Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Aufgrund des Antrages der Fa. Gusborner Innovations und Gründer Zentrum (GIGZ) vom 23.01.2013 soll der Bebauungsplan "Am Turm" geändert werden.

Die Änderung wird nötig, da im rechtskräftigen Bebauungsplan ein "Sondergebiet für Informationstechnologie, für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Schulung in Informationstechnologen dienen" festgesetzt ist.

In diesem Sondergebiet sind zurzeit:

 

1.       Nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, die der Erforschung oder Entwicklung von   

Informationstechnologien dienen.

2.       Anlagen für Aus- und Fortbildung, Beratung, Ausstellung und Kongresse in Informationstechnologien

3.       Büro- und Verwaltungsgebäude als Bestandteil von Ziffer 1. und 2.

4.       Nicht wesentlich störender Groß- und Einzelhandel mit EDV - Hard- und Software

 

zulässig.

 

Das GIGZ beabsichtigt die erworbenen Gebäudekomplexe an Gewerbebetriebe aller Art zu vermieten. Weiterhin sind für den Torii-Tower auch Anlagen für sportliche Zwecke angedacht.

Einzelheiten sind dem der Vorlage beiliegenden Expose der GIGZ zu entnehmen.

Die baurechtliche Zulässigkeit der Vorhaben ist durch die o.g. Festsetzung im Bebauungsplan nicht gegeben.

Aus diesem Grund sind die Festsetzungen von einem Sondergebiet (SO) in ein Gewerbegebiet (GE) zu ändern.

 

Die Honorarkostenanfrage bezog sich lediglich auf die Änderung des Sondergebiets, die Grünstrukturen werden somit nicht geändert. Bei weitergehenden Planungen der Fa. GIGZ würden sich die Honorare entsprechend erhöhen; erneute Honorarkostenschätzungen müssten eingeholt werden. Ein Vorabgespräch mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wäre in diesem Fall allerdings sinnvoll.  

 

Das Ehepaar Bettina und Andreas Hogan stellt das Konzept des GIGZ anhand der dem Rat vorliegenden Präsentation vor und erläutert in diesem Zusammenhang, warum sie den Antrag auf Änderung des B-Planes gestellt haben.

Sie erhoffen sich eine weitere gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gusborn.

 

Auf Nachfrage von Rh Fahren bezüglich des zeitlichen Rahmens der Umsetzung dieser Maßnahme antwortet Herr Hogan, dass er zeitlich nicht festgelegt aber daran interessiert ist, dass eine Umsetzung zeitnah erfolgt.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert ausführlich die Bestimmungen eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes.

 

Nach der Beantwortung von Nachfragen bezüglich einer möglichen weiteren Vorgehensweise durch Herrn Hesebeck, fasst der Rat folgenden


Beschluss:

a)      Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplan "Am Turm" wird eingeleitet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  11

 

 

b)      Die Durchführung des Planverfahrens ist abhängig von einer noch zu klärenden Finanzierung.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  10      Enthaltung  1