Rh Jastram fragt an, welchen Status die den Samtgemeinden zugeordneten Flüchtlinge aus Syrien haben. Hintergrund der Anfrage ist die Aussage, dass Flüchtlinge nur einen Deutschkurs finanziert bekommen, wenn sie „anerkannt“ sind.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Zum Status von Flüchtlingen kann seitens der Samtgemeindeverwaltung keine Auskunft erteilt werden. Zuständig ist hier die Ausländerbehörde des Landkreises.