Für die Regulierung von Hochwasserschäden in den Kommunen wird es demnächst eine Verordnung geben. Die Anhörung der Kommunen lief bis zum 31.10.2013. Erst nach Rechtskraft dieser Verordnung dürfen Entschädigungsmittel hierzu ausgezahlt werden. Die Schäden der Gemeinde sind der Samtgemeinde gemeldet worden.

Die vom Landkreis herausgegebene Hochwasserbroschüre sind an alle Ratsmitglieder verteilt worden.