Sitzung: 28.11.2013 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: 31/551/2013
Im Jahr 1981 wurde
mit dem SSV Gusborn ein Pachtvertrag über den Sportplatz geschlossen (Gemarkung
Kl. Gusborn, Flur 1, Flurstück 153/1). Dieser Pachtvertrag wurde zuletzt geändert
am 01.07.1988. Darin wurde eine Pachtzeit bis zum 30.09.2013 vereinbart, da für
die Gewährung von Sportmitteln der Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages
erforderlich war.
Nunmehr hat der
Sportverein um eine Verlängerung für diesen Vertrag gebeten. Ferner bat der SSV
Gusborn folgende Ergänzung aufzunehmen:
„Der SSV Gusborn
stellt auf einer Nebenanlage einen Bolzplatz für Kinder und Jugendliche zur
Verfügung. Damit soll erreicht werden, dass der Platz außerhalb der Trainings-
und Spielzeiten geschont wird.“
Die übrigen
Vereinbarungen bleiben bestehen.
Rh Fahren hält die
Aufnahme des zusätzlichen Satzes für nicht notwendig. Die Regelungen im alten
Vertrag sind seiner Meinung nach ausreichend.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der bestehende
Pachtvertrag mit dem SSV Gusborn wird bis zum 30.09.2038 verlängert. Ferner
wird folgende Regelung in dem Vertrag aufgenommen:
Der SSV Gusborn stellt auf einer Nebenanlage einen Bolzplatz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Damit soll erreicht werden, dass der Platz außerhalb der Trainings- und Spielzeiten geschont wird.