Bgm Schulz berichtet, dass Herr Kügow aus Glieneitz eine Bauvoranfrage beim Landkreis zur Errichtung einer Windkraftanlage auf seinem Grundstück in Glieneitz gerichtet hat. Der Landkreis hat viele Gründe aufgeführt, die der Errichtung einer privaten Windkraftanlage entgegenstehen, z.B. Landschaftsschutz, Außenbereich, Bauhöhe liegt deutlich über der vorhandenen Bebauung, die Drehbewegungen würden sehr auffällig in Erscheinung treten, Landschaftsbild und Naturgenuss. Aus den vorgenannten Gründen sind Windkraftanlagen, auch Kleinanlagen, in Landschaftsschutzgebieten generell nicht genehmigungsfähig. Im vorliegenden Fall würde der Ortsrand von Reddien und das Landschaftsbild zumindest im Nahbereich erheblich beeinträchtigt. Wirksame Sicht verschattende Gehölzstrukturen der Ortsverbindungsstraße sind nur in geringem Umfang vorhanden. Eine Zulässigkeit für das Vorhaben kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Es stellt sich somit die Frage, wie der Landkreis bei der Antragstellung zur Errichtung von größeren Windkraftanlagen (Windparks) entscheiden wird.