Sitzung: 12.12.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 20/504/2013
Stellv. Bgm A.
Beutler nimmt ab 18.25 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. Im
Haushaltsplan 2012 waren neue Investitionen von insgesamt 1.104.600,00 €
überwiegend für die Dorferneuerung eingestellt. Da nur ein Teil dieser
Investitionen durch Zuweisungen Dritter und Eigenmittel finanziert war, sah die
Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 368.000,00 € vor. Die Kreditaufnahme
wurde am 23.05.2012 von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.
Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis
zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun
zum 30.12.2013 aufzunehmen.
Derzeit liegt das
Zinsniveau für Kredite wie in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Zinsbindungs- frist
in Jahren |
Leistung
¼ jährlich |
Jährl.
Zinsbetrag 2014
in € |
Jährl.Tilg.-betrag
2014 in € |
Jahres-leistung |
5 |
1,65 % |
6.049,17 |
3.702,83 |
9.752,00 |
10 |
2,67 % |
9.788,59 |
3.717,01 |
13.505,60 |
20 |
3,71 % |
13.601,28 |
3.731,52 |
17.332,80 |
Konditionen vom
28.10.2013, Änderungen vorbehalten.
Gem. § 10 der
Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat über
die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.
Da die
Zinskonditionen sich auf einem günstigen Niveau befinden, wird eine
langfristige Zinsbindung empfohlen.
Stellv. Bgm Beutler
schlägt eine Zinsbindung über 20 Jahre vor.
Herr Siems-Wedhorn
schlägt vor, wenn kein Angebot über eine Zinsbindung von 20 Jahren abgegeben
wird, ist die Zinsbindung mit 10 Jahren zu beschließen.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Zur Finanzierung im Haushaltsplan 2012 vorgesehener Investitionsmaßnahmen wird zum 30.12.2013 ein Kredit in Höhe von 368.000,-- € mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen.
Sollte kein annehmbares Angebot über eine 20-jährige Zinsbindungsfrist abgegeben werden, ist der Kredit mit einer 10-jährigen Zinsbindungsfrist aufzunehmen.