Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Es liegt ein ausführlich begründeter Antrag einer Anwohnerin der Dorfstraße des Ortsteiles Siemen vor, mit dem sie die Änderung der Straßennamenbezeichnung für die Dorfstraße beantragt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Aus rechtlicher Betrachtung kann der Straßenbaulastträger, hier die Gemeinde Gusborn, einen Straßennamen vergeben oder auch umbenennen, wenn es Gründe gibt, die dies erforderlich machen. Im vorliegenden Fall ist es nach Angaben der Antragstellerin so, das aufgrund der Mehrfachvergabe der Bezeichnung „Dorfstraße“ auch in anderen Ortsteilen, Post mehrfach nicht bei Ihr angekommen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Umbenennung. Eine Konsequenz wäre allerdings, dass alle bebauten Grundstücke sowie alle Versorgungsträger über die neue Anschrift zu informieren sind.  

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Dorfstraße im Ortsteil Siemen wird in „Siemener Dorfstraße“ umbenannt.

 

Rh Cohrs merkt an, dass es aus historisch gewachsenen Strukturen hier „Siemer Dorfstraße“ heißen muss, anstatt „Siemener Dorfstraße“. Dieses sehen die Ratsmitglieder auch so.

Weiterhin teilt er mit, dass viele Siemer Einwohner mit der Änderung einverstanden wären.

 

Rh Schnell äußert, dass seiner Meinung nach eine Änderung nicht notwendig ist, außerdem entstehen dadurch zusätzliche Kosten, z.Bsp. durch eine neue Beschilderung.

 

Rh Fahren gibt zu bedenken, dass eine korrekte Straßenbezeichnung für eventuelle Notfälle (Notarzt, Feuerwehr etc.) unabdingbar ist.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Dorfstraße im Ortsteil Siemen wird in „Siemer Dorfstraße“ umbenannt.