Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Die Gebührensatzobergrenze in der Vorlage beigefügten  Gebührenkalkulation beträgt 1,39 Euro für die Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,20 Euro je Straßenfrontmeter. Bei einer jährlichen Veranlagung von 52.556 Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine „Unterdeckung“ von ca. 20.000 €. Durch die Überdeckung der vergangenen Jahre kann dies ausgeglichen werden und eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.

 

Nach ergänzenden Erläuterungen von Betriebsleiter Klafak empfiehlt der BKDE einstimmig folgenden

 


Beschluss

 Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle Straßenreinigung für die Jahre 2014 und 2015 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Es wird keine Gebührenerhöhung vorgeschlagen.