Sitzung: 25.11.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/532/2013
Die Thematik wurde
unter Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am
10.10.2013 andiskutiert. Es wurde vereinbart, Kontakt mit den
Anliegerorganisationen aufzunehmen und diese um ihre Stellungnahmen zu bitten
und vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Zu der
Ortsbesichtigung wurden alle Anliegerorganisationen eingeladen mit der Bitte,
mögliche Stellungnahmen vor Ort vorzutragen.
AV Siemke erläutert, dass um 16:30 Uhr vor
der Sitzung ein Ortstermin stattgefunden hat. Es waren Vertreter der
Capio-Klinik, der Kindertagesstätte Fathmann, des DRK, der Lebenshilfe, der
Wendlandschule und des Ing.-Büros Rauchenberger vor Ort. Die Anwesenden sind
hinsichtlich der Überlegungen der Stadt, den bestehenden Ratsbeschluss einer
Sackgassenlösung mit Wendehammer im Rahmen der Planungen für ein Flurbereinigungsverfahren dahingehend zu
ändern, die Straße für landwirtschaftlichen Verkehr und Anliegerverkehr offen
zu lassen, informiert und um Stellungnahme gebeten worden. Eine entsprechende
Lösung würde von den Institutionen unter der Voraussetzung mitgetragen werden,
dass eine vernünftige Lösung mit insbesondere baulichen Maßnahmen umgesetzt
wird, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge wirkungsvoll verringert. Von
Vertretern der Wendlandschule und des DRK wurde darauf hingewiesen, dass
Fahrbahnschwellen für Rollstuhl- und Krankentransporte ungeeignet sind.
AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:55
Uhr.
Ein Betreuer der Lebenshilfe und zwei
Mitglieder des Heimbeirates weisen auf hohe Fahrgeschwindigkeiten am
Ortseingang im Bereich der Werkstätten und des Wohnheims der Lebenshilfe hin.
AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr
wieder und schlägt vor, am Ortseingang zur Verringerung der Geschwindigkeit
eine Bodenwelle ähnlich der in der Riemannstraße vorzusehen und im bebauten Bereich eine
Fahrbahnverschwenkung und evtl. einer Rechts-vor-Links-Regelung an der
Heinz-Kollan-Straße.
Rh Herzog fragt, ob eine Begrenzung unter 30
km/h und eine Widmung der privaten Grundstückszufahrten zum Zwecken der
Umsetzung einer Rechts-vor-Links-Regelung möglich ist. Er weist darauf hin,
dass Querungshilfen vom Fachleuten als effektiv beurteilt werden und die
Bodenwellen am ZOB in Lüchow effektiv sind und evtl. beides kombiniert werden
kann und darauf, dass Untersuchung ergeben haben, dass für Krankenwagenverkehr
geeignete Bodenwellen einsetzbar sind.
FBL Hesebeck antwortet, dass 20 km/h Begrenzungen
zulässig sind, die rechtliche Vorgaben aber geprüft werden müssen und dass bei
einer Widmung von privaten Grundstückszufahrten, die Unterhalts- und
verkehrssicherungspflicht auf die Stadt übergehen werden würde.
Rf Ramm weist darauf hin, dass eine Querungshilfe
nur im Bereich des Querungsbedarfes im Bereich der Lebenshilfe und der
Wendlandschule sinnvoll ist. Sie schlägt vor, hinsichtlich einer
kostengünstigen Fahrbahnverschwenkung über bauliche Hindernisse in der
bestehenden Fahrbahn nachzudenken.
Rh Block trägt vor, dass es Ziel sein muss
die Durchfahrt unattraktiv zu gestalten und schlägt vor, Teilbereiche der
Fahrbahn einspurig zu gestalten.
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss
auf Vorschlag von AV Siemke folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt die Kosten für nachfolgend beschriebene bauliche Maßnahmen zu
ermitteln und den dafür evtl. erforderlichen Grunderwerb zu prüfen: Bodenwelle
am Ortseingang, Querungshilfe im Bereich Lebenshilfe/Wendlandschule, Bodenwelle
mit Querungshilfe, Fahrbahnverschenkung und bauliche Fahrbahneinengungen.