Stellv. SgBgm Herzog fragt an, welche Beschlüsse des Samtgemeinderates im Zusammenhang mit dem Zukunftsvertrag – Ziffer 9 bei den Verhandlungen um diesen eine entscheidende Rolle spielen (zum Beispiel die energetische Sanierung von Schulen etc.).

SgBgm Meyer berichtet, dass es keine weiteren Sondermittel aus dem Zukunftsvertrag geben wird. Für solche Maßnahmen sind andere Fördertöpfe vorgesehen. Lediglich für den Bereich Hochwasserschutz in Neu Darchau sind seitens des Landes Zuschüsse zugesichert worden. Da es hier erste Maßnahmen gegeben hat (Erstellung Gutachten) sind diese in Teilen bereits ausgezahlt worden.

 

Herzog fragt nochmals an, ob Kommunen, die in den Zukunftsvertrag aufgenommen werden, bei Förderung aus anderen Programmen besonders berücksichtigt werden. Die Aussage des damaligen Innenministers dazu lautete „Nein“. Stimmt diese Aussage ? Weiterhin fragt er an, ob es zu den immer noch im Raum stehenden 18 Mio. Euro neue Erkenntnisse gibt.

SgBgm Meyer antwortet darauf, dass es i.S. 18 Mio keinerlei Rückmeldungen gibt. Dem Land liegt nach wie vor der Antrag der Samtgemeinden und des Landkreises auf Inanspruchnahme dieser Gelder vor.

Laut SgBgm Meyer ist die SG Elbtalaue in Bezug auf die Zuschüsse für den Hochwasserschutz Neu Darchau und bei der Aufnahme in das Programm „Kleine Städte und Gemeinden“ bereits bevorzugt betrachtet worden. Nach Aussage des Landes sollen strukturschwache Räume in der kommenden Förderperiode grundsätzlich besonders betrachtet werden. Welche Auswirkungen das auf die SG Elbtalaue hat, kann noch nicht beurteilt werden.