Sitzung: 23.10.2013 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 40/449/2013
FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Während des letzten Hochwassereinsatzes im Juni über rd. 14 Tage wurde
festgestellt, dass die zur Zeit von der ÖEL genutzten Räumlichkeiten
unzureichend sind. Der Funkraum ist zu weit vom Stabsraum entfernt und muss dem
Stabsraum angegliedert sein. Desweiteren sind am Stabsraum jeweils ein Raum für
die erforderlichen Beschaffungen zur Abarbeitung des Einsatzes und für den
Einsatzleiter ein weiterer abgetrennter Raum für die Lageeinweisungen
anzugliedern. Diese Räume sollen durch eine Fensterfront Sichtkontakt
untereinander erhalten und die nötige Ruhe zum Abarbeiten der Aufträge
ermöglichen. Die Räumlichkeiten können grundsätzlich in der früheren Turnhalle
realisiert werden.
Künftig wird die
örtliche Einsatzleitung Schadenslagen über EDV erledigen und Verbindung zur
technischen Einsatzleitung beim Landkreis haben. Damit diese Arbeiten nicht
durch einen Stromausfall oder Überspannungsschaden gefährdet wird, ist ein
Notstromaggregat erforderlich. Ende Juni war die EDV-Anlage für zwei Tage
aufgrund von Überspannungsschäden komplett ausgefallen. Dieses Ereignis während
des Hochwassers hätte zu einer weiteren Katstrophe geführt. Für die Erweiterung
der ÖEL wurden rd. 290.000 € ermittelt.
Sie setzen sich wie
folgt zusammen:
baulicher Teil
55,80 m² x 3,40 m x 515 €/m³= 97.705,80 €
Zugang ohne Rampe 5.000,00 €
Baunebenkosten 4.000,00 €
Eingang Notstrom 20.000,00 €
Zwischensumme 126.705,80 €
Notstromaggregat 100.000,00
€
Mobiliar und EDV 60.000,00 €
Digitalantenne 4.000,00 €
Gesamtkosten 290.000,00 €
Rf. Molter
erläutert, dass sie diese Investition nicht nachvollziehen kann. Grundsätzlich
ist für die Abarbeitung von Katastrophenfällen der Landkreis und nicht die
jeweilige Samtgemeinde zuständig. Daher müsse eine solche Einsatzleitung auch
nicht von der Samtgemeinde, sondern von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
vorgehalten werden. Ferner erläutert sie, dass der Schulungsraum des
Feuerwehrhauses in Dannenberg für die Unterbringung einer Einsatzleitung
ausreichend ist.
Rh. Flindt merkt
an, dass die Kosten für den baulichen Teil in der Planung seiner Meinung nach
zu hoch angesetzt sind. Kosten in Höhe von 100,00- 250,00 €/m³ sind
realistischer. Daher sieht er bei diesem Posten noch Einsparungspotenzial.
GemBM. Meyer
erläutert, dass der Schulungsraum im Feuerwehrhaus Dannenberg zwar
grundsätzlich den Anforderungen entsprechen würde. Aber auch hier würden Kosten
in dieser Größenordnung für die Herrichtung der Räumlichkeiten entstehen.
Weiterhin hat es aus der Praxis heraus als praktisch herausgestellt, dass sich
ÖEL und Verwaltung in einem Gebäude befinden. Weiterhin merkt GemBM. Meyer an,
dass grundsätzlich der Landkreis für die Abarbeitungen von Katastrophenfällen
zuständig ist. Es gibt aber auch genügend Großschadenslagen in denen kein
Katastrophenfall ausgerufen wird. In diesem Fall ist wiederum die Samtgemeinde
für die Abarbeitung zuständig. Auch in diesen Fällen ist das Vorhalten einer
ÖEL zwingend notwendig. Als Beispiel führt er Hochwassereinsätze aus vergangen
Jahren an.
Nach eingehender Diskussion fasst der Brandschutzausschuss folgenden abgeänderten
Beschluss:
Vor einer Beschlussfassung in dieser Angelegenheit sind
nachfolgende Punkte abzuarbeiten und dem Brandschutzausschuss der Samtgemeinde
Elbtalaue vorzustellen.
a) Kontrolle/ Überprüfung des Blitzschusses sowie
Sicherungsmaßnahmen der EDV- Anlage
b) Überprüfung der Möglichkeiten einer, im
Bedarfsfall, kurzfristig herzustellenden
Notstromversorgung (EVE/ Stoedter)
c) Ausarbeitung einer Raumplanung
d) Genaue Ermittlung der entstehenden Kosten
e) Erstellen eines Finanzierungsplans (Berücksichtigung möglicher Bedarfszuweisungen)