Sitzung: 01.10.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
Herr Kügow aus Glieneitz eine Bauvoranfrage beim Landkreis zur Errichtung einer
Windkraftanlage auf seinem Grundstück in Glieneitz gerichtet hat. Der Landkreis
hat viele Gründe aufgeführt, die der Errichtung einer privaten Windkraftanlage
entgegenstehen, z.B. Landschaftsschutz, Außenbereich, Bauhöhe liegt deutlich
über der vorhandenen Bebauung, die Drehbewegungen würden sehr auffällig in
Erscheinung treten, Landschaftsbild und Naturgenuss. Aus den vorgenannten
Gründen sind Windkraftanlagen, auch Kleinanlagen, in Landschaftsschutzgebieten
generell nicht genehmigungsfähig. Im vorliegenden Fall würde der Ortsrand von
Reddien und das Landschaftsbild zumindest im Nahbereich erheblich
beeinträchtigt. Wirksame Sicht verschattende Gehölzstrukturen der
Ortsverbindungsstraße sind nur in geringem Umfang vorhanden. Eine Zulässigkeit
für das Vorhaben kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Es stellt sich somit die
Frage, wie der Landkreis bei der Antragstellung zur Errichtung von größeren
Windkraftanlagen (Windparks) entscheiden wird.