Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Bereits die Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 und 2013 hatte eine Erhöhung der Gebühren ergeben (Anlage 1 der Vorlage). Eine Erhöhung der Gebühren erfolgte jedoch nicht. Neben der Erhöhung des Personalstundensatzes des Eigenbetriebes wirkt sich die damalige Entscheidung auf die aktuelle Kalkulation aus. Die Kalkulation war der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Betriebsleiter Klafak gibt ergänzende Erläuterungen zu den Veränderungen in der Gebührenübersicht. Der Tarif für die Kapellennutzung soll laut vorliegender Kalkulation von 107,- € auf 196,11 € erhöht werden. In den Erläuterungen zur Kalkulation ist beschrieben, dass es in den vergangenen Jahren einen erheblichen Unterhaltungsaufwand gegeben hat. Gleichwohl sollte überdacht werden, ob dem Bürger eine solche Erhöhung zugemutet werden kann.

Rh Dr. Jastram bemerkt, dass die Größe und Ausstattung der Kapellen sehr unterschiedlich ist; insofern wäre eine drastische Erhöhung dieses Tarifes für z. B.  eine kleine Kapelle nicht angemessen.

Bei künftigen Kalkulationen wäre darüber zu beraten, ob man bei den Tarifen für die Kapellen differenziert kalkulieren sollte.

Nach kurzer Aussprache stimmt der BKDE einstimmig dem Vorschlag von Rh Zühlke zu, dass der Gebührentarif für die Kapellennutzung auf 160,- € festgesetzt wird.

Nach abschließender Beantwortung von Fragen empfiehlt der BKDE mit dieser Änderung einstimmig folgenden

 


Beschluss

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, die Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe für die Jahre 2014 und 2015 wird mit einer Änderung zur Kenntnis genommen und gebilligt.