Sitzung: 18.02.2014 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/601/2013
Sachverhalt:
Die
Erbengemeinschaft möchte sich von dem Grundstück trennen und hat bisher keinen
Käufer gefunden. Daher wandten sie sich an die Gemeinde Zernien mit der
Absicht, ihr die Fläche kostenlos zu übertragen. Die Gemeinde darf zur
Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 111 NKomVG Schenkungen annehmen. Über die
Annahme muss jedoch der Rat entscheiden, da der Wert 100,00 € übersteigt. Die
Kommunalaufsicht ist über die Annahme der Schenkung zu informieren.
Nach dem vom
Gutachterausschuss ermittelten Richtwert zum Stichtag 31.12.2012 beträgt der
Wert des Grundstückes 18.900,-- €. Dieser Wert lässt sich jedoch nach heutigen
Maßstäben nicht erzielen.
Nach Erläuterung
durch Bgm Schulz fasst der Rat Zernien auf Antrag von stellv. Bgm Beutler
folgenden
Beschluss:
Von der
Erbengemeinschaft Bruns/Schneider wird das fest vermessene Waldstück in Neu
Bellahn, Gemarkung Fließau, Flur 1 Flurstück 45/12 in Größe von 1.700 m² übernommen.
Die Übernahme erfolgt kostenlos.
Die Gemeinde
Zernien übernimmt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten.