Sitzung: 26.11.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/451/2013
FDL Donnerstag und Verw. Fecho
verlassen die Sitzung um 20.50 Uhr.
Sachverhalt:
Nach Abschluss der
derzeitigen Jugendhilfe-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
und den Samtgemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Jahr
2005, ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bestehenden Betreiberverträge
der Samtgemeinden mit den Kindertagesstätten eingestiegen. Zwischenzeitlich
sind neue Kindertageseinrichtungen hinzugekommen, für die noch kein Vertrag
geschlossen wurde.
Um mit allen
Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu
können, wurde ein neuer Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger-AG
erarbeitet. Neben dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind die Samtgemeinden sowie
die großen Einrichtungsträger (DRK und Kirche) und Vertreter der kleineren
Einrichtungen vertreten.
Sämtliche Belange
der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in
Konsensgesprächen Berücksichtigung finden. Ergebnis ist der als Anlage
beigefügte Entwurf des neuen Betriebsführungsvertrages, der konform zur
Betriebskostenabrechnung zum 01.01.2014 wirksam werden soll.
Diese
Entwurfsfassung wurde gleichermaßen den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur
Kenntnis gegeben, die keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche hatte.
Grundlage der
Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den
bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in
eine
- trägerneutrale Fassung
- Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden
vorgenommen
- redaktionelle Änderungen und Präzisierungen
z.B. in den Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung sowie zu Leistungen des
Landkreises
- zur
Zusammensetzung des Kuratoriums oder
- Anforderungen an Kita-Gruppen
sind nach und nach
in Folge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt.
Zudem sind
sämtliche im Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie
ein Regel-werk für die Betriebskosten entworfen worden.
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 die
Neufassung eines Betriebsführungsvertrages nach dem anliegenden Muster
empfohlen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue als Vertragspartnerin des Landkreises an den Kosten der
Kindertageseinrichtungen beteiligt, hat der Neufassung des
Betriebsführungsvertrages ebenfalls zugestimmt
Verw. Ang. Martin
erläutert den Sachverhalt und die Gründe für die Neufassung des
Betriebsführungsvertrages.
Nach kurzer Diskussion fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die Neufassung des Betriebsführungsvertrages mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Kindertagesstätte „Göhrder Wichtel“, entsprechend der Anlage zu TOP 8 der Niederschrift wird beschlossen.