Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Stellv. Bgm A. Beutler nimmt ab 18.25 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. Im Haushaltsplan 2012 waren neue Investitionen von insgesamt 1.104.600,00 € überwiegend für die Dorferneuerung eingestellt. Da nur ein Teil dieser Investitionen durch Zuweisungen Dritter und Eigenmittel finanziert war, sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 368.000,00 € vor. Die Kreditaufnahme wurde am 23.05.2012 von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.

 

Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun zum 30.12.2013 aufzunehmen.

 

Derzeit liegt das Zinsniveau für Kredite wie in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

 

Zinsbindungs-

frist in Jahren

Leistung ¼ jährlich

Jährl. Zinsbetrag

2014 in €

Jährl.Tilg.-betrag 2014 in €

Jahres-leistung

  5

1,65 %

  6.049,17

3.702,83

  9.752,00

10

2,67 %

  9.788,59

3.717,01

13.505,60

20

3,71 %

13.601,28

3.731,52

17.332,80

Konditionen vom 28.10.2013, Änderungen vorbehalten.

 

Gem. § 10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.

Da die Zinskonditionen sich auf einem günstigen Niveau befinden, wird eine langfristige Zinsbindung empfohlen.

 

Stellv. Bgm Beutler schlägt eine Zinsbindung über 20 Jahre vor.

Herr Siems-Wedhorn schlägt vor, wenn kein Angebot über eine Zinsbindung von 20 Jahren abgegeben wird, ist die Zinsbindung mit 10 Jahren zu beschließen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

 

Zur Finanzierung im Haushaltsplan 2012 vorgesehener Investitionsmaßnahmen wird zum 30.12.2013 ein Kredit in Höhe von 368.000,-- € mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen.

Sollte kein annehmbares Angebot über eine 20-jährige Zinsbindungsfrist abgegeben werden, ist der Kredit mit einer 10-jährigen Zinsbindungsfrist aufzunehmen.