Sitzung: 16.12.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 08/461/2013
Bereits die
Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 und 2013 hatte eine Erhöhung der
Gebühren ergeben (siehe Anlage 1). Eine Erhöhung der Gebühren erfolgte jedoch
nicht. Neben der Erhöhung des Personalstundensatzes des Eigenbetriebes, wirkt sich die damalige Entscheidung auf die
aktuelle Kalkulation aus. Die Kalkulation ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Werkleiter Klafak
erläutert den Zusammenhang und berichtet aus der Sitzung des Fachausschusses
(BKDE) vom 25.11.13 und der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 05.12.13.
Rh Bodendieck sieht
in der Kalkulation der Friedhofsgebühren einen positiven Nebeneffekt. In der
Kalkulation sind alle Friedhöfe und
dazugehörende Anlagen aufgeführt, so dass erkennbar ist, wo und welche Kosten
jeweils entstehen.
Dennoch ist er nach
wie vor der Meinung, dass die Friedhofsverwaltung Teil der Verwaltung bleiben
sollte. Er hält es für transparenter, wenn es hier eine Trennung gäbe.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von
Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, die Benutzung der
Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe für die Jahre
2014 und 2015 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.