Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

a)    Der Samtgemeinderat hat am 20.12.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln, OT Mützingen, fortzuschreiben.

Am 15.04.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung informiert. Am 04.11.2013 wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 05.11.2013 – 05.12.2013 hat der Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur  von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen  vorgebracht.

 

b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue soweit abgeschlossen, dass der Feststellungbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgende Beschluss

 


Beschlussvorschlag:

a)    Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros plan.B, Henrik Böhme, abgewogen und beschlossen.

b)   Die 78. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung werden beschlossen.