Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Erbengemeinschaft möchte sich von dem Grundstück trennen und hat bisher keinen Käufer gefunden. Daher wandten sie sich an die Gemeinde Zernien mit der Absicht, ihr die Fläche kostenlos zu übertragen. Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 111 NKomVG Schenkungen annehmen. Über die Annahme muss jedoch der Rat entscheiden, da der Wert 100,00 € übersteigt. Die Kommunalaufsicht ist über die Annahme der Schenkung zu informieren.

Nach dem vom Gutachterausschuss ermittelten Richtwert zum Stichtag 31.12.2012 beträgt der Wert des Grundstückes 18.900,-- €. Dieser Wert lässt sich jedoch nach heutigen Maßstäben nicht erzielen.

 

Nach Erläuterung durch Bgm Schulz fasst der Rat Zernien auf Antrag von stellv. Bgm Beutler folgenden

 


Beschluss:

Von der Erbengemeinschaft Bruns/Schneider wird das fest vermessene Waldstück in Neu Bellahn, Gemarkung Fließau, Flur 1 Flurstück 45/12 in Größe von 1.700 m² übernommen. Die Übernahme erfolgt kostenlos.

Die Gemeinde Zernien übernimmt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten.