Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Die Thematik wurde unter Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 10.10.2013 andiskutiert. Es wurde vereinbart, Kontakt mit den Anliegerorganisationen aufzunehmen und diese um ihre Stellungnahmen zu bitten und vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Zu der Ortsbesichtigung wurden alle Anliegerorganisationen eingeladen mit der Bitte, mögliche Stellungnahmen vor Ort vorzutragen.

 

AV Siemke erläutert, dass um 16:30 Uhr vor der Sitzung ein Ortstermin stattgefunden hat. Es waren Vertreter der Capio-Klinik, der Kindertagesstätte Fathmann, des DRK, der Lebenshilfe, der Wendlandschule und des Ing.-Büros Rauchenberger vor Ort. Die Anwesenden sind hinsichtlich der Überlegungen der Stadt, den bestehenden Ratsbeschluss einer Sackgassenlösung mit Wendehammer im Rahmen der Planungen für ein  Flurbereinigungsverfahren dahingehend zu ändern, die Straße für landwirtschaftlichen Verkehr und Anliegerverkehr offen zu lassen, informiert und um Stellungnahme gebeten worden. Eine entsprechende Lösung würde von den Institutionen unter der Voraussetzung mitgetragen werden, dass eine vernünftige Lösung mit insbesondere baulichen Maßnahmen umgesetzt wird, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge wirkungsvoll verringert. Von Vertretern der Wendlandschule und des DRK wurde darauf hingewiesen, dass Fahrbahnschwellen für Rollstuhl- und Krankentransporte ungeeignet sind.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:55 Uhr.

 

Ein Betreuer der Lebenshilfe und zwei Mitglieder des Heimbeirates weisen auf hohe Fahrgeschwindigkeiten am Ortseingang im Bereich der Werkstätten und des Wohnheims der Lebenshilfe hin.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr wieder und schlägt vor, am Ortseingang zur Verringerung der Geschwindigkeit eine Bodenwelle ähnlich der in der Riemannstraße vorzusehen und  im bebauten Bereich eine Fahrbahnverschwenkung und evtl. einer Rechts-vor-Links-Regelung an der Heinz-Kollan-Straße.

 

Rh Herzog fragt, ob eine Begrenzung unter 30 km/h und eine Widmung der privaten Grundstückszufahrten zum Zwecken der Umsetzung einer Rechts-vor-Links-Regelung möglich ist. Er weist darauf hin, dass Querungshilfen vom Fachleuten als effektiv beurteilt werden und die Bodenwellen am ZOB in Lüchow effektiv sind und evtl. beides kombiniert werden kann und darauf, dass Untersuchung ergeben haben, dass für Krankenwagenverkehr geeignete Bodenwellen einsetzbar sind.

 

FBL Hesebeck antwortet, dass 20 km/h Begrenzungen zulässig sind, die rechtliche Vorgaben aber geprüft werden müssen und dass bei einer Widmung von privaten Grundstückszufahrten, die Unterhalts- und verkehrssicherungspflicht auf die Stadt übergehen werden würde.

 

Rf Ramm weist darauf hin, dass eine Querungshilfe nur im Bereich des Querungsbedarfes im Bereich der Lebenshilfe und der Wendlandschule sinnvoll ist. Sie schlägt vor, hinsichtlich einer kostengünstigen Fahrbahnverschwenkung über bauliche Hindernisse in der bestehenden Fahrbahn nachzudenken.

 

Rh Block trägt vor, dass es Ziel sein muss die Durchfahrt unattraktiv zu gestalten und schlägt vor, Teilbereiche der Fahrbahn einspurig zu gestalten.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von AV Siemke folgenden

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für nachfolgend beschriebene bauliche Maßnahmen zu ermitteln und den dafür evtl. erforderlichen Grunderwerb zu prüfen: Bodenwelle am Ortseingang, Querungshilfe im Bereich Lebenshilfe/Wendlandschule, Bodenwelle mit Querungshilfe, Fahrbahnverschenkung und bauliche Fahrbahneinengungen.