Bgm Schulz berichtet, dass in der Normenkontrollsache des Herrn Hartmut Dierks und der Miteigentümergemeinschaft Schapp, vertreten durch die Prozessbevollmächtigten Lauenroth und Partner, Hannover, wegen des Streitgegenstandes „Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Biogasanlage Zernien“, Klage beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erhoben wurde. Die Klage richtet sich gegen die Gemeinde Zernien. Die Gemeinde wird vertreten durch die Rechtsanwälte Blume und andere aus Lüneburg. Gerichtstermine liegen noch nicht vor.