Kostenschätzung wurde nicht aufgestellt. Es wurden Angebote eingeholt zur Erneuerung der Elektroanlage, einige Bodenbeläge sollten erneuert werden, die Wohnung sollte eine Einbauküche erhalten, das vorhandene Bad sollte saniert werden, im OG sollte ein neues Bad eingebaut werden und die Anstriche sollten größtenteils erneuert werden. Die Angebote summieren sich auf ca. 50.000,- €, so dass von Beginn an keine zusätzlichen Arbeiten anfallen durften.

Bei der Herstellung des Daches aus der Maßnahme 1 wurde festgestellt, dass am Giebelmauerwerk weder Tür- noch Fensterstürze noch Ringbalken vorhanden waren. Daraufhin wurde der Putz an der Fassade großflächig freigelegt. Das Mauerwerk bestand aus selbst gegossenen Betonhohlsteinen – mit Zementzugaben wurde gespart. Der Giebel musste abgerissen werden. Der Abriss der gesamten Giebelwand hat einige Folgekosten verursacht. Auf der Innenseite (am Abrissgiebel) sollte an der Wand eigentlich nicht passieren. Jetzt mussten die Heizkörper demontiert, der Putz erneuert und die Wände neu tapeziert und gestrichen werden. Außerdem mussten jetzt die Decken und Fußböden erneuert werden, da mit dem Giebel knapp 1 m des Gebäudes abgerissen wurde. Beim Rückbau der Bodenbeläge im Erdgeschoss musste dann der gesamte Fußbodenaufbau erneuert werden, da die Lagerhölzer verrottet waren.

Viele Arbeiten wurden unentgeltlich durch Bgm Schulz erledigt.

Alle möglichen Einsparungen sollen weiterhin ausgeschöpft werden.

 

Das Gesamtprojekt „Umbau der Alten Schmiede“ ist in mehrere Bauabschnitte unterteilt, damit die Fördertöpfe bestmöglich abgeschöpft werden können. Die geförderten Abschnitte gliedern sich folgendermaßen:

Der 1. Bauabschnitt ist die Fassade, das Dach und die Holzfenster des Traktes an der Göhrdestraße entlang (einschl. Wohnung).

Der 2. Bauabschnitt ist das Foyer mit Bürgermeisterbüro und Nebenräumen

Der 3. Bauabschnitt ist der Mehrzweckraum.

Der 4. Bauabschnitt sind die öffentlichen Toiletten mit Draisinenabstellplatz

Der 5. Bauabschnitt sind die Außenanlagen

Diese 5 Bauabschnitte werden zu 75 % der Nettokosten gefördert.

 

Als zusätzliche Baumaßnahme ohne Förderung ist die Wohnungssanierung sinnvoll zeitlich in die Gesamtmaßnahme zu integrieren - der Mieter soll ja nicht im ersten Jahr auf einer Baustelle leben. Eine Fertigstellung der Wohnung sollte daher auch erst im Spätsommer erfolgen.

 

Mit dem 1. Bauabschnitt wurden bereits Teile des Wohngebäudes saniert. Das Dach wurde erneuert, die Holzfenster wurden eingebaut. Mit den Arbeiten in der Wohnung wurde parallel hierzu begonnen. Abrissarbeiten im Innenraum der Wohnung und die Elektroinstallation waren begonnen, als festgestellt wurde, dass der hintere Giebel abgetragen werden muss. Das Gesamtprojekt „Umbau

Als zusätzliche Baumaßnahme ohne Förderung ist die Wohnungssanierung sinnvoll zeitlich in die Gesamtmaßnahme zu integrieren - der Mieter soll ja nicht im ersten Jahr auf einer Baustelle leben. Eine Fertigstellung der Wohnung sollte daher auch erst im Spätsommer erfolgen.

