Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Für die Erweiterung des Kindergartens in Bredenbock sieht die Nachtragshaushaltssatzung 2012 eine Kreditaufnahme in Höhe von 62.000 € vor. Da die Maßnahme nunmehr durchgeführt wurde, ist das Darlehen kurzfristig aufzunehmen. Wie mit dem Jugendhilfeträger vereinbart wurde, ist das Darlehen über einen Zeitraum von 5 Jahren komplett zu tilgen. Der jährliche Schuldendienst (Zins und Tilgung) wird der Gemeinde über die Betriebskostenabrechnung in voller Höhe erstattet (vgl. Nachtragshaushaltsplan 2012, S. 2 und 4).

 

Hinweis der Verwaltung zur Laufzeit des Kredites von 5 Jahren

(siehe auch Vorlage):

 

  • Mit dem Landkreis und der Samtgemeinde wurde vereinbart, den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) für das Darlehen in einem Zeitraum von fünf Jahren über die Betriebskostenabrechnung zu refinanzieren (vgl. Nachtragshaushaltsplan 2012, S. 2, 3, 4 u. 5)

 

Der Rat  fasst folgenden

 


Beschluss:

Zwecks Erweiterung des Kindergartens Bredenbock ist eine Neuaufnahme eines Kredites in Höhe von 62.000,00 € vorzunehmen.

 

Laufzeit 5 Jahre, Tilgung bis Laufzeitende