Sitzung: 28.11.2013 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/540/2013
Die Verpflichtung
zur Durchführung des Winterdienstes auf den Schulbusstrecken, sowie an den
Gefahrenpunkten auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, obliegt der
Samtgemeinde Elbtalaue.
Möchte eine
Gemeinde darüber hinaus Winterdienstleistungen, beispielsweise auf
Gemeindestraßen in Wohnbereichen, durchführen, so hat die Gemeinde hierfür die
Kosten zutragen.
Es ist zu
entscheiden ob die Gemeinde Gusborn entsprechende Winterleistungen durchführen
möchte. Im Falle einer positiven Entscheidung sollten konkrete Bereiche
festgelegt werden.
Bgm Beckmann
berichtet, dass der Winterdienst in den letzten Jahren immer durch Herrn
Andreas Iser durchgeführt wurde. Dieses ist überwiegend „auf Zuruf“ und in
Eigeninitiative durch Herrn Iser geschehen.
Er bittet den Rat
um Entscheidung, ob zukünftig ein Winterdienst stattfinden soll.
Stellv. Bgm Geuder
spricht sich für die Einrichtung eines Winterdienstes aus, denn vielen älteren
Mitbürgern würde damit sehr geholfen.
Stellv. Bgm Struck
merkt an, dass, um Kosten zu sparen der Winterdienst nur bei Bedarf bzw. bei
extremer Wetterlage beauftragt werden sollte.
Nach kurzer Aussprache
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Winterdienst in
der Gemeinde Gusborn wird durch Herrn Andreas Iser in Absprache mit dem
Bürgermeister durchgeführt.
Mit Herrn Iser wird
eine entsprechende Vereinbarung getroffen.