 

Mit dem 1. Bauabschnitt wurden bereits Teile des Wohngebäudes saniert. Das Dach wurde erneuert, die Holzfenster wurden eingebaut. Mit den Arbeiten in der Wohnung wurde parallel hierzu begonnen. Abrissarbeiten im Innenraum der Wohnung und die Elektroinstallation waren begonnen, als festgestellt wurde, dass der hintere Giebel abgetragen werden muss.

 

An zusätzlichen Kosten werden entstehen:

 

Für das Bauhauptgewerk:

Nacharbeiten der Auskofferung im Sohlenbereich, Höhen für neue Sohlen festlegen, Sohlenplatte mit einer Stärke von 16cm, 40 m² als Stahlbetonsohle herstellen, Dämmung und Estrich 40 m² neu, Laibungen an Fenster und Terrassentür aufdoppeln, Schienen setzen und mehrlagig beiputzen, Fachwerk-Riegelkonstruktionen z.T. verändern, Absperren der Sohle, schwimmender Estrich, zusätzliche Fliesenarbeiten einschl. Vorarbeiten-

insgesamt ca. 10.000,- € brutto.

 

Für die Tischlerarbeiten:

Einbau von Verlegeplatten als Fußbodenunterbau im OG, zusätzliche Decken- und Wandkonstruktionen im EG und OG, 2 zusätzliche Türzargen und Türblätter.

Insgesamt ca. 8.000,- € brutto.

 

Für den Installateur:

Neuaufbau der Heizungsleitungen an der Giebelwand, Austausch aller Heizkörper, zusätzliche Stemmarbeiten.

Insgesamt ca. 4.000,- € brutto.

 

Für den Maler:

Zusatzarbeiten an den Decken und Wänden, die vorher nur gestrichen werden sollten, Ausgleichsspachtelungen an unebenen Wänden, zusätzliche Bodenbeläge.

Insgesamt ca. 5.000,- € brutto.

 

Putzarbeiten:

mit Nebenarbeiten ca. 2.000,- € brutto

 

Im Außenbereich sind zum Abschluss Arbeiten an der Terrasse, Bodenbewegungen und Anschlüsse an Pflasterungen und Treppen herzustellen, so dass insgesamt Mehrkosten zwischen 30.000,- € und 35.000,- € entstehen.

 

Rh Beutler findet die Vorlage irritierend, da von vornherein bekannt war, dass eine Förderung für das Wohnhaus nicht in Frage kommt und er auch von Anfang an gegen diese Maßnahme gestimmt hat. Er hält die veranschlagten Mehrkosten auch nicht für endgültig.

Herr Schulz erläutert, dass die 1. Maßnahme auch das Wohnhaus enthält, und zwar den gesamten Rohbau, die Fenster, die Fassade, die Dämmung und das gesamte Dach. Die 1. Maßnahme ist somit tatsächlich nicht ganz zu trennen, da sie eben auch mitgefördert werden.

Stellv. Bgm A. Beutler bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass trotz der geförderten Maßnahmen erst im Nachhinein festgestellt wird, dass das Wohnhaus sehr baufällig ist und immense Mehrkosten entstehen werden. Für die Planung gab es einen Architekten, der seiner Meinung nach davor verantwortlich ist, dass so etwas vermieden wird. Eine Zustimmung seinerseits wird nicht erfolgen, da selbst in der Vorlage auf den völlig sanierungsbedürftigen Zustand des Gebäudes hingewiesen wurde.

Herr Schulz stellt fest, das der Baufortschritt durchaus zu sehen ist und die Maßnahme auch als Gesamtprojekt inklusive des Marktplatzes gegenüber zu sehen ist.

Rh U. Beutler stellt fest, dass zu Beginn vom Wohnhaus nicht die Rede war. Das hat sich erst im Laufe der Zeit herauskristallisiert.

Herr Mieth erläutert, das im Konzept der Arbeitsgemeinschaft Dorferneuerung die Errichtung eines Bürgermeisterbüro und eines Veranstaltungsraumes im Gebäude der Alten Schmiede vorgesehen war. Danach wurden Verkaufsverhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen, in deren Verlauf zu einem geringen Mehrpreis das gesamte Grundstück angeboten wurde. Hierüber wurde ein Beschluss gefasst.

Von seiten der LGLN wurde das gesamte Objekt als förderfähig bewertet. Man hat für jede Maßnahme die größtmöglichen Fördersummen bewilligt bekommen. Sogar die Grunderwerbskosten, die sonst nicht förderfähig sind, wurden bewilligt. Außerdem ist es gelungen, die außerplanmäßig entstandenen Mehrkosten der Fassade durch Zuschüsse abzufangen.

Stellv. Bgm Gleitze weist darauf hin, dass die Angelegenheit bereits seit Oktober bekannt ist.

Stellv. Bgm A. Beutler vermisst, dass die Maßnahme im Vorwege vom Architekt genauestens geprüft wurde.

Rf Mahnke merkt an, dass sie von Anfang an gegen diese Maßnahme war, da bei alten Gebäuden immer die bereits benannten „Überraschungen“ auftreten können und hierdurch unvorhergesehene Mehrkosten entstehen.

Bgm Schulz weist darauf hin, dass einige Maßnahmen, wie z.B. der abgängige Fussboden in der Wohnung nicht vorhersehbar war.

Desweiteren ist der Architekt nur für die Kostenschätzungen der förderfähigen Maßnahmen zuständig. Die Kosten für die Wohnung, hier wurden im letzten Jahr 50.000,-- € beschlossen, liegen in der Verantwortung des Rates.

Rh Krüger erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, einzelne Bauabschnitte zu verschieben.

Dies wird von Herrn Schulz verneint. Bis zum Beginn des Jahres 2015 muss das Projekt abgerechnet sein.

Rh Ahrens fragt nach, ob noch mit weiteren noch nicht bekannten Mängeln zu rechnen ist.

Herr Schulz erläutert, dass im äußeren Bereich aufgrund von vorkommenden Schadstoffen der Boden selbst abgetragen wird. Ebenfalls wird der Mitteltrakt total abgetragen. Zu derzeitigen Zeitpunkt ist nicht mit weiteren Mehrkosten zu rechnen.

Herr Mieth ergänzt, dass das Projekt mit den Ausschreibungen im Kostenrahmen liegt. Das eigentliche Problem war die marode Giebelwand und die sich dadurch ergebenen Folgemaßnahmen, die wiederum zu den Mehrkosten in der Wohnung führte.

Desweiteren ist der Architekt nur für die Kostenschätzungen der förderfähigen Maßnahmen zuständig. Die Kosten für die Wohnung, hier wurden im letzten Jahr 50.000,-- € beschlossen, liegen in der Verantwortung des Rates.

Rh Krüger erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, einzelne Bauabschnitte zu verschieben.

Dies wird von Herrn Schulz verneint. Bis zum Beginn des Jahres 2015 muss das Projekt abgerechnet sein.

Rh Ahrens fragt nach, ob noch mit weiteren noch nicht bekannten Mängeln zu rechnen ist.

Herr Schulz erläutert, dass im äußeren Bereich aufgrund von vorkommenden Schadstoffen der Boden selbst abgetragen wird. Ebenfalls wird der Mitteltrakt total abgetragen. Zu derzeitigen Zeitpunkt ist nicht mit weiteren Mehrkosten zu rechnen.

Herr Mieth ergänzt, dass das Projekt mit den Ausschreibungen im Kostenrahmen liegt. Das eigentliche Problem war die marode Giebelwand

 und die sich dadurch ergebenen Folgemaßnahmen, die wiederum zu den Mehrkosten in der Wohnung führte.

 

Entgegen dem Beschlussvorschlag fasst der Rat Zernien nach eingehender Aussprache den 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zernien beschließt, den Mehrkosten in Höhe von 35.000 € nicht zuzustimmen. Die Sanierung der Wohnung wird nicht fortgeführt.