Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Während des letzten Hochwassereinsatzes im Juni über rd. 14 Tage wurde festgestellt, dass die zur Zeit von der ÖEL genutzten Räumlichkeiten unzureichend sind. Der Funkraum ist zu weit vom Stabsraum entfernt und muss dem Stabsraum angegliedert sein. Desweiteren sind am Stabsraum jeweils ein Raum für die erforderlichen Beschaffungen zur Abarbeitung des Einsatzes und für den Einsatzleiter ein weiterer abgetrennter Raum für die Lageeinweisungen anzugliedern. Diese Räume sollen durch eine Fensterfront Sichtkontakt untereinander erhalten und die nötige Ruhe zum Abarbeiten der Aufträge ermöglichen. Die Räumlichkeiten können grundsätzlich in der früheren Turnhalle realisiert werden.

 

Künftig wird die örtliche Einsatzleitung Schadenslagen über EDV erledigen und Verbindung zur technischen Einsatzleitung beim Landkreis haben. Damit diese Arbeiten nicht durch einen Stromausfall oder Überspannungsschaden gefährdet wird, ist ein Notstromaggregat erforderlich. Ende Juni war die EDV-Anlage für zwei Tage aufgrund von Überspannungsschäden komplett ausgefallen. Dieses Ereignis während des Hochwassers hätte zu einer weiteren Katstrophe geführt. Für die Erweiterung der ÖEL wurden rd. 290.000 € ermittelt.

 

Sie setzen sich wie folgt zusammen:

baulicher Teil 55,80 m² x 3,40 m x 515 €/m³=             97.705,80 €

Zugang  ohne Rampe                                                   5.000,00 €

Baunebenkosten                                               4.000,00 €

Eingang Notstrom                                           20.000,00 €

Zwischensumme                                           126.705,80 €

 

Notstromaggregat                                         100.000,00 €

Mobiliar und EDV                                            60.000,00 €

Digitalantenne                                                    4.000,00 €

Gesamtkosten                                                                290.000,00 €

 

Rf. Molter erläutert, dass sie diese Investition nicht nachvollziehen kann. Grundsätzlich ist für die Abarbeitung von Katastrophenfällen der Landkreis und nicht die jeweilige Samtgemeinde zuständig. Daher müsse eine solche Einsatzleitung auch nicht von der Samtgemeinde, sondern von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgehalten werden. Ferner erläutert sie, dass der Schulungsraum des Feuerwehrhauses in Dannenberg für die Unterbringung einer Einsatzleitung ausreichend ist.

 

Rh. Flindt merkt an, dass die Kosten für den baulichen Teil in der Planung seiner Meinung nach zu hoch angesetzt sind. Kosten in Höhe von 100,00- 250,00 €/m³ sind realistischer. Daher sieht er bei diesem Posten noch Einsparungspotenzial.

 

GemBM. Meyer erläutert, dass der Schulungsraum im Feuerwehrhaus Dannenberg zwar grundsätzlich den Anforderungen entsprechen würde. Aber auch hier würden Kosten in dieser Größenordnung für die Herrichtung der Räumlichkeiten entstehen. Weiterhin hat es aus der Praxis heraus als praktisch herausgestellt, dass sich ÖEL und Verwaltung in einem Gebäude befinden. Weiterhin merkt GemBM. Meyer an, dass grundsätzlich der Landkreis für die Abarbeitungen von Katastrophenfällen zuständig ist. Es gibt aber auch genügend Großschadenslagen in denen kein Katastrophenfall ausgerufen wird. In diesem Fall ist wiederum die Samtgemeinde für die Abarbeitung zuständig. Auch in diesen Fällen ist das Vorhalten einer ÖEL zwingend notwendig. Als Beispiel führt er Hochwassereinsätze aus vergangen Jahren an.

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Brandschutzausschuss folgenden abgeänderten


Beschluss:

Vor einer Beschlussfassung in dieser Angelegenheit sind nachfolgende Punkte abzuarbeiten und dem Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue vorzustellen.

 

a) Kontrolle/ Überprüfung des Blitzschusses sowie Sicherungsmaßnahmen der EDV- Anlage

b) Überprüfung der Möglichkeiten einer, im Bedarfsfall, kurzfristig herzustellenden

    Notstromversorgung (EVE/ Stoedter)

c) Ausarbeitung einer Raumplanung

d) Genaue Ermittlung der entstehenden Kosten

e) Erstellen eines Finanzierungsplans (Berücksichtigung möglicher Bedarfszuweisungen)