Sitzung: 07.11.2013 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/492/2013
Sachverhalt:
Sachverhalt
siehe Beschlussvorlage (30/186/2012)
Aufgrund
der Bauantragsstellung der Eigentümerin der drei Grundstücke in dem
Siedlungsbereich nördlich der K 8 im OT Mützingen im November 2011, musste für
den Bereich eine Flächennutzungsplanänderung durch die Samtgemeinde Elbtalaue,
sowie der Erlass einer Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB durch die
Gemeinde Jameln erfolgen.
Die
Grundstückseigentümerin hat daher bei der Gemeinde Jameln und der Samtgemeinde
Elbtalaue die Durchführung der notwendigen Bauleitplanungen beantragt. Diese
Änderungen wurden mit Beschluss vom 19.04.2012 (Rat Jameln), sowie vom
20.12.2012 (Rat der Samtgemeinde Elbtalaue) in die Wege geleitet.
Mittlerweile
steht das Verfahren zur 78. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue kurz vor dem Abschluss,
sodass auch die Feststellungssatzung der Gemeinde Jameln beschlossen werden
kann.
Herr
Böhme vom Ing.Büro planB stellt die Änderungen vor und erläutert nochmals den
Sachverhalt. In diesem Fall handelt es sich auch um die Anpassung an die
bereits seit Jahren bestehende Bestandssituation.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Rat Jameln den
Beschlussvorschlag:
Die
Klarstellungssatzung "Alte Ziegelei" wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1
BauGB i.V.m § 10 und § 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig
wird die Begründung der Satzung beschlossen.