Sitzung: 28.11.2013 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/465/2013
Aufgrund
des Antrages der Fa. Gusborner Innovations und Gründer Zentrum (GIGZ) vom
23.01.2013 soll der Bebauungsplan "Am Turm" geändert werden.
Die
Änderung wird nötig, da im rechtskräftigen Bebauungsplan ein "Sondergebiet
für Informationstechnologie, für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder
Schulung in Informationstechnologen dienen" festgesetzt ist.
In
diesem Sondergebiet sind zurzeit:
1.
Nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, die der Erforschung
oder Entwicklung von
Informationstechnologien dienen.
2.
Anlagen für Aus- und Fortbildung, Beratung, Ausstellung und
Kongresse in Informationstechnologien
3.
Büro- und Verwaltungsgebäude als Bestandteil von Ziffer 1. und 2.
4.
Nicht wesentlich störender Groß- und Einzelhandel mit EDV - Hard-
und Software
zulässig.
Das
GIGZ beabsichtigt die erworbenen Gebäudekomplexe an Gewerbebetriebe aller Art
zu vermieten. Weiterhin sind für den Torii-Tower auch Anlagen für sportliche
Zwecke angedacht.
Einzelheiten
sind dem der Vorlage beiliegenden Expose der GIGZ zu entnehmen.
Die
baurechtliche Zulässigkeit der Vorhaben ist durch die o.g. Festsetzung im
Bebauungsplan nicht gegeben.
Aus
diesem Grund sind die Festsetzungen von einem Sondergebiet (SO) in ein
Gewerbegebiet (GE) zu ändern.
Die Honorarkostenanfrage bezog
sich lediglich auf die Änderung des Sondergebiets, die Grünstrukturen werden
somit nicht geändert. Bei weitergehenden Planungen der Fa. GIGZ würden sich die
Honorare entsprechend erhöhen; erneute Honorarkostenschätzungen müssten
eingeholt werden. Ein Vorabgespräch mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wäre in
diesem Fall allerdings sinnvoll.
Das Ehepaar Bettina und Andreas Hogan stellt das Konzept des GIGZ anhand der dem Rat vorliegenden Präsentation vor und erläutert in diesem Zusammenhang, warum sie den Antrag auf Änderung des B-Planes gestellt haben.
Sie erhoffen sich eine weitere gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gusborn.
Auf Nachfrage von Rh Fahren bezüglich des zeitlichen Rahmens der Umsetzung dieser Maßnahme antwortet Herr Hogan, dass er zeitlich nicht festgelegt aber daran interessiert ist, dass eine Umsetzung zeitnah erfolgt.
Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert ausführlich die Bestimmungen eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes.
Nach der Beantwortung von Nachfragen bezüglich einer möglichen weiteren Vorgehensweise durch Herrn Hesebeck, fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Das Verfahren zur 1. Änderung
des Bebauungsplan "Am Turm" wird eingeleitet.
Einstimmig
beschlossen
Ja 11
b) Die Durchführung des
Planverfahrens ist abhängig von einer noch zu klärenden Finanzierung.
Einstimmig
beschlossen
Ja 10
Enthaltung 1