Sitzung: 12.12.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/579/2013
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Von der Ortsfeuerwehr Mützingen ist ein Antrag auf
einen Zuschuss i. H. v. 650,00 € für die Beschaffung von feuerwehrtechnischer
Sonderausrüstung eingegangen.
Da es sich um
Sonder- bzw. Zusatzbeladung handelt, erfolgt keine Beschaffung über die
Samtgemeinde Elbtalaue. Bei der Ortsfeuerwehr Mützingen handelt es sich um eine
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung. Entsprechend dem Status erfolgt die
Ausstattung mit der notwendigen feuerwehrtechnischen Beladung.
Bei den gewünschten
Ausrüstungsgegenständen handelt es sich nicht um die vorgeschriebene Beladung
für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung bzw. liegen die
Ausrüstungsgegenstände schon in ausreichender Menge vor.
Laut Schreiben vom
09.03.2012 wurde dem Antrag auf Umsetzung des Löschgruppenfahrzeugs
entsprochen. Diesem Schreiben ist jedoch auch zu entnehmen, dass durch die
Fahrzeug- Umsetzung kein Anspruch auf Zusatzbeladung oder später notwendiger
Ersatzbeschaffungen besteht.
Im Falle einer
Fahrzeug- Neubeschaffung kann nicht gewährleistet werden, dass die gewünschte
Sonderausstattung auf dem neuen Fahrzeug verlastet werden kann.
Rh U. Beutler
stellt fest, dass bereits Saugschläuche auf dem Fahrzeug vorhanden sind. Es
ergibt sich die Frage, warum die FF Mützingen zwei Sätze Saugschläche benötigt.
Rh Eichhorst ist
der Ansicht, den TOP bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, um die
Angelegenheit abschließend zu klären.
Rh Meine schlägt
vor, dem Antrag zuzustimmen und die aufgeworfenen Fragen in der nächsten
Sitzung zu beantworten.
Nach kurzer
Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Die Gemeinde
Zernien stimmt dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Mützingen auf einen
Zuschuss in Höhe von 650,-- € für die Beschaffung von feuerwehrtechnischer
Sonderausrüstung zu.