Sitzung: 25.11.2013 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 08/502/2013
Die
Gebührensatzobergrenze in der Vorlage beigefügten Gebührenkalkulation beträgt 1,39 Euro für die
Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,20 Euro je
Straßenfrontmeter. Bei einer jährlichen Veranlagung von 52.556
Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine „Unterdeckung“
von ca. 20.000 €. Durch die Überdeckung der vergangenen Jahre kann dies
ausgeglichen werden und eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Nach ergänzenden
Erläuterungen von Betriebsleiter Klafak empfiehlt der BKDE einstimmig folgenden
Beschluss
Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der
Gebührensätze für die maschinelle Straßenreinigung für die Jahre 2014 und 2015
wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Es wird keine Gebührenerhöhung
vorgeschlagen.