Sitzung: 25.11.2013 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 08/461/2013
Bereits die
Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 und 2013 hatte eine Erhöhung der
Gebühren ergeben (Anlage 1 der Vorlage). Eine Erhöhung der Gebühren erfolgte
jedoch nicht. Neben der Erhöhung des Personalstundensatzes des Eigenbetriebes
wirkt sich die damalige Entscheidung auf die aktuelle Kalkulation aus. Die
Kalkulation war der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Betriebsleiter Klafak gibt ergänzende Erläuterungen zu den Veränderungen in der
Gebührenübersicht. Der Tarif für die Kapellennutzung soll laut vorliegender
Kalkulation von 107,- € auf 196,11 € erhöht werden. In den Erläuterungen zur
Kalkulation ist beschrieben, dass es in den vergangenen Jahren einen
erheblichen Unterhaltungsaufwand gegeben hat. Gleichwohl sollte überdacht
werden, ob dem Bürger eine solche Erhöhung zugemutet werden kann.
Rh Dr. Jastram bemerkt, dass die Größe und Ausstattung der Kapellen sehr
unterschiedlich ist; insofern wäre eine drastische Erhöhung dieses Tarifes für
z. B. eine kleine Kapelle nicht
angemessen.
Bei künftigen Kalkulationen wäre darüber zu beraten, ob man bei den Tarifen für
die Kapellen differenziert kalkulieren sollte.
Nach kurzer
Aussprache stimmt der BKDE einstimmig dem Vorschlag von Rh Zühlke zu, dass der
Gebührentarif für die Kapellennutzung auf 160,- € festgesetzt wird.
Nach abschließender Beantwortung von Fragen empfiehlt der BKDE mit dieser
Änderung einstimmig folgenden
Beschluss
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von
Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, die Benutzung der
Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe für die Jahre
2014 und 2015 wird mit einer Änderung zur Kenntnis genommen und gebilligt.