Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Von der Ortsfeuerwehr Mützingen ist ein Antrag auf einen Zuschuss i. H. v. 650,00 € für die Beschaffung von feuerwehrtechnischer Sonderausrüstung eingegangen.

Da es sich um Sonder- bzw. Zusatzbeladung handelt, erfolgt keine Beschaffung über die Samtgemeinde Elbtalaue. Bei der Ortsfeuerwehr Mützingen handelt es sich um eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung. Entsprechend dem Status erfolgt die Ausstattung mit der notwendigen feuerwehrtechnischen Beladung.

Bei den gewünschten Ausrüstungsgegenständen handelt es sich nicht um die vorgeschriebene Beladung für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung bzw. liegen die Ausrüstungsgegenstände schon in ausreichender Menge vor.

Laut Schreiben vom 09.03.2012 wurde dem Antrag auf Umsetzung des Löschgruppenfahrzeugs entsprochen. Diesem Schreiben ist jedoch auch zu entnehmen, dass durch die Fahrzeug- Umsetzung kein Anspruch auf Zusatzbeladung oder später notwendiger Ersatzbeschaffungen besteht.

Im Falle einer Fahrzeug- Neubeschaffung kann nicht gewährleistet werden, dass die gewünschte Sonderausstattung auf dem neuen Fahrzeug verlastet werden kann.

 

Rh U. Beutler stellt fest, dass bereits Saugschläuche auf dem Fahrzeug vorhanden sind. Es ergibt sich die Frage, warum die FF Mützingen zwei Sätze Saugschläche benötigt.

Rh Eichhorst ist der Ansicht, den TOP bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, um die Angelegenheit abschließend zu klären.

Rh Meine schlägt vor, dem Antrag zuzustimmen und die aufgeworfenen Fragen in der nächsten Sitzung zu beantworten.

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Zernien den  

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien stimmt dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Mützingen auf einen Zuschuss in Höhe von 650,-- € für die Beschaffung von feuerwehrtechnischer Sonderausrüstung zu.