Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6


Die Gebühren für das Bestattungswesen wurden letztmalig für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2012/2013 berechnet. Aufgrund der vorhandenen Rücklage für den Bereich des Bestattungswesens wurde auf die sich aus der Kalkulation ergebene Erhöhung der Gebühren verzichtet.


Auf den Tagesordnungspunkt 6 und die Unterlagen zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen. Der Gebührentarif gem. § 4 der Satzung (Kapellennutzung) wird auf 160,00 € festgesetzt.

Ergänzend soll der § 5 Abs. 3 der Änderungssatzung angepasst werden, so dass ein Gebührenaufschlag nur noch für Bestattungen außerhalb von Werktagen (Montag bis Freitag) erhoben wird.

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden

 


Beschluss

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue – Friedhofsgebührensatzung – wird beschlossen.