Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Mit Schreiben vom 01.11.2013 hat Herr Otto Sauke, Danziger Straße 1, 29439 Lüchow, die Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Bellahn, Gemeinde Zernien, beantragt.

Bereits im Vorwege hat Herr Sauke Kontakt zum Bürgermeister Schulz aufgenommen, um sein Anliegen vorzubringen. Daraufhin wurde der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit der Prüfung der regional- und landesplanerischen Belange beauftragt. Das Prüfungsergebnis ist der Vorlage beigefügt.

 

Entgegen der Forderung von Herrn Sauke, müsste nach Änderung des Flächennutzungsplans die Gemeinde Zernien für das betroffene Gebiet einen Bebauungsplan mit der Festsetzung „Sondergebiet – Solarenergie“ aufstellen.

Der Flächennutzungsplan ist lediglich eine vorbereitende Bauleitplanung und enthält nur behördenverbindliche Darstellungen, sodass die alleinige Änderung des Flächennutzungsplans nicht für die Genehmigung einer Freiflächenphotovoltaikanlage ausreicht.

 

Die Gemeinde wäre aufgrund Ihrer Planungshoheit in der Lage, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen, jedoch hat sie dabei immer § 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beachten.

 

Auszug § 1 Abs. 3 BauGB: Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. […]

 

Auszug § 1 Abs. 5 BauGB: Die Bauleitpläne sollen eine städtebauliche Entwicklung, die die […] umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, […] die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Aufgrund dieser allgemeinen Grundsätze der Bauleitplanung und des Prüfungsergebnisses des Landkreises Lüchow-Dannenberg, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag von Herrn Sauke abzulehnen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Zernien auf Antrag von Rh Eichhorst den


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien lehnt den Antrag von Herrn Sauke auf Durchführung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung im OT Bellahn ab.

Es wird kein Antrag an die Samtgemeinde Elbtalaue auf Änderung des Flächennutzungsplans gestellt.