Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt mit dem als Anlage I der Niederschrift beiliegenden Schreiben vom 23.09.2013 die Änderung des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße Süd. Nachfolgende Festsetzungen sollen geändert werden, um neben dem landwirtschaftlichen Verkehr auch dem Durchgangsverkehr das Durchfahren der Hermann-Löns-Straße zu ermöglichen.

Festsetzung der Hermann-Löns-Straße im Bebauungsplan: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich, sowie entsprechend der Bezeichnungen der Verkehrsflächen.

Begründung zum Bebauungsplan Kapitel 3.3 Verkehrsflächen; Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Um die lärmempfindlichen Nutzungen an der Hermann-Löns-Straße vor Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr zu schützen, soll der Durchgangsverkehr aus der Straße herausgenommen und verkehrsberuhigende Maßnahmen ermöglicht werden. Die Fläche wird daher als Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind innerhalb der Fläche nach Bedarf vorzunehmen. Um die an das Gebiet grenzenden Landwirtschaftsflächen erreichen zu können ist das Durchfahren der Hermann-Löns-Straße mit Landwirtschaftsfahrzeugen erforderlich. Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs macht es erforderlich, am Ende der Verkehrsfläche einen Wendebereich einzurichten. Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Wendebereich, ist so dimensioniert, dass unter Mitbenutzung des Flurstücks der Hermann-Löns-Straße und des Wirtschaftsweges das Wenden von Lastzügen und 3-achsigen Müllfahrzeugen möglich ist.

 

Rf Ramm erläutern den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass der Kostenrahmen für die Flurbereinigung festgelegt ist, aber die Maßnahmenprioritäten veränderbar sind.

Bereits im Jahr 2009 wurde über einen Fußgängerüberweg in der Hermann-Löns-Straße beraten. Die vorhandenen Verkehrszahlen waren dafür bei Weitem nicht ausreichend. Die damalige Untersuchung hatte ergeben, dass nicht der landwirtschaftliche Verkehr problematisch zu sehen ist, sondern die Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mehr als die Hälfte des Verkehrs fuhr zu schnell.

Bauliche Maßnahmen sind als wirkungsvoll anzusehen. Dafür sind folgende Kosten anzusetzen: Bodenschwellen ca. 1.200 € / Stück, Bodenkissen oder Aufpflasterungen ca. 7-8.000 €.

Der Bebauungsplan ist eine Angebotsplanung, die die planerischen Voraussetzungen für Maßnahmen schafft. Für die Maßnahmenumsetzung ist immer eine zusätzliche Ratsentscheidung erforderlich. Der Verzicht auf die Umsetzung des im Bebauungsplan festgesetzten Wendehammers erfordert nicht zwingend eine Änderung des Bebauungsplanes.

 

AV Siemke spricht sich gegen den Bau einer Straße durch das Trammer Moor im Rahmen der Flurneuordnung aus. Vor einer Ratsentscheidung über eine Umsetzung der Ratsbeschlusslage, die Hermann-Löns-Straße durch Anlage eines Wendehammers und der Sperrung der Straße vom Durchgangsverkehr zu befreien sollte das Meinungsbild der Anliegerorganisationen in der Hermann-Löns-Straße über Verkehrsmaßnahmen in der Straße eingeholt werden, zumal weitere Nutzungen im ehemaligen Krankenhaus hinzugekommen sind bzw.  noch hinzu kommen (Kinderkrippe, Verwaltung der Penkefitzer Grundstückverwaltungsgesellschaftgesellschaft, Hospiz, Wohngruppe, Elbtalschule).

 

Rh Herzog spricht sich dafür aus, einen verkehrlichen Schutzbereich insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kindergarten, Wendlandschule, Lebenshilfe) zu schaffen. Er weist darauf hin, dass es unterschiedlich gute Lösungen für Bodenschwellen und Aufpflasterungen gibt. Eine effektive und leise Lösung ist die Aufpflasterung am Lüchower Busbahnhof. Fußgängerüberwege sind nachweislich Unfallschwerpunkte. Wirkungsvoller sind Mittelinseln. Er schlägt vor zu prüfen, ob in Teilbereichen verkehrsberuhigte Bereiche möglich sind.

 

FBL Hesebeck informiert darüber, dass der bestehende Rezess vom Landkreis zur Verfügung gestellt und übersetzt worden ist. Der damalige Realverband wurde 1978 aufgelöst. Die Übertragung der Rechte des Realverbandes an die Stadt ist 1983 erfolgt. Für den Bereich der Hermann-Löns-Straße bestehen keine alten Rechte. Lediglich für einen Bereich in Schmarsau und für zwei Bereiche in Prisser bestehen alte Rechte.

 

In der Beratung besteht Einvernehmen, die Anliegerorganisationen über die Verkehrsplanungen zu informieren und um Stellungnahme zu bitten, den Punkt Verkehrsberuhigung Hermann-Löns-Straße in der nächsten Sitzung zu behandeln und vor der Sitzung einen Ortstermin mit den Anliegerorganisationen durchzuführen.