Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Sachverhalt siehe Beschlussvorlage (30/186/2012)

 

Aufgrund der Bauantragsstellung der Eigentümerin der drei Grundstücke in dem Siedlungsbereich nördlich der K 8 im OT Mützingen im November 2011, musste für den Bereich eine Flächennutzungsplanänderung durch die Samtgemeinde Elbtalaue, sowie der Erlass einer Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB durch die Gemeinde Jameln erfolgen.

 

Die Grundstückseigentümerin hat daher bei der Gemeinde Jameln und der Samtgemeinde Elbtalaue die Durchführung der notwendigen Bauleitplanungen beantragt. Diese Änderungen wurden mit Beschluss vom 19.04.2012 (Rat Jameln), sowie vom 20.12.2012 (Rat der Samtgemeinde Elbtalaue) in die Wege geleitet.

Mittlerweile steht das Verfahren zur 78. Änderung des  Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue kurz vor dem Abschluss, sodass auch die Feststellungssatzung der Gemeinde Jameln beschlossen werden kann.

 

Herr Böhme vom Ing.Büro planB stellt die Änderungen vor und erläutert nochmals den Sachverhalt. In diesem Fall handelt es sich auch um die Anpassung an die bereits seit Jahren bestehende Bestandssituation.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Jameln den

 


Beschlussvorschlag:

Die Klarstellungssatzung "Alte Ziegelei" wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB i.V.m  § 10 und § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung der Satzung beschlossen.