Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

a)      Die Erweiterung von einem Werkstattgebäude und Ausstellungsflächen der RWG Jameln, macht eine Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ erforderlich.

Der Betrieb soll nach Norden über den vorhandenen Wirtschaftsweg erweitert werden. Der Bebauungsplan muss in den vorhandenen Bebauungsplan hineingreifen und eine Erweiterung der Baugrenzen nach Norden ermöglichen. Desweiteren ist eine Verlegung des Wirtschaftsweges, ein Wendehammer am Ende der Zufahrtsstraße, sowie der Umfang von Gewerbe- und Grünflächen festzulegen.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue wird nicht nötig, da in diesem für das genannte Gebiet eine gewerbliche Baufläche vorgesehen ist.

 

b)      In den Vorgesprächen hat Herr Marklewitz signalisiert, dass die Planungskosten von der RWG Jameln übernommen werden. Für die Übernahme der Planungskosten, ist von der Gemeinde Jameln ein städtebaulicher Vertrag mit der RWG Jameln abzuschließen.

 

Herr Böhme erläutert den Sachverhalt und geht insbesondere auf den zeitlichen Ablauf ein.

Geplant sind zwei Behördenbeteiligungen, die jeweils 4 Wochen dauern. Der städtebauliche Vertrag ist bereits in Vorbereitung, so dass mit dem Baubeginn im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres zu rechnen ist.

 

Nach Vortrag durch Herrn Böhme fasst der Rat Jameln auf Antrag von FV Klatt den

 


Beschluss:

a)      Das Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ wird eingeleitet.

b)      Die Übernahme der Planungskosten, durch die Raiffeisen-Warengenossenschaft Jameln eG (RWG), wird durch einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB geregelt.