Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 30

Bereits die Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 und 2013 hatte eine Erhöhung der Gebühren ergeben (siehe Anlage 1). Eine Erhöhung der Gebühren erfolgte jedoch nicht. Neben der Erhöhung des Personalstundensatzes des Eigenbetriebes,  wirkt sich die damalige Entscheidung auf die aktuelle Kalkulation aus. Die Kalkulation ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Werkleiter Klafak erläutert den Zusammenhang und berichtet aus der Sitzung des Fachausschusses (BKDE) vom 25.11.13 und der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 05.12.13.

 

Rh Bodendieck sieht in der Kalkulation der Friedhofsgebühren einen positiven Nebeneffekt. In der Kalkulation sind alle Friedhöfe  und dazugehörende Anlagen aufgeführt, so dass erkennbar ist, wo und welche Kosten jeweils entstehen.

Dennoch ist er nach wie vor der Meinung, dass die Friedhofsverwaltung Teil der Verwaltung bleiben sollte. Er hält es für transparenter, wenn es hier eine Trennung gäbe.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, die Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe für die Jahre 2014 und 2015 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.