Sitzung: 16.12.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Stellv. SgBgm Herzog fragt
an, welche Beschlüsse des Samtgemeinderates im Zusammenhang mit dem
Zukunftsvertrag – Ziffer 9 bei den Verhandlungen um diesen eine entscheidende
Rolle spielen (zum Beispiel die energetische Sanierung von Schulen etc.).
SgBgm Meyer berichtet, dass
es keine weiteren Sondermittel aus dem Zukunftsvertrag geben wird. Für solche
Maßnahmen sind andere Fördertöpfe vorgesehen. Lediglich für den Bereich
Hochwasserschutz in Neu Darchau sind seitens des Landes Zuschüsse zugesichert
worden. Da es hier erste Maßnahmen gegeben hat (Erstellung Gutachten) sind
diese in Teilen bereits ausgezahlt worden.
Herzog fragt nochmals an, ob Kommunen, die in den
Zukunftsvertrag aufgenommen werden, bei Förderung aus anderen Programmen
besonders berücksichtigt werden. Die Aussage des damaligen Innenministers dazu
lautete „Nein“. Stimmt diese Aussage ? Weiterhin fragt er an, ob es zu den
immer noch im Raum stehenden 18 Mio. Euro neue Erkenntnisse gibt.
SgBgm Meyer antwortet darauf, dass es i.S. 18 Mio
keinerlei Rückmeldungen gibt. Dem Land liegt nach wie vor der Antrag der
Samtgemeinden und des Landkreises auf Inanspruchnahme dieser Gelder vor.
Laut SgBgm Meyer ist die SG Elbtalaue in Bezug auf die
Zuschüsse für den Hochwasserschutz Neu Darchau und bei der Aufnahme in das
Programm „Kleine Städte und Gemeinden“ bereits bevorzugt betrachtet worden.
Nach Aussage des Landes sollen strukturschwache Räume in der kommenden
Förderperiode grundsätzlich besonders betrachtet werden. Welche Auswirkungen
das auf die SG Elbtalaue hat, kann noch nicht beurteilt werden.