Sitzung: 10.10.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/442/2013
Die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen beantragt mit dem als Anlage I der Niederschrift
beiliegenden Schreiben vom 23.09.2013 die Änderung des Bebauungsplans
Hermann-Löns-Straße Süd. Nachfolgende Festsetzungen sollen geändert werden, um
neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch dem Durchgangsverkehr das
Durchfahren der Hermann-Löns-Straße zu ermöglichen.
Festsetzung der Hermann-Löns-Straße im
Bebauungsplan: Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich, sowie entsprechend der
Bezeichnungen der Verkehrsflächen.
Begründung zum Bebauungsplan Kapitel 3.3
Verkehrsflächen; Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Um die lärmempfindlichen Nutzungen an der
Hermann-Löns-Straße vor Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr zu
schützen, soll der Durchgangsverkehr aus der Straße herausgenommen und
verkehrsberuhigende Maßnahmen ermöglicht werden. Die Fläche wird daher als
Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“
festgesetzt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind innerhalb der Fläche nach
Bedarf vorzunehmen. Um die an das Gebiet grenzenden Landwirtschaftsflächen
erreichen zu können ist das Durchfahren der Hermann-Löns-Straße mit
Landwirtschaftsfahrzeugen erforderlich. Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs
macht es erforderlich, am Ende der Verkehrsfläche einen Wendebereich
einzurichten. Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Wendebereich, ist
so dimensioniert, dass unter Mitbenutzung des Flurstücks der
Hermann-Löns-Straße und des Wirtschaftsweges das Wenden von Lastzügen und
3-achsigen Müllfahrzeugen möglich ist.
Rf Ramm erläutern
den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.
FBL Hesebeck
erläutert, dass der Kostenrahmen für die Flurbereinigung festgelegt ist, aber
die Maßnahmenprioritäten veränderbar sind.
Bereits im Jahr
2009 wurde über einen Fußgängerüberweg in der Hermann-Löns-Straße beraten. Die
vorhandenen Verkehrszahlen waren dafür bei Weitem nicht ausreichend. Die
damalige Untersuchung hatte ergeben, dass nicht der landwirtschaftliche Verkehr
problematisch zu sehen ist, sondern die Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mehr
als die Hälfte des Verkehrs fuhr zu schnell.
Bauliche Maßnahmen
sind als wirkungsvoll anzusehen. Dafür sind folgende Kosten anzusetzen:
Bodenschwellen ca. 1.200 € / Stück, Bodenkissen oder Aufpflasterungen ca.
7-8.000 €.
Der Bebauungsplan
ist eine Angebotsplanung, die die planerischen Voraussetzungen für Maßnahmen
schafft. Für die Maßnahmenumsetzung ist immer eine zusätzliche Ratsentscheidung
erforderlich. Der Verzicht auf die Umsetzung des im Bebauungsplan festgesetzten
Wendehammers erfordert nicht zwingend eine Änderung des Bebauungsplanes.
AV Siemke spricht
sich gegen den Bau einer Straße durch das Trammer Moor im Rahmen der
Flurneuordnung aus. Vor einer Ratsentscheidung über eine Umsetzung der
Ratsbeschlusslage, die Hermann-Löns-Straße durch Anlage eines Wendehammers und
der Sperrung der Straße vom Durchgangsverkehr zu befreien sollte das
Meinungsbild der Anliegerorganisationen in der Hermann-Löns-Straße über
Verkehrsmaßnahmen in der Straße eingeholt werden, zumal weitere Nutzungen im
ehemaligen Krankenhaus hinzugekommen sind bzw.
noch hinzu kommen (Kinderkrippe, Verwaltung der Penkefitzer
Grundstückverwaltungsgesellschaftgesellschaft, Hospiz, Wohngruppe,
Elbtalschule).
Rh Herzog spricht
sich dafür aus, einen verkehrlichen Schutzbereich insbesondere für die
schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kindergarten, Wendlandschule, Lebenshilfe) zu
schaffen. Er weist darauf hin, dass es unterschiedlich gute Lösungen für
Bodenschwellen und Aufpflasterungen gibt. Eine effektive und leise Lösung ist
die Aufpflasterung am Lüchower Busbahnhof. Fußgängerüberwege sind nachweislich
Unfallschwerpunkte. Wirkungsvoller sind Mittelinseln. Er schlägt vor zu prüfen,
ob in Teilbereichen verkehrsberuhigte Bereiche möglich sind.
FBL Hesebeck
informiert darüber, dass der bestehende Rezess vom Landkreis zur Verfügung
gestellt und übersetzt worden ist. Der damalige Realverband wurde 1978
aufgelöst. Die Übertragung der Rechte des Realverbandes an die Stadt ist 1983
erfolgt. Für den Bereich der Hermann-Löns-Straße bestehen keine alten Rechte.
Lediglich für einen Bereich in Schmarsau und für zwei Bereiche in Prisser
bestehen alte Rechte.
In der Beratung besteht Einvernehmen, die
Anliegerorganisationen über die Verkehrsplanungen zu informieren und um
Stellungnahme zu bitten, den Punkt Verkehrsberuhigung Hermann-Löns-Straße in
der nächsten Sitzung zu behandeln und vor der Sitzung einen Ortstermin mit den
Anliegerorganisationen durchzuführen.