Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Die Gebühren für das Bestattungswesen wurden letztmalig für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2012/2013 berechnet. Aufgrund der vorhandenen Rücklage für den Bereich des Bestattungswesens wurde auf die sich aus der Kalkulation ergebene Erhöhung der Gebühren verzichtet.


Auf den Tagesordnungspunkt und die Unterlagen zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.

Ergänzend soll der § 5 Abs. 3 der Änderungssatzung angepasst werden, so dass ein Gebührenaufschlag nur noch für Bestattungen außerhalb von Werktagen (Montag bis Freitag) erhoben wird.

 

Werkleiter Klafak erläutert die Zusammenhänge. Der Fachausschuss (BKDE) hat die Beschlussempfehlung geringfügig geändert. Dieser Änderung hat sich auch der Samtgemeindeausschuss angeschlossen. Über die geänderte Beschlussempfehlung sind alle Ratsmitglieder am 26.11.2013 schriftlich informiert worden.

 

Ohne weitere Aussprache schließt sich auch der Samtgemeinderat dieser Änderung an und fasst folgenden

 


Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue – Friedhofsgebührensatzung – wird beschlossen.