Sitzung: 16.12.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2/524/2013
In seiner Sitzung
am 01.10.2013 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Vorlage beigefügte Satzungen
beschlossen.
Die
Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von
Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.
Dieser Vorlage ist
die Vorlage der kAöR ebenfalls beigefügt.
Dr. Horchelhahn vom
Wasserverband erläutert den Sachverhalt und beantwortet einige Nachfragen.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt folgenden Satzungsänderungen zu:
a) 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom
29.10.2009 über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale
Abwasserbeseitigung (Beitrags-und Gebührensatzung) der WV Dannenberg –
Hitzacker kAöR
b) 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom
29.10.2009 über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung dezentrale
Abwasserbeseitigung) der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR