Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf den Schulbusstrecken, sowie an den Gefahrenpunkten auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, obliegt der Samtgemeinde Elbtalaue.

Möchte eine Gemeinde darüber hinaus Winterdienstleistungen, beispielsweise auf Gemeindestraßen in Wohnbereichen, durchführen, so hat die Gemeinde hierfür die Kosten zutragen.

 

Es ist zu entscheiden ob die Gemeinde Gusborn entsprechende Winterleistungen durchführen möchte. Im Falle einer positiven Entscheidung sollten konkrete Bereiche festgelegt werden. 

 

Bgm Beckmann berichtet, dass der Winterdienst in den letzten Jahren immer durch Herrn Andreas Iser durchgeführt wurde. Dieses ist überwiegend „auf Zuruf“ und in Eigeninitiative durch Herrn Iser geschehen.

Er bittet den Rat um Entscheidung, ob zukünftig ein Winterdienst stattfinden soll.

 

Stellv. Bgm Geuder spricht sich für die Einrichtung eines Winterdienstes aus, denn vielen älteren Mitbürgern würde damit sehr geholfen.

 

Stellv. Bgm Struck merkt an, dass, um Kosten zu sparen der Winterdienst nur bei Bedarf bzw. bei extremer Wetterlage beauftragt werden sollte.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der Winterdienst in der Gemeinde Gusborn wird durch Herrn Andreas Iser in Absprache mit dem Bürgermeister durchgeführt.

Mit Herrn Iser wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen.