Sitzung: 06.01.2014 Ausschuss für das Archäologische Zentrum Hitzacker des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat sich in der mit der Stadt Hitzacker (Elbe) geschlossenen
Vereinbarung zur Regelung der Weiterführung des Betriebes des Archäologischen
Zentrums Hitzacker ein Rücknahmerecht für den Fall vorbehalten, dass eine
Weitergabe oder Veräußerung an einen anderen Träger oder Aufgabe des Museums
beabsichtigt wird. Auf Grund der beabsichtigten Abgabe der Betriebsführung ist
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg formal die Rücknahme angeboten worden. Frau
Baron teilt mit, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg in einem vorliegenden
Schreiben erklärt, von der Rücknahme keinen Gebrauch zu machen.