Sitzung: 19.02.2014 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/659/2014
Die FDP-Fraktion
hat mit Schreiben vom 19.12.2013 einen Antrag auf Behandlung des Ausbaus der H
34 gestellt. Die H 34 soll ab Sarchem
bis zum „Schuttkuhlenweg“ auf einer Länge von ca. 1.100 m in 5,50 m Breite
ausgebaut werden.
Die vorhandene
Trasse ist 3,00 m breit und liegt mittig im Flurstück. Eine einseitige
Verbreiterung auf 5,50 m ist nicht möglich. Bei einer beidseitigen
Verbreiterung könnte es außerdem zu unterschiedlichen Setzungen im
Straßenkörper kommen.
Für einen Ausbau in
5,50 m Breite in Asphaltbauweise der Bauklasse IV, gemäß RStO 2012, ist
folgender Aufbau erforderlich: 4 cm Decke, 14 cm Tragschicht, 20 cm
Schottertragschicht, 22 cm Frostschutzschicht
Die Kostenschätzung
hat eine Summe von rd. 605.000,- € ergeben, zzgl. rd. 95.000,- €
Planungskosten. Die Gesamtkosten betragen somit rd. 700.000,- €, ohne
Baugrunduntersuchung, Ersatzpflanzungen für evtl. notwendige Baumfällarbeiten
sowie evtl. notwendige Grunderwerbskosten.
Der Restausbau der
H 34 vom „Schuttkuhlenweg“ bis Sarenseck würde wie geplant als Deckensanierung
in 3,00 m Breite, auf der vorhandenen Trasse; erfolgen. Kosten für dieses
Teilstück würden sich nach derzeitiger Schätzung auf rd. 150.000,- € belaufen.
Seitens der
Samtgemeinde ist eine Sanierung der gesamten H 34 mit einer neuen Trag- und
Deckschicht, auf der Grundlage der Prioritätenliste für 2014, vorgesehen.
Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.
Rh Mertins
erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Ziel ist eine verkehrliche Entlastung
der Innenstadt von Schwerlastverkehr. In den Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe)
ist das Bauvorhaben Schuttkuhlenweg zunächst bis 2016 zurückgestellt worden,
weil eigene Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen und eine Förderung nach
dem Entflechtungsgesetz nicht vor 2016 möglich ist.
FBL Hesebeck
erläutert, dass vor Jahren der Ausbau von Teilen der H 34 mit einer teilweise
neuen Trassenführung entlang des Gewerbegebietes als Verbindungsstraße zwischen
der L 255 und der L 231 nach dem GVFG-Gesetz beantragt worden war. Eine
Förderung wurde seinerzeit abgelehnt. Nach dem Entflechtungsgesetz sind
Ausbaumaßnahmen bis zum 01.03. eines Jahres zu melden, um frühestens im darauffolgenden
Jahr gefördert werden zu können. Eine Förderung ist danach frühestens 2016
möglich. Da der genaue Förderzeitpunkt von den tatsächlich zur Verfügung
stehenden Mitteln und den vorliegenden Anträgen abhängig ist, ist der Zeitraum
für eine Förderung nicht absehbar. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den
Ausbau der H 34 nach der Prioritätenliste als Deckensanierung vorzunehmen.
Rh Zühlke warnt vor
einem Ausbau in 5,50m Breite von der L 255 bis Sarenseck, weil er eine
Verkehrszunahme durch Sarenseck befürchtet.
Rh Siemke schlägt
vor, auf der Teilstrecke von der L 255 bis zum Schuttkuhlenweg zum Schutz der
Straßenseitenräume zwei breite Bereiche für Begegnungsverkehr vorzusehen.
Rf Ramm weist
darauf hin, dass der Straßenseitenraum zurzeit mit befahren wird und
befürchtet, dass der Lkw- und Schlepperfahrer sich nicht auf die
Begegnungsbereiche beschränken, sondern weiter die Seitenräume befahren würde.
Rh Alwin und Rh Uwe
Beutler weisen auf die ausgebaute Gemeindeverbindungsstraße bei Keddien hin.
Diese ist in 3,00m Breite mit beidseitigem Schotterstreifen ausgebaut worden.
Diese Ausbauart hat sich auch hinsichtlich des Schülerverkehrs und des
landwirtschaftlichen Verkehrs bewährt.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
1. Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.
2. Der Ausbau der H 34 erfolgt nach der Planung der Priorotätenliste als Deckensanierung in 3m Breite.
3. Es wird ein gemeinsamer Ausbau nach dem Entflechtungsgesetz angestrebt.