Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat sich in der mit der Stadt Hitzacker (Elbe) geschlossenen Vereinbarung zur Regelung der Weiterführung des Betriebes des Archäologischen Zentrums Hitzacker ein Rücknahmerecht für den Fall vorbehalten, dass eine Weitergabe oder Veräußerung an einen anderen Träger oder Aufgabe des Museums beabsichtigt wird. Auf Grund der beabsichtigten Abgabe der Betriebsführung ist dem Landkreis Lüchow-Dannenberg formal die Rücknahme angeboten worden. Frau Baron teilt mit, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg in einem vorliegenden Schreiben erklärt, von der Rücknahme keinen Gebrauch zu machen.