Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Sachverhalt:

Auf die Vorlage vom 30/273/2013, die Niederschrift des Rates vom 11.09.2013 und die Info Veranstaltung  am 16.10.2013 wird verwiesen. 

 

Herr Fecho trägt vor und berichtet aus der nichtöffentlichen Info-Veranstaltung vom 16.10.2013.

 

Herr Stehr hat sich bereit erklärt, die Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % zu reduzieren.

Für eine  Reduzierung auf 20 % wäre keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

 

Es entsteht eine Diskussion  zur Festsetzung  „nicht störendes Gewerbe“.

Stv. Bgm  Klappstein beantragt,  diese Festsetzung  aus dem B-Plan zu streichen.

 

Stv. Bgm Jahnke stellt aus seiner  Sicht  fest, dass  nicht genau definiert  ist, was für diesen Bereich geplant ist.

 

Rh Porip spricht den im Nordosten, außerhalb des Plangebietes, gelegenen  Weg, der im B-Plan als „Straße“ bezeichnet ist, an. Er befürchtet,  dass durch die Bezeichnung „Straße“ Nachteile für die  Gemeinde auch für die Zukunft  entstehen könnten. 

Herr Fecho teilt mit, dass,  obwohl in der Planzeichnung die Bezeichnung „Straße“ steht, es sich  um einen Wirtschaftsweg der Gemeinde Göhrde handelt. Die Bezeichnung "Straße" hat in diesem Fall keine rechtliche Bedeutung. Eine Änderung der Bezeichnung ist nur durch das Katasteramt  möglich. 

 

Auf Bitte von Rh Porip wird diese Aussage im Protokoll festgehalten.

 

Rh A. Meyer nimmt um 20.16 Uhr an der Sitzung teil. 

 

Aufgrund des Antrages von stv. Bgm Klappstein und der Reduzierung der Dauerwohnnutzung fasst der Rat  folgende

 


Beschlüsse:

a)         1. Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Verfahren im März 2013 werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

                2. Die Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB aus dem Verfahren im Juli 2013 werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8

 

b)          Die Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % in der Festsetzung und die Streichung  „nicht störendes Gewerbe“ aus der  Festsetzung wird beschlossen.

 

Abgelehnt

Ja  3     Nein 4     1 Enthaltung

 

c)          Die Änderung Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung wird beschlossen.

 

Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Ja 4    Nein 4

 

 

Zu d)     Gemäß  der Vorlage 30/273/2013 wird der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf
             Sarenseck – 2. Änderung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung    
             zum Bebauungsplan beschlossen.

 

Abgelehnt

Ja 3       Nein 4     1 Enthaltung