Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

Für die Ortsteile Breese in der Marsch, Splietau und Groß Heide liegen Anträge von Bewohnern vor, in den jeweiligen Ortsteilen neue Spielplätze zu errichten. Die Anträge sind als Anlagen 1 bis 3 der Vorlage beigefügt.

Analog der Neubestückung des Spielplatzes „Stadtbad“ ist mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 € pro Spielplatz für die Ausstattung mit Spielgeräten  zu rechnen. Für die notwendige Einzäunung ist bei einer Größe von 25 m x 25 m mit Kosten in Höhe von 3.000 € zu rechnen.

In Splietau und Groß Heide stehen keine geeigneten Grundstücke für die Errichtung zur Verfügung, so dass zusätzlich Grunderwerb erforderlich wird.

 

AV Siemke erläutert die Anträge und dass in Breese in der Marsch evtl. eine gemeinsame Lösung mit dem DRK-Kindergarten möglich ist. Er weist darauf hin, dass mit Anträgen aus anderen Dörfern zu rechnen ist und die Finanzierung einer Vollausstattung in Höhe von 10.000 €, eines Zaunes in Höhe von 3.000 € und evtl. zusätzlichem Grunderwerb für jeden Spielplatz aufgrund der Haushaltssituation kaum möglich sein wird.

 

FBL Hesebeck trägt vor, dass der DRK-Geschäftsführer eine gemeinsame Lösung für möglich hält, aber Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsvorgaben für öffentliche Spielplätze hat.

In Breese in der Marsch sind 39 Kinder bis zum Alter von 14 Jahren gemeldet, in Splietau 40 Kinder und in Groß Heide 15 Kinder.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 20:35 Uhr.

 

Frau Heins aus Splietau und Frau Hesebeck aus Breese in der Marsch erläutern ihre Anträge. In Splietau kann evtl. das Grundstück an Feuerwehrgerätehaus genutzt werden.

 

AV eröffnet die Sitzung um 20:45 Uhr wieder.

 

Für Rh Herzog, Rh Dr. Praetsch, Rh Hanke und  Rh Block sind die vorgetragenen Argumente, insbesondere hinsichtlich der sozialen Komponente, nachvollziehbar.

 

Im Rahmen der Aussprache wird auf die Finanzierbarkeit hingewiesen, auch im Hinblick auf den evtl. Bedarf in anderen Ortsteilen der Stadt,  und an die Eigeninitiative vor Ort appelliert, um Kosten sparen zu können. Es wird vorgeschlagen, pro Dorf evtl. eine Startfinanzierung zu gewähren und die weitere Ausstattung dem Ort zu überlassen.

 

FBL Hesebeck weist darauf hin, dass der jeweilige Träger hinsichtlich der Sicherheit der Spielgeräte und der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung (Verkehrssicherungspflicht) in der Verantwortung steht.

 

Auf Vorschlag von AV Siemke empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der TOP wird vertagt und die Antragsteller werden aufgefordert, vor Ort nach Trägerschaften und geeigneten Grundstücken für Spielplätze zu suchen.

Die Antragsteller werden über die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht informiert.