Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3

Im Jahr 1981 wurde mit dem SSV Gusborn ein Pachtvertrag über den Sportplatz geschlossen (Gemarkung Kl. Gusborn, Flur 1, Flurstück 153/1). Dieser Pachtvertrag wurde zuletzt geändert am 01.07.1988. Darin wurde eine Pachtzeit bis zum 30.09.2013 vereinbart, da für die Gewährung von Sportmitteln der Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages erforderlich war.

 

Nunmehr hat der Sportverein um eine Verlängerung für diesen Vertrag gebeten. Ferner bat der SSV Gusborn folgende Ergänzung aufzunehmen:

 

„Der SSV Gusborn stellt auf einer Nebenanlage einen Bolzplatz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Damit soll erreicht werden, dass der Platz außerhalb der Trainings- und Spielzeiten geschont wird.“

 

Die übrigen Vereinbarungen bleiben bestehen.

 

Rh Fahren hält die Aufnahme des zusätzlichen Satzes für nicht notwendig. Die Regelungen im alten Vertrag sind seiner Meinung nach ausreichend.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der bestehende Pachtvertrag mit dem SSV Gusborn wird bis zum 30.09.2038 verlängert. Ferner wird folgende Regelung in dem Vertrag aufgenommen:

Der SSV Gusborn stellt auf einer Nebenanlage einen Bolzplatz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Damit soll erreicht werden, dass der Platz außerhalb der Trainings- und Spielzeiten geschont wird.