Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

FDL Donnerstag und Verw.  Fecho verlassen die Sitzung um 20.50 Uhr.

 

Sachverhalt:

Nach Abschluss der derzeitigen Jugendhilfe-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Jahr 2005, ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bestehenden Betreiberverträge der Samtgemeinden mit den Kindertagesstätten eingestiegen. Zwischenzeitlich sind neue Kindertageseinrichtungen hinzugekommen, für die noch kein Vertrag geschlossen wurde.

Um mit allen Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu können, wurde ein neuer Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger-AG erarbeitet. Neben dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind die Samtgemeinden sowie die großen Einrichtungsträger (DRK und Kirche) und Vertreter der kleineren Einrichtungen vertreten.

Sämtliche Belange der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in Konsensgesprächen Berücksichtigung finden. Ergebnis ist der als Anlage beigefügte Entwurf des neuen Betriebsführungsvertrages, der konform zur Betriebskostenabrechnung zum 01.01.2014 wirksam werden soll.

Diese Entwurfsfassung wurde gleichermaßen den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur Kenntnis gegeben, die keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche hatte.

 

Grundlage der Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in eine

-       trägerneutrale Fassung

-        Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden vorgenommen

-        redaktionelle Änderungen und Präzisierungen z.B. in den Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung sowie zu Leistungen des Landkreises

-        zur Zusammensetzung des Kuratoriums oder

-       Anforderungen an Kita-Gruppen

sind nach und nach in Folge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt.

Zudem sind sämtliche im Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie ein Regel-werk für die Betriebskosten entworfen worden.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 die Neufassung eines Betriebsführungsvertrages nach dem anliegenden Muster empfohlen.

Die Samtgemeinde Elbtalaue als Vertragspartnerin des Landkreises an den Kosten der Kindertageseinrichtungen beteiligt, hat der Neufassung des Betriebsführungsvertrages ebenfalls zugestimmt

 

Verw. Ang. Martin erläutert den Sachverhalt und die Gründe für die Neufassung des Betriebsführungsvertrages.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat folgenden  


Beschluss:

Die  Neufassung des Betriebsführungsvertrages mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Kindertagesstätte „Göhrder Wichtel“, entsprechend der Anlage zu TOP 8 der Niederschrift wird beschlossen.