Sitzung: 16.12.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 08/517/2013
Die Gebühren für das Bestattungswesen wurden letztmalig
für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2012/2013 berechnet. Aufgrund der
vorhandenen Rücklage für den Bereich des Bestattungswesens wurde auf die sich
aus der Kalkulation ergebene Erhöhung der Gebühren verzichtet.
Auf den Tagesordnungspunkt und die Unterlagen zur Kalkulation der
Friedhofsgebühren wird verwiesen.
Ergänzend soll der § 5 Abs. 3 der Änderungssatzung angepasst werden, so dass
ein Gebührenaufschlag nur noch für Bestattungen außerhalb von Werktagen (Montag
bis Freitag) erhoben wird.
Werkleiter Klafak
erläutert die Zusammenhänge. Der Fachausschuss (BKDE) hat die
Beschlussempfehlung geringfügig geändert. Dieser Änderung hat sich auch der
Samtgemeindeausschuss angeschlossen. Über die geänderte Beschlussempfehlung
sind alle Ratsmitglieder am 26.11.2013 schriftlich informiert worden.
Ohne weitere
Aussprache schließt sich auch der Samtgemeinderat dieser Änderung an und fasst
folgenden
Beschluss:
Die 2. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde
Elbtalaue – Friedhofsgebührensatzung – wird beschlossen.