Sitzung: 25.11.2013 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 08/517/2013
Die Gebühren für das
Bestattungswesen wurden letztmalig für den Kalkulationszeitraum der Jahre
2012/2013 berechnet. Aufgrund der vorhandenen Rücklage für den Bereich des
Bestattungswesens wurde auf die sich aus der Kalkulation ergebene Erhöhung der
Gebühren verzichtet.
Auf den Tagesordnungspunkt 6 und die Unterlagen zur Kalkulation der
Friedhofsgebühren wird verwiesen. Der Gebührentarif gem. § 4 der Satzung
(Kapellennutzung) wird auf 160,00 € festgesetzt.
Ergänzend soll der § 5 Abs. 3 der Änderungssatzung angepasst werden, so dass
ein Gebührenaufschlag nur noch für Bestattungen außerhalb von Werktagen (Montag
bis Freitag) erhoben wird.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden
Beschluss
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue – Friedhofsgebührensatzung – wird beschlossen.