Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 19.12.2013 einen Antrag auf Behandlung des Ausbaus der H 34 gestellt.  Die H 34 soll ab Sarchem bis zum „Schuttkuhlenweg“ auf einer Länge von ca. 1.100 m in 5,50 m Breite ausgebaut werden.

Die vorhandene Trasse ist 3,00 m breit und liegt mittig im Flurstück. Eine einseitige Verbreiterung auf 5,50 m ist nicht möglich. Bei einer beidseitigen Verbreiterung könnte es außerdem zu unterschiedlichen Setzungen im Straßenkörper kommen.

Für einen Ausbau in 5,50 m Breite in Asphaltbauweise der Bauklasse IV, gemäß RStO 2012, ist folgender Aufbau erforderlich: 4 cm Decke, 14 cm Tragschicht, 20 cm Schottertragschicht, 22 cm Frostschutzschicht

Die Kostenschätzung hat eine Summe von rd. 605.000,- € ergeben, zzgl. rd. 95.000,- € Planungskosten. Die Gesamtkosten betragen somit rd. 700.000,- €, ohne Baugrunduntersuchung, Ersatzpflanzungen für evtl. notwendige Baumfällarbeiten sowie evtl. notwendige Grunderwerbskosten.

Der Restausbau der H 34 vom „Schuttkuhlenweg“ bis Sarenseck würde wie geplant als Deckensanierung in 3,00 m Breite, auf der vorhandenen Trasse; erfolgen. Kosten für dieses Teilstück würden sich nach derzeitiger Schätzung auf rd. 150.000,- € belaufen.

Seitens der Samtgemeinde ist eine Sanierung der gesamten H 34 mit einer neuen Trag- und Deckschicht, auf der Grundlage der Prioritätenliste für 2014, vorgesehen. Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.

 

Rh Mertins erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Ziel ist eine verkehrliche Entlastung der Innenstadt von Schwerlastverkehr. In den Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) ist das Bauvorhaben Schuttkuhlenweg zunächst bis 2016 zurückgestellt worden, weil eigene Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen und eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz nicht vor 2016 möglich ist.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass vor Jahren der Ausbau von Teilen der H 34 mit einer teilweise neuen Trassenführung entlang des Gewerbegebietes als Verbindungsstraße zwischen der L 255 und der L 231 nach dem GVFG-Gesetz beantragt worden war. Eine Förderung wurde seinerzeit abgelehnt. Nach dem Entflechtungsgesetz sind Ausbaumaßnahmen bis zum 01.03. eines Jahres zu melden, um frühestens im darauffolgenden Jahr gefördert werden zu können. Eine Förderung ist danach frühestens 2016 möglich. Da der genaue Förderzeitpunkt von den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln und den vorliegenden Anträgen abhängig ist, ist der Zeitraum für eine Förderung nicht absehbar. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Ausbau der H 34 nach der Prioritätenliste als Deckensanierung vorzunehmen.

 

Rh Zühlke warnt vor einem Ausbau in 5,50m Breite von der L 255 bis Sarenseck, weil er eine Verkehrszunahme durch Sarenseck befürchtet.

 

Rh Siemke schlägt vor, auf der Teilstrecke von der L 255 bis zum Schuttkuhlenweg zum Schutz der Straßenseitenräume zwei breite Bereiche für Begegnungsverkehr vorzusehen.

 

Rf Ramm weist darauf hin, dass der Straßenseitenraum zurzeit mit befahren wird und befürchtet, dass der Lkw- und Schlepperfahrer sich nicht auf die Begegnungsbereiche beschränken, sondern weiter die Seitenräume befahren würde.

 

Rh Alwin und Rh Uwe Beutler weisen auf die ausgebaute Gemeindeverbindungsstraße bei Keddien hin. Diese ist in 3,00m Breite mit beidseitigem Schotterstreifen ausgebaut worden. Diese Ausbauart hat sich auch hinsichtlich des Schülerverkehrs und des landwirtschaftlichen Verkehrs bewährt.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


1.       Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.

2.       Der Ausbau der H 34 erfolgt nach der Planung der Priorotätenliste als Deckensanierung in 3m Breite.

3.       Es wird ein gemeinsamer Ausbau nach dem Entflechtungsgesetz angestrebt.