Sitzung: 26.11.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/518/2013
Sachverhalt:
Für die Erweiterung des Kindergartens in Bredenbock sieht die
Nachtragshaushaltssatzung 2012 eine Kreditaufnahme in Höhe von 62.000 € vor. Da
die Maßnahme nunmehr durchgeführt wurde, ist das Darlehen kurzfristig
aufzunehmen. Wie mit dem Jugendhilfeträger vereinbart wurde, ist das Darlehen
über einen Zeitraum von 5 Jahren komplett zu tilgen. Der jährliche
Schuldendienst (Zins und Tilgung) wird der Gemeinde über die
Betriebskostenabrechnung in voller Höhe erstattet (vgl. Nachtragshaushaltsplan
2012, S. 2 und 4).
Hinweis
der Verwaltung zur Laufzeit des Kredites von 5 Jahren
(siehe
auch Vorlage):
- Mit dem Landkreis und
der Samtgemeinde wurde vereinbart, den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung)
für das Darlehen in einem Zeitraum von fünf Jahren über die
Betriebskostenabrechnung zu refinanzieren (vgl. Nachtragshaushaltsplan
2012, S. 2, 3, 4 u. 5)
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Zwecks Erweiterung
des Kindergartens Bredenbock ist eine Neuaufnahme eines Kredites in Höhe von
62.000,00 € vorzunehmen.
Laufzeit 5 Jahre,
Tilgung bis Laufzeitende